Arbeitszeitreform: Ministerin Bas plant radikalen Kurswechsel
16.05.2026 - 07:07:38 | boerse-global.deStattdessen soll künftig eine Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden gelten. Der Gesetzesentwurf wird für Juni 2026 erwartet – und sorgt bereits jetzt für heftige Kontroversen.
Der große Wurf oder der falsche Weg?
Die geplante Reform greift tief in die Arbeitsrealität von Millionen Beschäftigten ein. Kern der Neuregelung: Weg vom starren Tageslimit, hin zu mehr Flexibilität auf der Wochenebene. Zwar bleibt die 48-Stunden-Grenze im europäischen Rahmen, doch die tägliche Spielraum wird deutlich größer.
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Berechnungen des Hugo-Sinzheimer-Instituts und der Hans-Böckler-Stiftung zeigen, was das bedeutet: Nach Abzug von Pausen und Ruhezeiten sind theoretisch Arbeitstage von bis zu 12 Stunden und 15 Minuten möglich. Bei einer Sechs-Tage-Woche summiert sich das auf maximal 73,5 Stunden pro Woche.
Die Gewerkschaften schlagen Alarm. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die Pläne geschlossen ab. DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnt vor den gesundheitlichen Risiken langer Schichten. Besonders die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sieht Gefahren für Beschäftigte in Bäckereien, der Süßwarenindustrie und der Gastronomie.
Eine aktuelle DGB-Umfrage untermauert die Kritik: 72 Prozent der Arbeitnehmer bevorzugen eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden. Sogar 95 Prozent wünschen sich, ihren Dienst spätestens um 18 Uhr beenden zu können.
Psychische Erkrankungen auf Rekordhoch
Die Debatte kommt zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Die Daten des Bundesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigen einen klaren Zusammenhang zwischen langen Arbeitszeiten und steigenden Gesundheitsrisiken – von Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zu mehr Arbeitsunfällen.
Besonders alarmierend: Psychische Erkrankungen erreichen neue Höchststände. Die DAK meldet, dass sie inzwischen 17,4 Prozent aller Krankheitstage ausmachen. Der BKK-Gesundheitsreport 2025 belegt, dass sich die Fehlzeiten aufgrund psychischer Leiden seit 2014 mehr als verdoppelt haben.
Am 28. April 2026, dem Welttag für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, stand genau dieses Thema im Fokus. Die psychosoziale Arbeitsbelastung in Deutschland hat ein Rekordniveau erreicht.
Einige Unternehmen reagieren mit höheren Investitionen ins Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM). Steuerfrei können Arbeitgeber bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr für Gesundheitsförderung ausgeben. Doch Experten des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) stellen im Mai 2026 fest: Viele Firmen erfüllen zwar die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, brauchen aber externe Hilfe, um psychische Risiken wirksam zu managen.
Neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte
Während die Arbeitszeitdebatte die Schlagzeilen beherrscht, sind andere Änderungen im Arbeitsschutz bereits beschlossene Sache. Am 8. Mai 2026 billigte der Bundesrat eine Änderung des Sozialgesetzbuchs VII – nach einem entsprechenden Bundestagsbeschluss vom 26. März 2026.
Die Schwelle für die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wird angehoben. Künftig gilt die Regelung erst ab 50 Beschäftigten, bisher lag die Grenze bei 20. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen mindestens zwei Beauftragte benennen. Die Neuregelung setzt die EU-Verordnung 2024/2748 um. Ausnahmen gelten für besonders risikoreiche Branchen – hier bleibt die 20er-Grenze bestehen.
Parallel dazu hat die neue DGUV Vorschrift 2, die seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist, die Rahmenbedingungen für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung modernisiert:
- Die Schwelle für die vereinfachte Regelbetreuung wurde auf 20 Beschäftigte angehoben
- Videosprechstunden sind jetzt für bis zu 50 Prozent der erforderlichen Stunden erlaubt
- Die Qualifikationsanforderungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) wurden erweitert – seit Jahresbeginn 2026 sind auch Physiker, Chemiker, Biologen und Ergonomie-Experten zugelassen
Zudem gelten seit Sommer 2025 neue technische Regeln für Arbeitsplätze im Freien (ASR A5.1). Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen ergreifen, sobald der UV-Index 3 oder höher erreicht. Betroffen sind rund 7,2 Millionen Beschäftigte in der Hauptsaison von Ostern bis Oktober.
Politische Großwetterlage: Druck von allen Seiten
Die Reformpläne stehen unter keinem guten Stern. Eine aktuelle ZDF-Politbarometer-Umfrage zeigt: 69 Prozent der Befragten bewerten die Arbeit der aktuellen Koalition negativ. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert „echte Veränderungen“, um den Stillstand zu überwinden. Die Regierung steht unter Zeitdruck – die Sommerpause beginnt am 10. Juli 2026.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hatte erst am 14. Mai 2026 scharfe Kritik an anderen Gesetzesvorhaben geübt. Das Gebäudesanierungsgesetz sei „kaum verständlich“ und „praxisfern“, so das Gremium. Diese kritische Begleitung dürfte auch das neue Arbeitszeitgesetz erwarten.
Ausblick: Was kommt auf Unternehmen zu?
Der Entwurf des Arbeitszeitgesetzes ist für Juni 2026 angekündigt. Parallel plant die Regierung eine große Einkommensteuerreform, die vor allem Gering- und Mittelverdiener entlasten soll – vorgesehen zum 1. Januar 2027.
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Kurzfristig müssen Unternehmen mehrere aktualisierte technische Regeln umsetzen. Im März 2026 wurde die DGUV Information 205-040 zu Brandschutz-Prüfintervallen aktualisiert. Ebenfalls neu: die DGUV Regel 115-401 für Büroarbeitsplätze, die mobile Arbeit und psychische Gesundheit adressiert.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Regierung den Spagat schafft: wirtschaftliche Flexibilitätswünsche mit dem wachsenden Bedarf an psychischem Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit zu vereinbaren. Bei rund drei Millionen Arbeitslosen und hohen Krankenständen sind die Einsätze für die Juni-Reform denkbar hoch.
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