Attestpflicht ab Tag eins: Kabinett beschließt Arbeitsrecht-Paket
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 17:53 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Paket bringt tiefgreifende Änderungen bei Befristungen, Krankmeldungen und Berichtspflichten.
Das Bundeskabinett befasst sich am 15. Juli mit einem Entlastungspaket, das allein bei den Arbeitsschutzregeln jährlich rund eine Milliarde Euro einsparen soll. Grundlage ist eine Einigung des Koalitionsausschusses von Anfang Juli. Ziel: die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken und die staatliche Modernisierung vorantreiben.
Längere Befristungen, härtere Attestpflicht
Ein Kernpunkt der Reform betrifft das Befristungsrecht. Künftig soll die sachgrundlose Befristung für bis zu vier Jahre möglich sein – bisher lag die Grenze bei zwei Jahren. Innerhalb dieser Zeit sind bis zu sechs Verlängerungen zulässig. Die Regelung gilt für Neueinstellungen bis zum 31. Dezember 2030. Zudem soll das Vorbeschäftigungsverbot fallen.
Parallel dazu plant die Regierung eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Die bisherige Regelung, nach der ein ärztliches Attest erst ab dem dritten Tag nötig ist, würde damit entfallen. Auch die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Bei falschen Attesten drohen härtere strafrechtliche Konsequenzen. Unternehmen können aber individuell von der strikten Pflicht abweichen.
Weitere arbeitsrechtliche Änderungen:
- Digitalisierung von Verträgen: Das Schriftformerfordernis für Arbeitsverträge wird zum 1. Januar 2027 durch die Textform ersetzt.
- Kündigungsschutz: Für Hochverdiener mit einem Jahreseinkommen von über rund 180.000 Euro ist eine Lockerung im Gespräch.
- Teilkrankschreibung: Ärzte können ab 2027 eine Teilarbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent feststellen – Arbeitgeber erhalten ein Widerspruchsrecht.
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Weniger Pflichten, mehr Spielraum
Um die Betriebe zu entlasten, reduziert das Paket zahlreiche Dokumentationspflichten. Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten greift künftig erst ab 50 Mitarbeitern – bisher lag die Grenze bei 20. Auch die Prüfintervalle für Elektrogeräte werden angepasst.
Die Regierung plant zudem eine weitgehende Aufhebung von Berichtspflichten und eine Beweislastumkehr in bestimmten Verwaltungsbereichen. Im Steuerrecht ist eine digitale Steuererklärung sowie ein neues Datengesetzbuch vorgesehen. Das Lieferkettengesetz soll künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten oder einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro gelten.
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Wirtschaftsbremse Bürokratie
Die Dringlichkeit der Reformen untermauern aktuelle Zahlen: Laut einer DIHK-Umfrage sehen 45 Prozent der Unternehmen die Bürokratie als größte Herausforderung. Das Ifo-Institut beziffert die jährlichen Verluste durch übermäßige Bürokratie auf rund 146 Milliarden Euro – etwa drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Ergänzend zum Bürokratieabbau tritt zum 1. Januar 2027 eine Einkommensteuerreform in Kraft. Der Grundfreibetrag steigt auf 12.900 Euro, der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.430 Euro. Das Entlastungsvolumen: zehn Milliarden Euro jährlich. Zur Gegenfinanzierung wird der Spitzensteuersatz für Einkommen ab 280.000 Euro auf 47 Prozent angehoben.
Lob und Kritik
Bundespräsident Steinmeier bewertete die Reformen als wichtigen Schritt für wirtschaftliches Wachstum. Medizinische Verbände warnen dagegen vor einer Überlastung der Arztpraxen durch die neue Attestpflicht. Gewerkschaften kritisieren die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung. Auch der geplante Wegfall bestimmter Informationsrechte für Bürger und Journalisten stößt auf Widerstand.
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