Außenprüfungsordnung: Bundesrat beschließt Systemwechsel in Steuerüberwachung
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 00:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundesrat hat Mitte Juli der neuen Außenprüfungsordnung zugestimmt. Die Reform ersetzt die Betriebsprüfungsordnung aus dem Jahr 2000 und leitet einen Systemwechsel in der steuerlichen Überwachung ein. Kern der Neuerung: Außenprüfungen sollen schneller werden, die Zusammenarbeit zwischen Landesfinanzbehörden und Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird intensiviert.
Zeitnahe Betriebsprüfung wird zum Regelfall
Die zeitnahe Betriebsprüfung soll künftig Standard sein. Die Auswahl der zu prüfenden Unternehmen erfolgt risikoorientiert. Unregelmäßigkeiten in Stammdaten oder bei grenzüberschreitenden Sachverhalten könnten so schneller auffallen. Experten sehen darin den Versuch, Prüfungszeiträume zu verkürzen und Rechtssicherheit durch frühere Klärung zu erhöhen.
Doch Altverfahren bleiben ein Risiko. Das Finanzgericht Düsseldorf hat kürzlich über die Verfassungskonformität von Nachzahlungszinsen entschieden. Für Zeiträume zwischen April und Juli 2013 stuften die Richter die Verzinsung als rechtmäßig ein. Für die darauffolgende Niedrigzinsphase legten sie das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vor.
Musterverfahren gegen starre Zinssätze
Der Bund der Steuerzahler unterstützt neue Musterverfahren gegen die starre Verzinsung von sechs Prozent. Ein Verfahren ist am Finanzgericht Münster anhängig, ein weiteres beim Bundesfinanzhof (BFH). Betroffene Unternehmen können unter Berufung auf diese Verfahren das Ruhen ihrer Einspruchsverfahren erwirken – sofern es um die Höhe der festgesetzten Zinsen geht.
International rückt die korrekte Identifikation von Steuerpflichtigen in den Fokus. In Hanoi startete diese Woche eine Kampagne zur Bereinigung von Steueridentifikationsnummern. Ziel: sogenannte Geisterunternehmen eliminieren. Die dortigen Behörden arbeiten eng mit der Polizei zusammen.
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Zoll kontrolliert Gastronomie und Veranstaltungen
In Deutschland kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls verstärkt. Am vergangenen Wochenende führte sie umfangreiche Prüfungen in der Gastronomie und bei Großveranstaltungen im Raum Köln durch. Ergebnis: zahlreiche Verstöße gegen den Mindestlohn sowie Hinweise auf Schwarzarbeit und Sozialleistungsmissbrauch.
Fachleute erinnern zudem an die seit rund neun Jahren geltende Belegvorhaltepflicht. Belege müssen nicht mehr standardmäßig eingereicht werden – die Dokumentationsqualität ist aber entscheidend. Besonders bei neuen oder einmaligen Sachverhalten wie erheblichen Spenden, Unterhaltsleistungen oder der Beantragung einer unbeschränkten Steuerpflicht sollten Unterlagen bereitliegen. Sonst drohen Rückfragen, Verzögerungen oder Schätzungen.
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Pilotprojekt zur automatisierten Steuerfestsetzung
Während die Prüfmechanismen schärfer werden, erprobt die Finanzverwaltung auch Entlastung. In Thüringen verschickte ein Pilotprojekt bereits 50.000 automatisierte Steuer-Festsetzungvorschläge. Empfänger: Bürger mit Renten- oder Pensionseinkünften sowie Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.
Etwa ein Drittel der Empfänger hat diesen Vorschlägen zugestimmt. Fünf Bundesländer sind an dem Projekt beteiligt. Der Trend zur Digitalisierung der Steuerverwaltung wird damit sichtbar. Für Unternehmen bedeutet das: Eigene Datenbestände und Identifikationsmerkmale müssen stets aktuell sein. Die automatisierte Abgleichbarkeit wird zur Grundvoraussetzung für reibungslose Verfahren.
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