BĂ€ckereien ab Januar: Acht Stunden Sonntagsarbeit statt drei
05.07.2026 - 21:11:30 | boerse-global.de
Bisher lag die Grenze bei drei Stunden. Auch öffentliche Bibliotheken sollen dann sonntags fĂŒr bis zu sechs Stunden öffnen können.
Die Neuregelung ist Teil eines 34-Punkte-Reformpakets der Regierung unter Kanzler Merz. Es soll den Arbeitsmarkt flexibilisieren und die Ladenöffnungszeiten modernisieren. Der Koalitionsausschuss hatte den Entwurf am 1. Juli 2026 verabschiedet.
LĂ€nder entscheiden ĂŒber Ăffnungszeiten
Trotz der bundesweiten Lockerung des Arbeitszeitrechts bleibt der Ladenschluss LÀndersache. Die BundeslÀnder können individuell entscheiden, ob sie die erweiterten Korridore voll ausschöpfen.
Bayern plant bereits eine abweichende Regelung. Das Bundesland will die Verkaufszeit fĂŒr BĂ€ckereien am Sonntag weiterhin auf drei Stunden begrenzen. Die Vor- und Nachbereitung der Produktion wĂŒrde zwar durch die neuen Bundesregeln erleichtert, der Ladenverkauf bliebe jedoch eingeschrĂ€nkt.
BĂ€cker loben, Bibliotheken kritisieren
Das BĂ€ckerhandwerk begrĂŒĂte die geplante Gleichstellung mit anderen Branchen der Gastronomie und des Dienstleistungssektors. Der Bibliotheksverband hingegen kritisierte eine weiterhin bestehende Ungleichbehandlung gegenĂŒber anderen Kultureinrichtungen.
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SteuerplĂ€ne sorgen fĂŒr Ărger
Der Zentralverband des BĂ€ckerhandwerks verknĂŒpfte seine Zustimmung mit deutlicher Kritik an einer weiteren MaĂnahme. Die Regierung will die Pauschalsteuer fĂŒr Minijobs von zwei auf fĂŒnf Prozent anheben. Branchenvertreter warnen, dass diese Kostensteigerung die positiven Effekte der erweiterten Ăffnungszeiten neutralisieren könnte. BĂ€ckereien sind in hohem MaĂe auf geringfĂŒgig BeschĂ€ftigte angewiesen.
Weitere Eckpunkte des Reformpakets
Das Paket enthĂ€lt tiefgreifende Ănderungen in der Steuer- und BeschĂ€ftigungspolitik:
Steuerentlastungen: Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro sollen 600 Euro weniger zahlen.
Reichensteuer: Ab 250.000 Euro Jahreseinkommen steigt der Satz auf 45 Prozent, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent.
Arbeitsrecht: Die maximale Befristungsdauer fĂŒr ArbeitsvertrĂ€ge soll auf 48 Monate ausgeweitet werden.
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Gesundheitswesen: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Arbeitnehmer mĂŒssten bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Ă€rztliche Bescheinigung vorlegen.
Bevor die Reformen zum Jahreswechsel 2026/2027 in Kraft treten können, mĂŒssen die GesetzesentwĂŒrfe noch das regulĂ€re Verfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen.
