Berufskraftfahrer-Novelle: Kabinett senkt Hürden für 110.000 Fahrer
30.05.2026 - 07:39:44 | boerse-global.deMai 2026 eine Novelle zur Berufskraftfahrer-Qualifikation verabschiedet. Ziel ist es, den akuten Fahrermangel zu bekämpfen und den Beruf international attraktiver zu machen. Gleichzeitig stehen in Nordrhein-Westfalen weitreichende Tarifreformen im Nahverkehr an.
Neue Regeln für Berufskraftfahrer
Die Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes senkt vor allem Hürden für ausländische Bewerber. Die beschleunigte Grundqualifikationsprüfung kann künftig in acht Fremdsprachen abgelegt werden – darunter Englisch, Arabisch, Polnisch, Rumänisch, Türkisch und Ukrainisch. Neu hinzugekommen ist zudem Kurmandschi.
Besonders erleichtert wird die Integration von Fahrern aus der Ukraine und Montenegro: Sie können ihren Führerschein künftig ohne erneute Prüfung umschreiben lassen. Die praktische Prüfungszeit wurde zudem von 210 auf 120 Minuten verkürzt. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder betonte, die Maßnahmen zielten darauf ab, Berufskraftfahrer schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.
Wie dringend der Handlungsbedarf ist, machte der GVN (Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen) am 28. Mai deutlich. Geschäftsführer Benjamin Sokolovic bezifferte die aktuelle Lücke auf rund 110.000 Fahrer. Er forderte weitere Entlastungen – etwa die Senkung der Energiesteuer auf das EU-Mindestniveau und mehr Kontrollen gegen organisierte Kriminalität im Güterverkehr.
Während die Branche händeringend nach neuem Personal sucht, dürfen Sicherheitsstandards und rechtliche Absicherung im Güterverkehr nicht vernachlässigt werden. Dieser kostenlose Ratgeber hilft Logistikverantwortlichen dabei, Haftungsrisiken bei der Beladung zu minimieren und Transporteure rechtssicher in die Pflicht zu nehmen. Checkliste zur Ladungssicherung jetzt kostenlos herunterladen
Tarifreform in Nordrhein-Westfalen
Zum 1. Juni 2026 treten im öffentlichen Nahverkehr in NRW bedeutende Änderungen in Kraft. Der „Rheinlandtarif" ersetzt dann die bisherigen Tarife von VRS und AVV. Die Zahl der Preisstufen sinkt von zehn beziehungsweise sechs auf nur noch drei. In Großstädten wie Köln, Bonn und Aachen kostet Preisstufe 1 dann 4,00 Euro, in anderen Gemeinden 3,50 Euro. Der Kurzstreckentarif von 2,90 Euro bleibt bis Mai 2028 stabil.
Parallel dazu führt der VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) die zweite Stufe seiner Tarifreform durch. In fünf Großstädten – Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal – werden Tarifzonen zusammengelegt. Klassische Tickets wie das 4-Fahrten-Ticket und Wochenkarten entfallen. Das digitale System „Eezy.nrw" bleibt mit einem Basispreis von 1,66 Euro plus 27 Cent pro Kilometer bestehen. Weitere Reformen sind für den Westfalentarif zum 1. April 2027 geplant: Dort sinkt die Zahl der Preisstufen von zwölf auf vier.
Gesetzesinitiativen für Infrastruktur und grenzüberschreitende Bahn
Auch auf anderen Ebenen tut sich etwas. In Hessen stellte Verkehrsminister Kaweh Mansoori am 28. Mai das „Verkehrspaket II" vor. Die Regelung des hessischen Straßengesetzes soll Planung und Genehmigung für Straßen und Radwege beschleunigen – unter anderem durch den Wegfall von Planfeststellungsverfahren bei kleineren Projekten. Das Ministerium erwartet rund 3.000 weniger Genehmigungsverfahren pro Jahr.
Auf Bundesebene steht das „Infrastruktur-Zukunftsgesetz" zur Debatte. Die Industrie, vertreten durch den stellvertretenden BDI-Hauptgeschäftsführer Lösch, drängt auf einen schnellen Abschluss, um wachstumshemmende Verzögerungen zu vermeiden. Der Fortschritt stockt jedoch wegen Uneinigkeit zwischen Verkehrsminister Schnieder und Umweltminister Schneider über die Definition des überragenden öffentlichen Interesses für bestimmte Projekte.
Der Bundeshaushalt 2026 sieht bereits 21 Milliarden Euro für Straßen- und Schieneninfrastruktur vor. Ein neues Finanzierungsmodell sieht zudem vor, dass die Autobahn GmbH künftig fast 5 Milliarden Euro jährlich aus Lkw-Maut-Einnahmen direkt erhält – statt über den Bundeshaushalt. Das Unternehmen könnte dann eigene Kredite aufnehmen.
Auf europäischer Ebene hat die EU-Kommission den Plan „One Journey, One Ticket, Full Rights" vorgestellt. Ziel ist es, grenzüberschreitende Bahnreisen so nahtlos zu gestalten wie Flugreisen. Bahnunternehmen sollen standardisierte Daten teilen und Einzelvertrags-Tickets anbieten. Stimmen Europaparlament und Rat zu, könnten die Regeln noch vor 2029 in Kraft treten.
Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!
Für. Immer. Kostenlos.
