Berufskrankheit, Kabinett

Berufskrankheit: Kabinett erkennt Parkinson durch Pestizide an

03.06.2026 - 01:09:13 | boerse-global.de

Bundeskabinett erkennt Parkinson durch Pestizide als Berufskrankheit an. Betroffene Landwirte können EntschÀdigung beantragen.

Berufskrankheit: Kabinett erkennt Parkinson durch Pestizide an - Bild: ĂŒber boerse-global.de
Berufskrankheit: Kabinett erkennt Parkinson durch Pestizide an - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Mai 2026 eine Verordnung verabschiedet, die Parkinson-Syndrome durch Pestizide offiziell in die Liste der Berufskrankheiten aufnimmt. Die Entscheidung basiert auf einem Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums und folgt jahrelangen wissenschaftlichen Diskussionen ĂŒber den Zusammenhang zwischen chronischer Pestizidbelastung und neurologischen SchĂ€den.

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Wer Anspruch auf EntschÀdigung hat

Die neue Berufskrankheit mit der Nummer 2110 (BK-Nr. 2110) legt klare Kriterien fĂŒr betroffene Arbeitnehmer fest. Wer eine Anerkennung erreichen will, muss mindestens 100 trendkorrigierte Anwendungstage mit Pestiziden nachweisen. Als Anwendungstag gilt, wer mindestens 30 Minuten lang Substanzen aus bestimmten Wirkstoffgruppen wie Herbiziden, Fungiziden oder Insektiziden handhabt.

ZustĂ€ndig fĂŒr die Bearbeitung der AntrĂ€ge ist die Sozialversicherung fĂŒr Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Angesichts der erwarteten hohen Fallzahlen – SchĂ€tzungen gehen von mehreren tausend FĂ€llen aus – rechnen die Behörden mit lĂ€ngeren Bearbeitungszeiten. Der Bund hat deshalb 20 Millionen Euro zusĂ€tzliche ZuschĂŒsse an die SVLFG bereitgestellt, um die Übergangsphase zu erleichtern und Behandlungskosten zu decken.

Diese Branchen sind betroffen

Die Anerkennung betrifft vor allem BeschÀftigte in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Dazu zÀhlen Arbeiter in:
- Land- und Forstwirtschaft
- Gartenbau und Baumschulen
- spezialisierten Pflanzenschutzunternehmen
- kommunaler GrĂŒnflĂ€chenpflege
- Golfplatzpflege

Die Verordnung muss noch den Bundesrat passieren, bevor sie vollstÀndig in Kraft treten kann.

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Der lange Weg zur Anerkennung

Der Weg zur Aufnahme begann bereits im MĂ€rz 2024, als der Medizinische SachverstĂ€ndigenbeirat (ÄSVB) die Empfehlung aussprach. In der Übergangszeit wurde die Erkrankung als sogenannte „Quasi-Berufskrankheit" behandelt. Im September 2025 prĂ€zisierte der Beirat seine EinschĂ€tzung noch einmal.

Die aktuelle Erweiterung der Berufskrankheitenliste ist Teil einer grĂ¶ĂŸeren Reform. Bereits am 1. April 2025 wurden mehrere andere Erkrankungen aufgenommen, darunter RotatorenmanschettenschĂ€den, Gonarthrose bei Profifußballern und durch Quarzstaub verursachte COPD.

Kritik von Arbeitgebern und Bauernverband

Die Entscheidung stĂ¶ĂŸt auf Widerstand aus der Industrie. Sowohl die Bundesvereinigung der Deutschen ArbeitgeberverbĂ€nde (BDA) als auch der Deutsche Bauernverband kritisieren die wissenschaftlichen Grundlagen, auf denen der Zusammenhang hergestellt wird, sowie die festgelegten Schwellenwerte fĂŒr Anwendungstage.

EU-Ebene: Streit um Zulassungsverfahren

Parallel zur deutschen Regelung gerĂ€t die Pestizidpolitik auf europĂ€ischer Ebene unter Druck. In einem am 2. Juni 2026 veröffentlichten Bericht kritisierte die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina die jĂŒngsten VorschlĂ€ge der EU-Kommission zur Lockerung der Pestizidzulassung.

Der EU-Entwurf aus November 2025 sieht vor, Wirkstoffe kĂŒnftig unbefristet zuzulassen – bisher mĂŒssen sie alle 7 bis 15 Jahre erneuert werden. Zudem sollen Übergangsfristen fĂŒr den Verkauf auslaufender Chemikalien von 1,5 auf 3 Jahre verlĂ€ngert werden.

Die Leopoldina warnt: Diese Änderungen könnten die Schutzstandards fĂŒr Gesundheit und Umwelt senken, weil neue wissenschaftliche Erkenntnisse nicht systematisch in die Regulierung einfließen wĂŒrden. WĂ€hrend Deutschland also die langfristigen Gesundheitsfolgen von Pestiziden anerkennt, steht die EU-weite Abstimmung ĂŒber die geplanten Lockerungen bereits im Juni oder Juli 2026 an.

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