BGH-Urteile 11. Juni: GlĂ€ubiger dĂŒrfen Schufa-Kosten nicht abwĂ€lzen
13.06.2026 - 05:28:56 | boerse-global.de
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11. Juni 2026 zwei wegweisende Urteile gesprochen (Az. VII ZR 93/25 und VII ZR 96/25). Die Richter stellten klar: Eine BonitĂ€tsauskunft vor Klageerhebung ist fĂŒr das spĂ€tere Verfahren nicht nötig. Damit entfĂ€llt die Grundlage fĂŒr eine gĂ€ngige Inkasso-Praxis.
DatenschĂŒtzer warnen vor KI-Training mit echten Steuerdaten
Der Bundesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz (BfDI) hat schwere Bedenken gegen das geplante Jahressteuergesetz 2026 angemeldet. Kern des Streits: FinanzĂ€mter sollen echte, nicht anonymisierte Steuerdaten zum Training kĂŒnstlicher Intelligenz nutzen dĂŒrfen. Die Stellungnahmefrist endete am 12. Juni 2026.
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Die Aufsichtsbehörde warnt vor einem konkreten Risiko: Die KI könnte personenbezogene Daten âmemorisieren" â also unbewusst abspeichern. Es fehlen zudem prĂ€zise Rechtsgrundlagen und klare Löschroutinen. Besonders heikel: Der Konflikt zwischen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und der DSGVO-Löschpflicht bleibt bei Backups und Logfiles ungelöst.
Mehr Rechte fĂŒr Betroffene â bei ImpfschĂ€den und Zwangsversteigerungen
Der BGH stĂ€rkt an anderer Stelle die Informationsrechte. Am 9. MĂ€rz 2026 entschied das Gericht (Az. VI ZR 335/24): Bei vermuteten ImpfschĂ€den reicht ein plausibler Zusammenhang fĂŒr einen Auskunftsanspruch nach dem Arzneimittelgesetz. Eine ĂŒberwiegende Wahrscheinlichkeit muss nicht nachgewiesen werden.
Auch bei Zwangsversteigerungen gibt es mehr Transparenz. Seit dem 21. Mai 2026 (Az. V ZB 90/25) haben Bietinteressenten Anspruch auf ungeschwĂ€rzte Akteneinsicht â inklusive des Namens des EigentĂŒmers. Die BegrĂŒndung: Kontaktaufnahme mit dem Schuldner könnte zu höheren Geboten fĂŒhren. Die Weitergabe zu verfahrensfremden Zwecken bleibt verboten.
DSGVO-BuĂgelder: Gerichte zeigen Milde
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Das Landgericht Berlin hat ein RekordbuĂgeld gegen Deutsche Wohnen drastisch reduziert: von 14,5 Millionen auf 900.000 Euro. Der Vorwurf: fehlende Löschung von Mieterdaten aus den Jahren 2018 und 2019.
Das Gericht bestĂ€tigte zwar den VerstoĂ gegen die Datenminimierung. Es wertete aber die Kooperationsbereitschaft des Unternehmens strafmildernd. Zudem fiel der VerstoĂ in die EinfĂŒhrungsphase der DSGVO. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig.
Die Entscheidung reiht sich in eine differenzierte Rechtsprechung ein. WĂ€hrend die anwaltliche Schweigepflicht datenschutzrechtlichen AuskunftsansprĂŒchen vorgeht, mĂŒssen Kliniken im Schadensfall die Adressen von Mitpatienten herausgeben â so der BGH in frĂŒheren Verfahren.
