BGH-Urteile Juni 2026: Neue Grenzen für Datenauskunft und Gläubiger
13.06.2026 - 02:23:43 | boerse-global.de
Die berufsrechtliche Schweigepflicht nach § 43a BRAO kann einem Auskunftsersuchen nach dem BDSG entgegenstehen.
Konkret wies das Gericht eine Klage auf Auskunft ab. Die Daten waren im Rahmen eines Mandatsverhältnisses erhoben worden. Die Schweigepflicht besteht auch über das Mandatsende hinaus fort – ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand schützt das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant.
Lücken im DSGVO-Verarbeitungsverzeichnis können Ihr Unternehmen bis zu 2 % des Jahresumsatzes kosten. Viele Firmen unterschätzen dieses Risiko – eine kostenlose Excel-Vorlage hilft, die Dokumentationspflicht rechtssicher zu erfüllen. Kostenlose Muster-Vorlage und Schritt-für-Schritt-Anleitung jetzt gratis herunterladen
Erweiterte Informationsrechte in speziellen Verfahren
Anders sieht es bei Zwangsversteigerungen aus. Der BGH entschied am 21. Mai 2026 (Az. V ZB 90/25): Bietinteressenten dürfen ungeschwärzte Daten des Eigentümers einsehen – Name, Geburtsdatum und Anschrift inklusive. Weder das ZVG noch die DS-GVO blockieren diesen Zugang. Die Weitergabe zu verfahrensfremden Zwecken bleibt allerdings tabu.
Auch bei Arzneimittelschäden stärkte der BGH die Rechte Betroffener. Am 9. März 2026 (Az. VI ZR 335/24) urteilten die Richter: Ein Auskunftsanspruch besteht bereits bei einem plausiblen Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden. Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit oder ein exaktes Krankheitsbild sind nicht nötig.
Grenzen bei Bonitätsauskünften und Bewertungsportalen
Gläubiger müssen tiefer in die Tasche greifen. Der BGH entschied am 11. Juni 2026 (Az. VII ZR 93/25 und VII ZR 96/25): Kosten für eine vor Klageerhebung eingeholte Schufa-Auskunft sind kein ersatzfähiger Verzugsschaden. Solche Auskünfte seien für das Erkenntnisverfahren nicht notwendig. Der BDIU kritisierte das als Schwächung von Gläubigerrechten.
Bereits 2014 hatte der BGH klargestellt: Betreiber von Bewertungsportalen müssen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht ohne Weiteres Nutzerdaten herausgeben. Ohne spezifische gesetzliche Ermächtigung oder Einwilligung stehen datenschutzrechtliche Bestimmungen dagegen. Betroffene müssen den Weg der Strafanzeige gehen.
Neue Herausforderungen: Schatten-KI und Sicherheitsforschung
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen warnt im Juni 2026 vor „Schatten-KI“. Nutzen Mitarbeiter private Accounts für generative KI-Tools zu beruflichen Zwecken, drohen Datenschutzverstöße und der Abfluss sensibler Informationen. Unternehmen sollten klare Dienstanweisungen erlassen und offizielle Werkzeuge bereitstellen.
Die rechtliche Lage rund um neue Technologien wie KI verschärft sich zusehends und stellt Unternehmen vor komplexe Compliance-Herausforderungen. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden zum EU AI Act liefert Ihnen den notwendigen Überblick über Pflichten und Risikoklassen. Kostenlosen KI-Verordnung-Report jetzt herunterladen
Bleibt die Lage für IT-Sicherheitsforscher angespannt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte jüngst eine verurteilung wegen Ausspähens von Daten (§ 202a StGB) – obwohl der Täter eine Sicherheitslücke gemeldet hatte. Auch das NIS2-Umsetzungsgesetz bietet keine vollständige strafrechtliche Immunität für die Analyse eingekaufter Software.
Bußgeld deutlich reduziert
Ein Erfolg für den Datenschutz bei der Bußgeldbemessung: Das Landgericht Berlin senkte ein Bußgeld gegen ein Immobilienunternehmen von 14,5 Millionen Euro auf 900.000 Euro. Die Verstöße gegen die Datenminimierung wurden zwar bestätigt. Die Kammer berücksichtigte aber die schwierige Einführungsphase der DS-GVO und die Einbindung externer Berater.
