Bundesregierung beschließt neue Heizungsgesetze: Milliardenentlastung geplant
13.05.2026 - 19:14:52 | boerse-global.de
Die Reform bringt grundlegende Änderungen für Mieter, Vermieter und die gesamte Energiewirtschaft – mit einer geplanten Entlastung von rund 5,1 Milliarden Euro jährlich für Bürger und 2,3 Milliarden Euro für Unternehmen.
Abschied von der 65-Prozent-Pflicht
Das neue Gesetz markiert eine deutliche Abkehr von der bisherigen Linie. Die umstrittene Pflicht, bei neuen Heizungen 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, wird gestrichen. Stattdessen setzt die Regierung auf Technologieoffenheit. Immobilienbesitzer können künftig freier wählen, welche Heizsysteme sie installieren – vorausgesetzt, sie halten sich an eine sogenannte „Bio-Treppe" für Gas- und Ölanlagen.
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Diese verpflichtende Beimischung von Biokraftstoffen startet 2029 mit zehn Prozent und steigt schrittweise auf 60 Prozent bis 2040. Ein komplettes Verbot von Öl- und Gasheizungen bis 2045, wie ursprünglich geplant, wurde aus dem Gesetz gestrichen.
Kosten teilen sich künftig Mieter und Vermieter
Ein Kernstück der Reform ist die Neuverteilung der CO2-Kosten. Ab 2028 werden die Ausgaben für den CO2-Preis und die Gasnetzgebühren hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Dieses 50:50-Modell soll die finanzielle Last der Energiewende gerechter verteilen.
Auch die Mehrkosten für Biokraftstoffe werden ab 2029 zwischen Eigentümern und Mietern geteilt. Um den Umstieg zu fördern, verzichtet der Staat auf die CO2-Bepreisung von Biokraftstoffen.
Neue Energieausweise mit strengeren Regeln
Ab sofort gilt eine neue EU-weite Skala für Energieausweise von A bis G. „A" steht für emissionsfreie Gebäude, „G" für die schlechteste Effizienzklasse. Bestehende Ausweise bleiben zehn Jahre gültig, doch die Vorlagepflicht wird ausgeweitet: Sie gilt künftig auch bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Renovierungen, die mehr als 25 Prozent des Gebäudewerts betreffen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Reaktionen: Zwischen Lob und scharfer Kritik
Die Wirtschaftsverbände reagieren gespalten. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßt die Klarheit durch den Kabinettsbeschluss, fordert aber eine erste Überprüfung bereits 2029 statt 2030. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unterstützen die Technologieoffenheit, die eine praktikablere Umsetzung vor Ort ermögliche.
Ganz anders die Umweltverbände: Fridays for Future und der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) kritisieren die Streichung der 65-Prozent-Pflicht und des Verbots fossiler Heizungen scharf. Ihrer Ansicht nach werden die nationalen Klimaziele damit unerreichbar.
Europäischer Kontext: CBAM zeigt Wirkung
Die deutsche Reform fällt in eine Zeit verschärfter europäischer Klimaregulierung. Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), seit Januar 2026 in voller Wirkung, verändert den Marktzugang für Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel grundlegend. Die Folgen sind bereits messbar: Indische Aluminiumexporte in die EU brachen zwischen Januar 2025 und Januar 2026 um 41,7 Prozent ein.
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Die CBAM-Kosten für Aluminium liegen zwischen 46 und 130 Euro pro Tonne für direkte Emissionen – bei Einbeziehung indirekter Emissionen könnten sie auf bis zu 650 Euro steigen. Ab 2028 wird über eine Ausweitung auf rund 180 weitere stahl- und aluminiumintensive Produkte diskutiert.
Ausblick: Bundestag muss noch zustimmen
Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Für Unternehmen rückt dann die technische Umsetzung und die Integration der Biokraftstoff-Beimischung in den Fokus. Im zweiten Halbjahr 2026 erwartet die EU-Kommission die finalen neuen Emissionshandels-Benchmarks für die Periode 2026 bis 2030, die die finanziellen Rahmenbedingungen für die Schwerindustrie weiter prägen werden.
Ob das 50:50-Kostenverteilungsmodell tatsächlich die erhoffte Entlastung bringt, wird sich ab 2028 zeigen – dann tritt es in Kraft.
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