CBAM ab Juli: Neue Prüfpflichten für importierte Emissionen
02.07.2026 - 10:32:07 | boerse-global.de
Seit dem 1. Juli 2026 gelten strengere Prüfregeln für importierte Emissionen. Importeure müssen künftig jährliche CBAM-Erklärungen abgeben – und diese von unabhängigen Prüfern verifizieren lassen.
Strengere Nachweise für den CO?-Gehalt
Die neuen Richtlinien legen fest, wie Unternehmen die in Importgütern enthaltenen Emissionen nachweisen müssen. Zugelassen sind nur Prüfer, die eine Akkreditierung durch nationale Stellen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates vorweisen können.
Eine Besonderheit: Auch Prüfer aus Nicht-EU-Ländern können zugelassen werden – wenn sie bei einer nationalen Stelle innerhalb der EU akkreditiert sind. Die schwedische Akkreditierungsstelle SWEDAC hat bereits ukrainische Verifizierer akkreditiert. Das soll den Handel unter den neuen Klimaschutzauflagen erleichtern.
Industrie drängt auf Ausweitung
Parallel zu den neuen Regeln wächst der Druck aus der Grundstoffindustrie. ArcelorMittal fordert eine Ausweitung von CBAM auf nachgelagerte Stahlprodukte bis 2027. Konkret nennt der Stahlriese Elektromotoren, Generatoren sowie Rotorkerne und Statoren.
Der Hintergrund: Fast zwei Drittel des in der EU benötigten Elektrostahls werden importiert. Paul Brettnacher, Chief Marketing Officer bei ArcelorMittal, warnt: Ohne eine Ausweitung auf Stahlderivate werde die europäische Klimapolitik durch Importe außerhalb des CBAM-Rahmens untergraben.
Angesichts der strengeren Prüfregeln und drohender Berichtspflichten für weitere Warengruppen stehen Importeure vor großen bürokratischen Hürden. Dieser kostenlose Leitfaden hilft Ihnen, die EU-Verordnung rechtssicher umzusetzen und teure Bußgelder zu vermeiden. CBAM-Leitfaden für Importeure kostenlos herunterladen
Auch Salzgitter, Dillinger und die Stahl-Holding-Saar sprechen sich für eine Stärkung des Mechanismus aus. Die Unternehmen haben nach eigenen Angaben mehr als zehn Milliarden Euro in emissionsarme Produktionsverfahren investiert. Sie fordern das Schließen von Schlupflöchern bei stahlintensiven Produkten und Lösungen für Exportentschädigungen.
Mittelstand warnt vor Bürokratie
Die Ausweitung stößt auf Widerstand. Der Verband ReifenDeutschland lehnt die Einbeziehung von Stahlvorprodukten explizit ab. Wirtschaftsverbände warnen vor einer Überlastung kleiner und mittlerer Unternehmen.
Eine Umfrage des Genoverband unter 277 Bankvorständen zeigt: Knapp die Hälfte der Firmenkunden ist mit der Erhebung der notwendigen Nachhaltigkeitsdaten überfordert. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), kritisiert eine „zunehmend datengetriebene Regulierung“, die besonders mittelständische Bauunternehmen belaste.
Der EcoVadis Index 2026 untermauert die mangelnde Vorbereitung der Wirtschaft. Auf Basis von rund 200.000 Bewertungen zeigt sich: 80 Prozent der direkten Zulieferer haben keine dokumentierten Managementprozesse für Nachhaltigkeitsrisiken in ihren eigenen Lieferketten. 73 Prozent berichten keine vorgelagerten Scope-3-Emissionen – für eine vollständige CBAM-Bilanzierung aber essenziell.
Viele Unternehmen sind von den neuen Meldepflichten betroffen, ohne über die notwendigen Prozesse für eine vollständige Bilanzierung zu verfügen. Eine Gratis-Checkliste führt Sie nun Schritt für Schritt durch die Verordnung, damit Sie Ihre Pflichten auch ohne teure Berater erfüllen können. Gratis-Checkliste zur CBAM-Umsetzung sichern
Neue Zollregeln für US-Stahl und E-Commerce
Zeitgleich mit den CBAM-Vorgaben traten weitere handelspolitische Änderungen in Kraft. Die EU setzte ein Zollabkommen mit den USA um: Zölle auf US-Industriegüter entfallen. Im Gegenzug wurden die zollfreien Stahlimporte aus den USA auf jährlich 18,3 Millionen Tonnen halbiert. Alles, was über diese Quote hinausgeht, wird mit 50 Prozent Zoll belegt.
Und noch eine Neuerung: Für E-Commerce-Pakete aus Drittstaaten gilt seit dem 1. Juli eine Pauschalgebühr von drei Euro pro Zolltarifklassifizierung. Die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro entfällt. Die Maßnahme zielt besonders auf Anbieter wie Temu oder Shein ab und gilt als Übergangsregelung bis Mitte 2028.
