Cookie-Compliance: 91.500 KlÀger gegen Meta wegen unsichtbarer Tracking
23.06.2026 - 00:24:11 | boerse-global.de
Die Schweizer Kanzlei Kellerhals Carrard setzt seit heute auf eine neue Regelung, die neben notwendigen Cookies auch Marketing-Tools wie Google Analytics umfasst. Rechtsgrundlage ist eine Kombination aus berechtigtem Interesse und ausdrĂŒcklicher Nutzer-Einwilligung nach der DSGVO.
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Hotels und Ferienanlagen ziehen nach
Auch Anbieter aus Tourismus und Gastgewerbe haben neue Vorgaben in Kraft gesetzt. Bei Off Grid Girona gelten erteilte Zustimmungen fĂŒr Marketing- und Analyse-Cookies nun 24 Monate. Das Nan Boutique Hotel & Resort folgt dem gleichen Muster. Der Trend ist klar: Cookie-Banner werden vom technischen Hindernis zum zentralen Compliance-Element.
Metas unsichtbare Tracking-Falle
Parallel zu den individuellen BemĂŒhungen rĂŒckt die Rolle groĂer Plattformen in den Fokus. Meta nutzt unsichtbare Business-Tools, um NutzeraktivitĂ€ten zu erfassen. SchĂ€tzungen zufolge sind solche Werkzeuge auf 30 bis 40 Prozent aller Webseiten weltweit implementiert.
Besonders heikel: Die Datenerfassung betrifft auch Personen ohne Facebook- oder Instagram-Konto. Die Tools ĂŒbermitteln Informationen im Hintergrund â die Kontrolle ĂŒber die eigenen digitalen Spuren schwindet.
Viele Unternehmen unterschĂ€tzen die Risiken bei der Einbindung externer Tools und verstoĂen damit unwissentlich gegen aktuelle Dokumentationspflichten. Erfahren Sie, welche Pflichtfelder bei einer PrĂŒfung oft ĂŒbersehen werden und wie Sie Ihr Verarbeitungsverzeichnis fehlerfrei fĂŒhren. Experten-Vorlage fĂŒr das DSGVO-Verarbeitungsverzeichnis kostenlos sichern
Fast 91.500 KlÀger gegen Meta
Die Konsequenzen lassen nicht lange auf sich warten. In Deutschland hat die Stiftung Warentest eine Sammelklage gegen Meta initiiert. Stand MĂ€rz 2026 haben sich fast 91.500 Personen angeschlossen.
Gerichte sprachen betroffenen Nutzern bereits Schadensersatzsummen von bis zu 10.000 Euro zu. Branchenexperten warten nun auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Es könnte richtungsweisend fĂŒr den Umgang mit groĂflĂ€chigem Tracking und EntschĂ€digungsansprĂŒchen werden.
Die aktuellen Anpassungen bei kleineren und mittleren Unternehmen sind vor diesem Hintergrund zu sehen. Eine fehlerhafte Einbindung von Drittanbieter-Tools kann fĂŒr Betreiber zu erheblichen Haftungsrisiken fĂŒhren â besonders wenn die Einwilligungen nicht rechtskonform eingeholt wurden.
