Hitze am Arbeitsplatz: Neue Schutzregeln ab 26, 30 und 35 Grad
23.06.2026 - 00:39:10 | boerse-global.de
Ein pauschaler Anspruch auf „Hitzefrei“ existiert nicht. Stattdessen greift ein gestaffeltes System aus Schutzpflichten.
Die Grundlage bildet die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5). Das dreistufige Modell orientiert sich an der Raumtemperatur.
Ab wann der Arbeitgeber handeln muss
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Ab 26 Grad Raumtemperatur soll der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen Sonnenschutzsysteme oder angepasste Lüftungsstrategien.
Ab 30 Grad wird das Eingreifen verpflichtend. Dann müssen Unternehmen Trinkwasser bereitstellen, Bekleidungsvorschriften lockern oder Arbeitszeiten in kühlere Morgenstunden verlegen.
Steigt die Temperatur auf über 35 Grad, gilt der Raum als ungeeignet für die Arbeit. In extremen Fällen kann das eine bezahlte Freistellung bedeuten – wenn keine technischen oder organisatorischen Alternativen zur Kühlung existieren.
Fast jeder Dritte leidet unter Hitze am Arbeitsplatz
Eine Studie des Instituts IFES unter 1.000 Befragten belegte: Fast ein Drittel der Beschäftigten empfindet Hitze als erhebliches Problem. Rund 48 Prozent berichten von einer gestiegenen Arbeitsbelastung in den letzten zwei Jahren.
Gewerkschaften wie die GPA fordern deshalb schärfere gesetzliche Bestimmungen. Konkret geht es um rechtsverbindliche Pausenregelungen und besseren Zugang zu Trinkwasser.
Die Linke brachte im Juni 2026 ein Klima-Kurzarbeitergeld ins Gespräch. Hintergrund: Mehr als 90.000 hitzebedingte Arbeitsunfähigkeitstage wurden statistisch erfasst.
Wie Unternehmen bereits reagieren
Die Deutsche Post empfahl ihren rund 111.400 Zustellern im Juni 2026 das Tragen von Langarmshirts und Kappen. Auch konsequenter Sonnenschutz soll die Belastung bei der Paketzustellung reduzieren.
Ein Brauhaus in Köln ging noch weiter: Es verkürzte die Öffnungszeiten der Küche auf ein Abendfenster. So schützt es die Küchencrew vor extremer Hitze an den Herden.
Wichtig: Eigenmächtiges Verlassen des Arbeitsplatzes kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben – bis hin zur Kündigung. Ein allgemeiner Anspruch auf Homeoffice wegen Hitze besteht ebenfalls nicht.
Sonderregeln für Schulen und Pflegebedürftige
Anders sieht es im Bildungssektor aus. In Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen entscheiden Schulen oft eigenverantwortlich über Hitzefrei. Orientierungswerte: 25 Grad Außentemperatur am Vormittag oder 27 Grad Raumtemperatur.
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Am 22. Juni 2026 beendeten mehrere Gymnasien in NRW den Unterricht für die unteren Jahrgangsstufen bereits nach der vierten Stunde. Für die Oberstufe und Berufsschulen gelten meist die strengeren Büro-Regeln.
Auch im Gesundheitsbereich tut sich was. Das Sozialgericht Mainz entschied 2025: Pflegekassen können Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro für Klimaanlagen bei hitzeanfälligen Pflegebedürftigen gewähren. Seit Anfang 2026 steht zudem ein monatlicher Entlastungsbetrag für Hitzeschutzmaßnahmen zur Verfügung.
Für besonders schutzbedürftige Gruppen – Schwangere, Ältere oder Menschen mit Vorerkrankungen – gelten ohnehin strengere Maßstäbe bei der Gefährdungsbeurteilung.
