Arbeitsmarkt, Justiz

Bundesgerichtshof kippt zentrale Riester-Renten-Klausel

10.12.2025 - 15:05:44

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine zentrale Klausel bei Riester-VertrÀgen gekippt.

Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die den Versicherer zur nachtrĂ€glichen Herabsetzung der monatlichen Rente berechtige, sei unwirksam, teilte der BGH am Mittwoch mit. Die Klausel rĂ€ume dem Versicherer ein einseitiges Recht zur Neubestimmung der Leistung ein, ohne eine Verpflichtung zur Wiederheraufsetzung bei verbesserten UmstĂ€nden, hieß es zur BegrĂŒndung. Der beklagte Versicherer hatte in der Vergangenheit den Rentenfaktor in betroffenen VertrĂ€gen mehrfach herabgesetzt. Die Verbraucherzentrale Baden-WĂŒrttemberg klagte gegen diese Praxis und forderte ein Verbot der Klausel.

Das Landgericht Stuttgart wies die Klage zunÀchst ab, das Oberlandesgericht Stuttgart Ànderte das Urteil jedoch zugunsten des KlÀgers ab. Der BGH bestÀtigte im Wesentlichen das Urteil des Oberlandesgerichts, hob jedoch die weitergehende Untersagung der Verwendung inhaltsgleicher Bestimmungen auf. Die beanstandete Klausel benachteilige die Versicherungsnehmer unangemessen, da sie keine Verpflichtung zur Anpassung bei verbesserten UmstÀnden vorsehe (Urteil vom 10. Dezember 2025 - IV ZR 34/25).

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