BGH bestätigt Unzulässigkeit gewinnbringender Untervermietung
28.01.2026 - 13:01:38Das Berufungsgericht hatte der Klage der Vermieterin auf Räumung der Wohnung stattgegeben, nachdem der Mieter die Wohnung während eines Auslandsaufenthalts untervermietet hatte. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Mieters zurück und bestätigte damit das Urteil des Berufungsgerichts. Die Kündigung durch die Vermieterin sei wirksam, da der Mieter seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt habe.
Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung nur dann bestehe, wenn der Mieter die Wohnung im Falle einer wesentlichen Änderung seiner Lebensverhältnisse behalten möchte. Eine Gewinnerzielung sei nicht von dieser Regelung umfasst. Die Entscheidung berücksichtige auch die Interessen der Untermieter, die vor überhöhten Mieten geschützt werden sollten, hieß es.


