EU-Wohnungsmarktverordnung, Bundesrat

EU-Wohnungsmarktverordnung: Bundesrat rĂŒgt Kommission

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Die LĂ€nderkammer sieht durch den geplanten Affordable Housing Act ZustĂ€ndigkeiten von LĂ€ndern und Kommunen berĂŒhrt. Streitpunkt sind vor allem einheitliche EU-Kriterien und zusĂ€tzliche Pflichten fĂŒr StĂ€dte bei Kurzzeitvermietungen.

Regeln fĂŒr angespannte WohnungsmĂ€rkte

  • Der Bundesrat ĂŒbermittelte am Freitag eine SubsidiaritĂ€tsrĂŒge zur EU-Wohnungsmarktverordnung nach BrĂŒssel.
  • Der EU-Vorschlag sieht EinschrĂ€nkungen fĂŒr Kurzzeitvermietungen in Gebieten mit besonderem Wohnungsmarktstress vor.
  • Mehr als 700 Gebiete in Deutschland gelten bereits anhand von Mietpreis-Parametern als angespannte WohnungsmĂ€rkte.
SatellitenschĂŒssel an Wohnhaus (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Bundesrat rĂŒgt EU-Regeln fĂŒr Wohnungsmarkt

Die BundeslĂ€nder werfen der EU-Kommission bei der neuen Wohnungsmarktverordnung eine Überschreitung ihrer Kompetenzen vor. Am Freitag ĂŒbermittelte der Bundesrat deshalb eine SubsidiaritĂ€tsrĂŒge nach BrĂŒssel, wie die „Welt am Sonntag“ berichtet.

EU-Kommission will Kurzzeitvermietung begrenzen

Die EU-Kommission hatte Anfang September den „Affordable Housing Act“ vorgelegt. Der Vorschlag soll europaweit einheitliche Regeln fĂŒr angespannte WohnungsmĂ€rkte schaffen und EinschrĂ€nkungen der Kurzzeitvermietung an Touristen ermöglichen.

Besonders in vielen GroßstĂ€dten des Mittelmeerraums gilt die Vermietung privater Ferienwohnungen als Belastung fĂŒr den Wohnungsmarkt. Eine Umsetzung der Verordnung hĂ€tte nach EinschĂ€tzung der LĂ€nder auch Folgen fĂŒr deutsche StĂ€dte und Gemeinden, die bereits eigene Mietwohnungsregeln erlassen haben.

Scharrenbach warnt vor Kompetenzverlust

Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) sagte, der „HaustĂŒrschlĂŒssel zur Wohnungspolitik“ gehöre in die HĂ€nde der LĂ€nder und Kommunen und nicht nach BrĂŒssel. Der Bedarf an zusĂ€tzlichem Wohnraum lasse sich nicht mit einem einheitlichen Maßstab aus BrĂŒssel beurteilen.

Nordrhein-Westfalen habe mit dem WohnraumstĂ€rkungsgesetz bereits klare Regeln zum Schutz von Wohnraum geschaffen, erklĂ€rte Scharrenbach. Diese Instrumente dĂŒrften nicht durch neue europĂ€ische Vorgaben geschwĂ€cht werden.

Neue Kriterien fĂŒr Gebiete mit Wohnungsmarktstress

Nach dem Vorschlag der Kommission wĂ€ren strengere Regeln gegen Kurzzeitvermietungen nur in Gebieten mit besonderem „Wohnungsmarktstress“ möglich. DafĂŒr mĂŒssten die Kaufpreise das Achtfache der örtlichen Einkommen ĂŒbersteigen, sich dieses VerhĂ€ltnis ĂŒber zehn Jahre verschĂ€rft haben und in den kommenden drei Jahren keine Entspannung absehbar sein.

Die BundeslĂ€nder haben dagegen bereits mehr als 700 Gebiete anhand bestimmter Mietpreis-Parameter als angespannt eingestuft. Dort können Kommunen die Mietpreisbremse einfĂŒhren.

Kommunen fĂŒrchten zusĂ€tzlichen Aufwand

Der EU-Vorschlag wĂŒrde nach Darstellung der LĂ€nderkammer ein neues Registrierungs- und Vollzugssystem fĂŒr Kurzzeitvermietungen erfordern. Dadurch könnten fĂŒr Kommunen zusĂ€tzliche Kosten und Aufgaben entstehen, die kleinere Gemeinden von entsprechenden Maßnahmen abhalten.

Scharrenbach warnte zudem davor, dass Kommunen kĂŒnftig andere Daten als bisher erheben und auswerten mĂŒssten. Die LĂ€nder sehen darin neben dem Kompetenzkonflikt eine zusĂ€tzliche bĂŒrokratische Belastung.

Die SubsidiaritĂ€tsrĂŒge ist ein politisches Kontrollinstrument der nationalen Parlamente. Sie richtet sich gegen EU-Vorhaben, wenn diese nach Auffassung der Mitgliedstaaten besser auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene geregelt werden sollten. Der Bundesrat kann damit die ZustĂ€ndigkeit der EU-Kommission politisch und rechtlich sichtbar infrage stellen, die vorgeschlagene Verordnung aber nicht unmittelbar stoppen.

Beim Wohnungsmarkt prallen zwei Regelungsebenen aufeinander. Die EU-Kommission will gemeinsame Kriterien fĂŒr besonders angespannte MĂ€rkte schaffen und den Umgang mit touristischer Kurzzeitvermietung koordinieren. Die LĂ€nder verweisen dagegen auf bereits geltende deutsche Instrumente, darunter die Ausweisung angespannter WohnungsmĂ€rkte und kommunale Regeln fĂŒr Ferienwohnungen. Entscheidend ist damit, ob ein einheitlicher europĂ€ischer Maßstab den unterschiedlichen regionalen WohnungsmĂ€rkten gerecht werden kann.

Folgen fĂŒr Kommunen und Vermieter

FĂŒr StĂ€dte und Gemeinden könnte ein neues Registrierungs- und Vollzugssystem zusĂ€tzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten. Zugleich wĂŒrde eine europĂ€ische Regelung den Handlungsspielraum bei der Begrenzung von Kurzzeitvermietungen möglicherweise stĂ€rker an gemeinsame Nachweiskriterien binden. FĂŒr Mieter ist relevant, ob Kommunen wirksam gegen die Umwandlung regulĂ€rer Wohnungen in FerienunterkĂŒnfte vorgehen können; fĂŒr Vermieter und Plattformen wĂ€ren zusĂ€tzliche Registrierungspflichten und Abgrenzungen zu erwarten.

Das weitere Verfahren hĂ€ngt davon ab, wie die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten mit dem Einwand umgehen. Im Zentrum steht nicht nur die Frage nach einheitlichen Regeln, sondern auch die ZustĂ€ndigkeitsverteilung zwischen BrĂŒssel, Bund, LĂ€ndern und Kommunen.

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