EU-Wohnungsmarktverordnung: Bundesrat rĂŒgt Kommission
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSRegeln fĂŒr angespannte WohnungsmĂ€rkte
- Der Bundesrat ĂŒbermittelte am Freitag eine SubsidiaritĂ€tsrĂŒge zur EU-Wohnungsmarktverordnung nach BrĂŒssel.
- Der EU-Vorschlag sieht EinschrĂ€nkungen fĂŒr Kurzzeitvermietungen in Gebieten mit besonderem Wohnungsmarktstress vor.
- Mehr als 700 Gebiete in Deutschland gelten bereits anhand von Mietpreis-Parametern als angespannte WohnungsmÀrkte.
Bundesrat rĂŒgt EU-Regeln fĂŒr Wohnungsmarkt
Die BundeslĂ€nder werfen der EU-Kommission bei der neuen Wohnungsmarktverordnung eine Ăberschreitung ihrer Kompetenzen vor. Am Freitag ĂŒbermittelte der Bundesrat deshalb eine SubsidiaritĂ€tsrĂŒge nach BrĂŒssel, wie die âWelt am Sonntagâ berichtet.
EU-Kommission will Kurzzeitvermietung begrenzen
Die EU-Kommission hatte Anfang September den âAffordable Housing Actâ vorgelegt. Der Vorschlag soll europaweit einheitliche Regeln fĂŒr angespannte WohnungsmĂ€rkte schaffen und EinschrĂ€nkungen der Kurzzeitvermietung an Touristen ermöglichen.
Besonders in vielen GroĂstĂ€dten des Mittelmeerraums gilt die Vermietung privater Ferienwohnungen als Belastung fĂŒr den Wohnungsmarkt. Eine Umsetzung der Verordnung hĂ€tte nach EinschĂ€tzung der LĂ€nder auch Folgen fĂŒr deutsche StĂ€dte und Gemeinden, die bereits eigene Mietwohnungsregeln erlassen haben.
Scharrenbach warnt vor Kompetenzverlust
Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) sagte, der âHaustĂŒrschlĂŒssel zur Wohnungspolitikâ gehöre in die HĂ€nde der LĂ€nder und Kommunen und nicht nach BrĂŒssel. Der Bedarf an zusĂ€tzlichem Wohnraum lasse sich nicht mit einem einheitlichen MaĂstab aus BrĂŒssel beurteilen.
Nordrhein-Westfalen habe mit dem WohnraumstĂ€rkungsgesetz bereits klare Regeln zum Schutz von Wohnraum geschaffen, erklĂ€rte Scharrenbach. Diese Instrumente dĂŒrften nicht durch neue europĂ€ische Vorgaben geschwĂ€cht werden.
Neue Kriterien fĂŒr Gebiete mit Wohnungsmarktstress
Nach dem Vorschlag der Kommission wĂ€ren strengere Regeln gegen Kurzzeitvermietungen nur in Gebieten mit besonderem âWohnungsmarktstressâ möglich. DafĂŒr mĂŒssten die Kaufpreise das Achtfache der örtlichen Einkommen ĂŒbersteigen, sich dieses VerhĂ€ltnis ĂŒber zehn Jahre verschĂ€rft haben und in den kommenden drei Jahren keine Entspannung absehbar sein.
Die BundeslĂ€nder haben dagegen bereits mehr als 700 Gebiete anhand bestimmter Mietpreis-Parameter als angespannt eingestuft. Dort können Kommunen die Mietpreisbremse einfĂŒhren.
Kommunen fĂŒrchten zusĂ€tzlichen Aufwand
Der EU-Vorschlag wĂŒrde nach Darstellung der LĂ€nderkammer ein neues Registrierungs- und Vollzugssystem fĂŒr Kurzzeitvermietungen erfordern. Dadurch könnten fĂŒr Kommunen zusĂ€tzliche Kosten und Aufgaben entstehen, die kleinere Gemeinden von entsprechenden MaĂnahmen abhalten.
Scharrenbach warnte zudem davor, dass Kommunen kĂŒnftig andere Daten als bisher erheben und auswerten mĂŒssten. Die LĂ€nder sehen darin neben dem Kompetenzkonflikt eine zusĂ€tzliche bĂŒrokratische Belastung.
Die SubsidiaritĂ€tsrĂŒge ist ein politisches Kontrollinstrument der nationalen Parlamente. Sie richtet sich gegen EU-Vorhaben, wenn diese nach Auffassung der Mitgliedstaaten besser auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene geregelt werden sollten. Der Bundesrat kann damit die ZustĂ€ndigkeit der EU-Kommission politisch und rechtlich sichtbar infrage stellen, die vorgeschlagene Verordnung aber nicht unmittelbar stoppen.
Beim Wohnungsmarkt prallen zwei Regelungsebenen aufeinander. Die EU-Kommission will gemeinsame Kriterien fĂŒr besonders angespannte MĂ€rkte schaffen und den Umgang mit touristischer Kurzzeitvermietung koordinieren. Die LĂ€nder verweisen dagegen auf bereits geltende deutsche Instrumente, darunter die Ausweisung angespannter WohnungsmĂ€rkte und kommunale Regeln fĂŒr Ferienwohnungen. Entscheidend ist damit, ob ein einheitlicher europĂ€ischer MaĂstab den unterschiedlichen regionalen WohnungsmĂ€rkten gerecht werden kann.
Folgen fĂŒr Kommunen und Vermieter
FĂŒr StĂ€dte und Gemeinden könnte ein neues Registrierungs- und Vollzugssystem zusĂ€tzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten. Zugleich wĂŒrde eine europĂ€ische Regelung den Handlungsspielraum bei der Begrenzung von Kurzzeitvermietungen möglicherweise stĂ€rker an gemeinsame Nachweiskriterien binden. FĂŒr Mieter ist relevant, ob Kommunen wirksam gegen die Umwandlung regulĂ€rer Wohnungen in FerienunterkĂŒnfte vorgehen können; fĂŒr Vermieter und Plattformen wĂ€ren zusĂ€tzliche Registrierungspflichten und Abgrenzungen zu erwarten.
Das weitere Verfahren hĂ€ngt davon ab, wie die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten mit dem Einwand umgehen. Im Zentrum steht nicht nur die Frage nach einheitlichen Regeln, sondern auch die ZustĂ€ndigkeitsverteilung zwischen BrĂŒssel, Bund, LĂ€ndern und Kommunen.
