Baden-WĂŒrttemberg, Hessen

Darf dm apothekenpflichtige Medikamente online verkaufen?

12.02.2026 - 15:32:48

Die Wettbewerbszentrale lĂ€sst vor Gericht prĂŒfen, ob dm apothekenpflichtige Arzneimittel online verkaufen darf. Im Fokus steht die Verbindung von Drogerieartikeln und Medikamenten im Webshop.

Die Wettbewerbszentrale lĂ€sst den Verkauf von Medikamenten ĂŒber das Internet durch die Drogeriemarktkette dm juristisch prĂŒfen. Über ihre Internetseite werden seit kurzer Zeit neben Drogerieartikeln auch apothekenpflichtige Arzneimittel angeboten, wie die WettbewerbshĂŒter in Bad Homburg mitteilten. Der Versand der Mittel erfolge ĂŒber eine tschechische Versandapotheke, die wiederum von einer dm-Konzerngesellschaft betrieben werde. Die Wettbewerbszentrale sieht dadurch das Arzneimittel- und das Apothekenrecht verletzt. Zuvor hatte die «Lebensmittelzeitung» berichtet.

Eine Sprecherin des Landgerichts Karlsruhe bestÀtige den Eingang einer Klage. NÀhere Angaben zum Inhalt konnte sie zunÀchst nicht machen. 

Im Kern des Rechtsstreits geht es um die Frage, ob apothekenpflichtige Arzneimittel in einem Webshop, in dem zugleich KonsumgĂŒter des tĂ€glichen Lebens verkauft werden, ĂŒberhaupt platziert werden dĂŒrfen. «Bei dem neuen GeschĂ€ftsmodell wird das Drogeriesortiment mit dem den Apotheken vorbehaltenen Sortiment an apothekenpflichtigen Arzneimitteln vermischt», kritisierte die Wettbewerbszentrale in einer Mitteilung weiter. Was im stationĂ€ren Handel nicht zulĂ€ssig wĂ€re, etwa eine «Apothekenecke» in einer Drogerie, könne auch im Internet nicht anders behandelt werden.

Klage liegt Drogeriemarktkette bisher nicht vor

Der Drogeriemarktkette lag die Klage zunĂ€chst nicht vor. Der GeschĂ€ftsfĂŒhrer fĂŒr Marketing und Beschaffung, Sebastian Bayer, sagte, im Dezember habe man eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale erhalten, auf die man fristgerecht geantwortet habe. Seither habe es dazu keine weitere Korrespondenz gegeben. 

Ferner moniert die Wettbewerbszentrale, dass das Modell der Drogeriemarktkette mit apothekenrechtlichen UnabhĂ€ngigkeits- und Beteiligungsregeln nicht vereinbar sei. Die von dm gewĂ€hlte Konstruktion ĂŒber eine konzernangehörige tschechische Versandapotheke wird beanstandet, weil eine entsprechende wirtschaftliche Beteiligung an einer deutschen
Apotheke unzweifelhaft unzulĂ€ssig wĂ€re, berichtete die «Lebensmittelzeitung» weiter. Bedeutsam sei das Verfahren weit ĂŒber den konkreten Fall hinaus, weil es eine Grundsatzfrage der Arzneimittelversorgung in Deutschland betreffe.

@ dpa.de

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