E-Rechnung, Pflicht

E-Rechnung: Pflicht ab 2028 zwingt Unternehmen zur SAP-Umstellung

22.06.2026 - 19:03:30 | boerse-global.de

ViDA-Initiative und E-Rechnungspflicht treiben die Steuerdigitalisierung voran. SAP S/4HANA bietet spezifische Werkzeuge, doch die Umsetzung in Unternehmen hinkt hinterher.

SAP S/4HANA: Steuerdigitalisierung als Wettbewerbsvorteil
E-Rechnung - Ein abstraktes Bild, das digitale Steuerprozesse und E-Invoicing in SAP S/4HANA darstellt, mit leuchtenden Datenströmen und Netzwerken. 22.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Regulatorische Vorgaben wie die europäische ViDA-Initiative und nationale E-Invoicing-Pflichten zwingen Unternehmen zum Handeln. Künstliche Intelligenz und spezialisierte Meldesysteme treiben die Entwicklung zusätzlich voran.

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E-Rechnung wird Pflicht

Die Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) wurde am 11. März 2025 angenommen. Ab dem 1. Juli 2030 gelten verpflichtende digitale Meldepflichten. In Deutschland greifen bereits frühere Fristen: Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Ab dem 1. Januar 2028 wird auch die Ausstellung verpflichtend.

Der Verband elektronische Rechnung (VeR) veröffentlichte im Mai 2026 ein Strategiepapier zur Umsetzung. Der Verband empfiehlt, das künftige Meldesystem auf bestehenden B2B-E-Rechnungsprozessen aufzubauen. Die etablierte Peppol-Infrastruktur soll als Grundlage dienen. Ziel ist eine europäische Anschlussfähigkeit an ViDA-Vorgaben ohne nationale Sonderwege.

SAP-Werkzeuge für die Steuertransformation

Die SAP S/4HANA-Plattform bietet spezifische Werkzeuge für diese Anforderungen. Das Universal Journal (ACDOCA) dient als zentrale Datenbasis. Der TAX-Ledger ermöglicht eine parallele steuerliche Bewertung von Geschäftsvorfällen. Für das gesetzliche Meldewesen hat sich SAP Document and Reporting Compliance (DRC) als Standard etabliert.

Das SAP Business Network erhielt am 22. Juni 2026 eine unabhängige Validierung durch PwC. Ein Comfort Letter bestätigt: Die Outbound-E-Invoicing-Lösung generiert konforme UBL-Rechnungen nach deutschem X-Rechnung-Standard. Die Verantwortung für die korrekte Systemkonfiguration bleibt jedoch bei den Unternehmen.

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Digitalisierungslücke in Finanzabteilungen

Trotz regulatorischem Druck klafft eine Lücke zwischen Anspruch und Realität. Die Studie „Digital CFO 2026“ befragte 207 CFOs im DACH-Raum. Das Ergebnis: Nur gut 20 Prozent der Finanzfunktionen gelten als stark digitalisiert. Technologien wie Predictive Analytics oder Process Mining bewegen sich im unteren Drittel der Skala.

Lediglich 6,9 Prozent der Mitarbeitenden in Finanzbereichen verfügen über fundierte IT- oder Datenkenntnisse. Immerhin: Rund 70 Prozent der Befragten erwarten steigende Budgets für Digitalisierungsprojekte. Hemmschuhe bleiben der Fachkräftemangel und die geringe Durchdringung mit Large Language Models.

KI-Agenten steigern die Effizienz

SAP hat über 50 KI-Agenten in Lösungen wie S/4HANA, Ariba und SuccessFactors integriert. Die Agenten basieren unter anderem auf Modellen von Anthropic. Die Ergebnisse sind messbar: Effizienzsteigerungen in der Beschaffung zwischen 20 und 30 Prozent, Logistikkosten sinken um bis zu 20 Prozent. Auch die Fehlerquoten in der Produktion konnten deutlich gesenkt werden.

Parallel entwickeln andere Anbieter wie Ivalua Steuerungsschichten für KI-Agenten. Diese Systeme decken den gesamten Source-to-Pay-Prozess ab. Versionierbare Module sollen spezifische Aufgaben in Finanz- und Steuerprozessen autonomer machen.

Finanzverwaltung setzt auf KI

Auch die Behörden rüsten digital auf. Eine Spezialeinheit des Bayerischen Landesamts für Steuern nutzt KI-Software. Am 22. Juni 2026 wurde bekannt: Die Analyse von rund 60.000 Datensätzen führte zu erheblichen Steuernachzahlungen bei Influencern.

Bundesfinanzminister Klingbeil kündigte am 21. Juni 2026 Pläne für eine umfangreiche Steuervereinfachung an. Vorgesehen sind unter anderem eine Arbeitstagspauschale und die Anhebung von Grenzen für die Gewinnermittlung. Ziel ist eine Entlastung von bis zu 20 Milliarden Euro. Eine Zielsteuerbelastung von 25 Prozent auf Unternehmensgewinne wird angestrebt.

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