Energiewende-Reform: Kabinett beschließt Netzpaket am 29. Juli
Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 01:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Kabinettsbeschluss zum Netzanschlusspaket und zur EEG-Novelle am 29. Juli sorgt für heftigen Gegenwind. Nach der Veröffentlichung des überarbeiteten Referentenentwurfs durch das Bundeswirtschaftsministerium am 17. Juli reichten Branchenverbände bis zum 22. Juli ihre Stellungnahmen ein. Die anschließende Verbändeanhörung am 23. Juli machte klar: Wesentliche Neuregelungen gefährden aus Sicht der Branche die Investitionssicherheit.
Redispatchvorbehalt bedroht Projektfinanzierung
Der Entwurf setzt künftig stärker auf die Bewirtschaftung vorhandener Netzkapazitäten statt auf reinen Ausbau. Kernstück ist der sogenannte Redispatchvorbehalt in kapazitätslimitierten Gebieten. Die Schwelle für solche Gebiete hob das Ministerium von 3 auf 5 Prozent der jährlichen Redispatchmaßnahmen an. Zudem verkürzt sich die Ausweisungsdauer von zehn auf sechs Jahre.
Doch die Branche sieht darin keine Entschärfung. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) warnen vor massiven Finanzierungsrisiken. Konkret müssen Betreiber künftig mit entschädigungsfreien Abregelungen von 10 bis 20 Prozent ihres Jahresertrags rechnen. Ab Januar 2027 kommen pauschale Leistungsbeschränkungen hinzu: Solaranlagen dürfen dann nur noch 70 Prozent ihrer installierten Leistung einspeisen, Windkraftanlagen maximal 280 Watt pro Quadratmeter Rotorfläche.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßte zwar die Abkehr vom Windhundprinzip und die Digitalisierung der Netzanschlussverfahren. Er mahnte jedoch, der Fokus liege zu stark auf der Bewirtschaftung von Knappheit – statt auf dem dringend nötigen Netzausbau.
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EEG-Novelle: Solarförderung für Kleinanlagen vor dem Aus
Parallel zum Netzpaket sorgt die EEG-Reform für Unruhe – besonders im Photovoltaik-Segment. Der Entwurf sieht vor, die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen bis 25 Kilowatt (kW) komplett zu streichen. Stattdessen gibt es nur noch Übergangszahlungen bis 2029.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) warnt vor einem massiven Markteinbruch bei privaten Dachanlagen. Eine Analyse von Agora Energiewende kommt zum Schluss, dass kleine PV-Anlagen damit unwirtschaftlich werden. Branchenvertreter fordern längere Übergangsfristen und den Erhalt der Vergütungsstrukturen. Immerhin: Ein zuvor diskutierter Vergütungsstopp nach Einbau intelligenter Messsysteme wurde gestrichen. Stattdessen gibt es eine 36-monatige Übergangsfrist. Die geplante Direktvermarktungspflicht ab 25 kW bleibt jedoch umstritten – sie gilt technisch und wirtschaftlich als hürdenreich.
Biomasse bricht ein – Verfahren in der Kritik
Auch die Bioenergie steht vor drastischen Einschnitten. Das Ausschreibungsvolumen für Biomasse soll von 1.126 Megawatt im Jahr 2026 auf nur noch 76 Megawatt im Jahr 2028 sinken. Der BEE fordert dagegen ein stabiles Volumen von jährlich 2.500 Megawatt, um Bestandsanlagen und gesicherte Leistung zu erhalten.
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Neben den Inhalten kritisierte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) das Verfahren scharf. Die Stellungnahmefrist von nur drei Werktagen sei für derart komplexe Entwürfe völlig unzureichend.
Unterstützung kam aus der Landespolitik. Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger forderte Korrekturen am EEG, um den Windkraftausbau im Süden nicht auszubremsen. Er verlangt ein eigenes Zuschlagssegment für Windenergie in südlichen Regionen und eine Sonderausschreibung von 5 Gigawatt für 2027. Die Entschärfungen beim Redispatchvorbehalt nannte er akzeptabel – bei den Rahmenbedingungen für Windkraft sieht er jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf durch den Bund.
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