Entgeltstufen: Bundesarbeitsgericht legt Beweislast auf Arbeitgeber
Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 15:40 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesarbeitsgericht hat im ersten Halbjahr 2026 mehrere Grundsatzurteile zur Vergütung von Arbeitnehmervertretern gefällt. Besonders brisant: Bei Korrekturen von Entgeltstufen liegt die Beweislast künftig klar beim Arbeitgeber.
Rückstufung: Arbeitgeber muss Fehler nachweisen
Ein Urteil vom 13. Mai 2026 (Az. 7 AZR 124/25) sorgt für Klarheit: Ein Automobilhersteller hatte ein Betriebsratsmitglied von Entgeltstufe 12 auf die Stufen 10 beziehungsweise 11 zurückgestuft und für Mai 2023 insgesamt 1.620,96 Euro netto einbehalten. Die Begründung: eine versehentlich zu hohe Einstufung nach § 37 BetrVG.
Die Erfurter Richter stellten nun klar: Der Arbeitgeber trägt die volle Beweislast. Wer eine bereits gewährte Vergütung korrigieren will, muss nachweisen, dass die ursprüngliche Eingruppierung rechtswidrig war. Maßgeblich für die Vergleichsgruppe ist zudem die erste Amtsübernahme – eine spätere Wiederwahl führt nicht zu einer neuen Bewertung. Der Fall geht zur weiteren Aufklärung zurück an die Vorinstanz.
Bonuspläne: Grenzen der Mitbestimmung
Auch bei Bonussystemen gibt es neuen Klärungsbedarf. Mit Beschluss vom 24. Februar 2026 (Az. 1 ABR 23/25) erklärte das Gericht den Spruch einer Einigungsstelle zu einem globalen Bonusplan für unwirksam. Der Dotierungsrahmen – also die Gesamtsumme für Boni – bleibt demnach mitbestimmungsfrei.
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Die Einigungsstelle darf diesen Rahmen nicht eigenmächtig festlegen. Zudem waren die Verteilungskriterien im konkreten Fall zu vage formuliert. Besonders kritisch: Die Delegation der Mittelverteilung an ein Board of Directors unterläuft die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und ist damit unzulässig.
Betriebsrenten: Stichtag entscheidet
Ein weiteres Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. 3 AZR 127/25) präzisiert die zeitlichen Regeln bei Rentenanpassungen. Eine Tariferhöhung von 6,4 Prozent wurde erst zum 1. Juli 2023 wirksam – und musste daher bei der am selben Tag fälligen Rentenanpassung noch nicht berücksichtigt werden.
Für den betroffenen Rentner bedeutet das: Die geforderte Nachzahlung von fast 3.000 Euro brutto für Juli 2023 bis Juni 2024 bleibt aus. Die gestiegenen Tariflöhne fließen erst zum nächsten turnusgemäßen Anpassungstermin ein – dann allerdings mit einem Satz von 8,95 Prozent.
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Strengere Compliance-Anforderungen in der DACH-Region
Die verschärfte Rechtslage stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Neben der nationalen Rechtsprechung gewinnen die DSGVO sowie das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz seit September 2023 an Bedeutung. ISO-zertifizierte Prüfsysteme sollen dabei helfen, Risiken bei Entgeltabrechnung und Mitarbeiterverwaltung frühzeitig zu erkennen.
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