Entgelttransparenz, Bundesregierung

Entgelttransparenz: Bundesregierung verfehlt EU-Frist zum 7. Juni

06.06.2026 - 00:30:53 | boerse-global.de

Die Bundesregierung kann die EU-Vorgabe zur Entgelttransparenz nicht fristgerecht umsetzen. Das nationale Gesetz für die Privatwirtschaft kommt erst 2027.

EU-Entgelttransparenz: Deutschland verpasst Frist für neues Gesetz
Entgelttransparenz - Eine Waage, die ungleichgewichtige Bezahlung darstellt, mit einer weiblichen Silhouette auf der höheren Seite und einer männlichen auf der niedrigeren. 06.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bundesfamilienministerium bestätigte Anfang Juni 2026: Der vorgegebene Termin zum 7. Juni 2026 ist nicht zu halten.

Während die Regeln für den öffentlichen Dienst und staatliche Unternehmen ab dem 8. Juni 2026 direkt gelten, verzögert sich die gesetzliche Neuregelung für die Privatwirtschaft. Die Politik plant das nationale Gesetz nun erst für Anfang 2027.

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Streit in der Koalition blockiert das Gesetz

Die EU-Richtlinie 2023/970 zielt auf mehr Transparenz bei der Bezahlung ab. Sie soll den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durchsetzen. Doch in der schwarz-roten Koalition gibt es Uneinigkeit über die konkrete Ausgestaltung.

Die Berichtspflichten für Unternehmen würden sich damit bis Mitte 2028 verschieben. Wirtschaftsverbände und Teile der Unionsfraktion üben scharfe Kritik an den EU-Vorgaben. Andreas Lenz (CSU) bezeichnete die Richtlinie als wenig praktikabel. Anne König (CDU) warnte vor Gefahren für die Tarifautonomie und unternehmerische Freiheit. Die Unionsfraktion fordert zudem Verhandlungen über eine Aufhebung auf EU-Ebene.

Was die neuen Regeln für Arbeitnehmer bedeuten

Die Richtlinie bringt weitreichende Änderungen für Bewerbungen und bestehende Arbeitsverhältnisse. Arbeitgeber müssen künftig in Stellenanzeigen das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne nennen. Die Frage nach dem bisherigen Gehalt von Bewerbern wird verboten.

Beschäftigte erhalten erweiterte Auskunftsansprüche. Sie können Informationen über die Kriterien der Entgeltfindung verlangen – sowie über die Durchschnittsgehälter von Kollegen mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern müssen regelmäßig über das geschlechtsspezifische Lohngefälle berichten. Liegen die Unterschiede bei über fünf Prozent und sind nicht sachlich zu rechtfertigen, folgt eine gemeinsame Entgeltbewertung mit den Arbeitnehmervertretern.

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Höheres Klagerisiko für Unternehmen

Arbeitsrechtler warnen: Die verspätete Umsetzung erhöht das Klagerisiko für Firmen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2025 stellte klar: Schon ein einzelner männlicher Vergleichskollege mit höherem Verdienst kann den Verdacht auf Diskriminierung begründen.

Die EU-Richtlinie verschärft zudem die Beweislast. Kann ein Arbeitgeber seine Transparenzpflichten nicht erfüllen, muss er im Streitfall beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

Zusätzlichen Druck erzeugt eine Änderung am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Anfang Mai 2026 beschloss das Bundeskabinett eine Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen – von zwei auf vier Monate. Experten sehen in digitalen Tools eine Chance, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu mindern. Die politische Blockade bleibt jedoch bestehen.

Scharfe Kritik von Gewerkschaften

Die IG-Metall-Vorsitzende Christiane Benner nannte die Verzögerung politisches Versagen. Entgeltgleichheit sei ein Grundrecht. Auch Arbeitsrechtlerin Heide Pfarr kritisierte den Widerstand der Wirtschaftsverbände. Deutschland habe in der Vergangenheit selten EU-Gleichstellungsrichtlinien fristgerecht umgesetzt. Der Gender-Pay-Gap lag 2025 bei 16 Prozent.

Die EU-Kommission leitete am 4. Juni 2026 bereits drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Das Versäumen der Equal-Pay-Frist könnte nun weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen. Im CDU-Arbeitnehmerflügel gilt die Verzögerung hingegen als vertretbar – sofern eine bürokratiearme Umsetzung mit Rücksicht auf Tarifverträge gelingt.

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