Entlastungspaket, Bundesregierung

Entlastungspaket: Bundesregierung spart Wirtschaft 600 Millionen Euro

Veröffentlicht: 17.07.2026 um 06:51 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das zweite Entlastungspaket der Regierung soll die Wirtschaft um rund 600 Millionen Euro jährlich entlasten. Digitalisierung im Gesundheitswesen und flexiblere Arbeitszeiten sind Kernpunkte.

Bürokratieabbau: Zweites Entlastungspaket der Bundesregierung verabschiedet
Abstrakte Darstellung von fließender Zeit und sich vereinfachenden bürokratischen Prozessen mit Zahnrädern und digitalen Datenströmen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das jährliche Entlastungsvolumen steigt um rund 600 Millionen Euro.

Seit November 2025 summieren sich die Entlastungszusagen damit auf insgesamt 10,4 Milliarden Euro pro Jahr. Bis Jahresende sind rund 30 weitere Maßnahmen geplant, darunter die Abschaffung der Bonpflicht und ein neues Gesetz zum Gebäudetyp E.

Digitalisierung im Gesundheitswesen bringt Milliardeneinsparung

Ein zentraler Bestandteil des aktuellen Pakets ist das Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen (GeDIG). Arztbriefe, Überweisungen und Befunde sollen künftig digital übermittelt werden. Krankenhäuser dürfen zudem Cloud-Dienste nutzen.

Allein diese Maßnahmen entlasten die Wirtschaft laut Regierung um etwa 445 Millionen Euro jährlich. Weitere 720 Millionen Euro sollen durch reduzierte Prüfpflichten für elektrische Geräte hinzukommen. Künftig sind solche Prüfungen nur noch bei konkretem Gefährdungspotenzial verpflichtend. In kleinen und mittleren Unternehmen könnten dadurch bis zu 123.000 Sicherheitsbeauftragte entfallen.

Auch im Verkehrssektor gibt es Erleichterungen: Lkw-Fahrverbote gelten künftig nur noch an bundeseinheitlichen Feiertagen. Regionale Feiertage fallen als Einschränkung weg. Für Elektroautos entfällt zudem die Pflicht zur grünen Umweltplakette.

Arbeitszeitreform: Merz kündigt Flexibilisierung an

Bundeskanzler Merz konkretisierte in seiner Sommerpressekonferenz die Pläne für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Arbeitsministerin Bas soll im Herbst 2026 einen Gesetzentwurf vorlegen.

Ziel ist die Lockerung der täglichen Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Das soll besonders Unternehmen ohne Tarifunternehmen ohne Tarifbindung zugutekommen.

Ein erster Referentenentwurf aus dem Juni hatte die Flexibilisierung nur für tarifgebundene Betriebe vorgesehen. Das stieß in der Koalition und bei Wirtschaftsverbänden wie dem Dehoga auf Kritik. Merz betonte nun: Der kommende Entwurf müsse Öffnungsklauseln auch für nicht tarifgebundene Firmen enthalten.

Wirtschaftsvertreter fordern diese Flexibilisierung seit Langem. Gewerkschaften lehnen eine Ausweitung des Arbeitstages über die bisherige Acht-Stunden-Grenze weiterhin ab.

Elektronische Zeiterfassung kommt – mit gestaffelten Fristen

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Neben der Arbeitszeitreform plant die Regierung eine verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeit digital dokumentieren.

Kleine Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern erhalten Ausnahmen bei der Form der Aufzeichnung. Die Übergangsfristen sind nach Unternehmensgröße gestaffelt: Ein Jahr für Großunternehmen, zwei Jahre für Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten und fünf Jahre für Firmen mit unter 50 Mitarbeitern. Der Ausgleichszeitraum für die Höchstarbeitszeit soll zudem von sechs auf vier Monate verkürzt werden.

Job-to-Job-Erprobung und digitale Jobcenter

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Mit der „Job-to-Job-Erprobung“ können Beschäftigte künftig bis zu vier Wochen – in Ausnahmefällen bis zu sechs Wochen – bei einem neuen Arbeitgeber zur Probe arbeiten. Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis müssen sie dafür nicht kündigen.

Für Arbeitslose wird der Kontakt zu den Jobcentern digitalisiert. Vereinbarungen sind künftig per E-Mail möglich, Termine per Videoschalte. Die Pflicht zur postalischen Erreichbarkeit wird gelockert.

Im Bereich der beruflichen Weiterbildung steigt der Förderhöchstbetrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) auf 18.000 Euro. Und für den Zahlungsverkehr steht fest: Die elektronische Überweisung wird schrittweise bis September 2029 zum Standard.

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