ERP-Sondervermögen, Gesetzentwurf

ERP-Sondervermögen 2027: Gesetzentwurf sieht 11,86 Milliarden Euro vor

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 06:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der noch unbeschlossene Entwurf bündelt Fördermittel für Innovation und Digitalisierung; zugleich zweifeln viele Mittelständler an Wirtschaftsreformen.

ERP-Förderplan 2027: 11,86 Milliarden Euro für Unternehmen vorgesehen
Moderne Glasfassade eines Bürogebäudes im Licht des Sonnenaufgangs als Symbol für wirtschaftliche Investitionen. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung bereitet neue finanzielle Impulse für die Wirtschaft vor. Einem Bericht vom 05.10.2026 zufolge sieht ein entsprechender Gesetzentwurf für den Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens 2027 zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital im Gesamtvolumen von 11,86 Mrd. Euro vor. Die Mittel sollen Unternehmen, mittelständischen Betrieben sowie Start-ups zugutekommen. Der Gesetzentwurf ist allerdings noch nicht endgültig beschlossen.

Schwerpunkte bei Innovation, Digitalisierung und Wagniskapital

Im Vergleich zum Vorjahr sieht der Plan einen Ausbau der Kreditvergabe vor: Das Fördervolumen der ERP-Kreditprogramme soll 2027 gegenüber 2026 um 600 Mio. Euro steigen. Als inhaltlicher Schwerpunkt der ERP-Mittel im Jahr 2027 ist die Finanzierung von Innovationen und Digitalisierungsprojekten vorgesehen, wozu insbesondere auch Vorhaben im Bereich der Künstlichen Intelligenz zählen.

Darüber hinaus umfasst der Entwurf Mittel für Beteiligungs-, Wagniskapital- und Mezzanin-Finanzierungen. Diese sollen unter anderem über etablierte Instrumente wie den High-Tech-Gründerfonds sowie gemeinsame Programme mit dem Europäischen Investitionsfonds bereitgestellt werden. Ob ein konkretes Vorhaben förderfähig ist, richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms.

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Skepsis im Mittelstand und Druck auf die Koalition

Während die Bundesregierung die Förderkulisse für 2027 absteckt, wächst in der mittelständischen Wirtschaft die Ungeduld hinsichtlich grundlegender wirtschaftspolitischer Weichenstellungen. Wie am 06.10.2026 berichtet wurde, warnte der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) Bundeskanzler Merz vor einer Verschleppung wichtiger Reformen vor dem am Mittwoch tagenden Koalitionsausschuss.

BVMW-Bundesgeschäftsführer Ahlhaus betonte, die Bundesregierung stehe vor dem Koalitionsausschuss am Mittwoch mit dem Rücken zur Wand. Zudem warf Ahlhaus der SPD vor, bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit zu bremsen; Teile der SPD würden hier rote Linien ziehen.

Die Vorbehalte spiegeln sich auch in der Stimmung der Unternehmen wider. Laut einer BVMW-Blitzumfrage unter rund 1000 Mittelständlern trauen 75% der Befragten der Bundesregierung die Umsetzung der angekündigten Wirtschaftsreformen nicht zu. Während 63% neuen Koalitionsstreit erwarten, glauben lediglich 31% an eine Einigung auf ein gemeinsames Maßnahmenpaket.

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Bei den von den Betrieben geforderten Sofortmaßnahmen liegt eine Stromsteuersenkung für alle mit 46% an erster Stelle. Eine vorgezogene Senkung der Körperschaftsteuer, die bisher erst ab 2028 geplant ist, befürworten 17% der befragten Mittelständler. Eine Flexibilisierung der Arbeitszeit fordern 15%.

Zusätzliche Belastungen verzeichnet die Wirtschaft derweil auf lokaler Ebene: Nach Erhebungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) haben von 706 untersuchten Kommunen 88 ihren Gewerbesteuerhebesatz angehoben, während lediglich 5 Kommunen diesen gesenkt haben.

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