Erreichbarkeit im Urlaub: 66 Prozent der Arbeitnehmer bleiben verfügbar
Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 13:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
66 Prozent der Berufstätigen sind auch im Sommerurlaub 2026 für ihren Arbeitgeber verfügbar. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 1.000 Beschäftigten. Dabei verschwimmt die Grenze zwischen Freizeit und Beruf zunehmend.
Ständig „auf Empfang“
Die Bitkom-Erhebung bestätigt einen Trend, den bereits eine IU-Studie vom Januar 2026 aufgezeigt hatte. Damals gaben 40 Prozent der Befragten an, sich gedanklich ständig „auf Empfang“ zu fühlen. Ein Drittel fühlt sich zur Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit verpflichtet – mit Folgen: Ebenso viele klagen über tägliche emotionale Erschöpfung.
Klare Rechtslage – trotzdem freiwillig erreichbar
Arbeitsrechtler betonen: Eine gesetzliche Pflicht zur Erreichbarkeit im Urlaub gibt es nicht. Der Urlaub dient der Erholung, eine einseitige Rücknahme durch den Arbeitgeber ist unzulässig. Nur in Ausnahmefällen – wenn der Betriebsfortbestand unmittelbar gefährdet ist – darf der Chef den Urlaub unterbrechen oder ablehnen.
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Wer freiwillig aus dem Urlaub zurückkehrt, hat Anspruch auf Erstattung der Reisekosten und Gutschrift der nicht genutzten Urlaubstage. Anders bei Krankheit: Laut Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs unterbricht eine Erkrankung den Zeitausgleich nicht – die Stunden gelten als verbraucht. Beim Erholungsurlaub werden Tage ab dem vierten Kalendertag einer nachgewiesenen Krankheit gutgeschrieben.
Homeoffice: Was zählt als Arbeitsunfall?
Auch die Rahmenbedingungen moderner Arbeitsformen beschäftigen die Gerichte. Das Landessozialgericht Hessen entschied im Frühjahr 2026: Ein Sturz auf dem Weg zur Nahrungsbeschaffung im Homeoffice gilt als Arbeitsunfall, weil er der Aufrechterhaltung der Arbeitskraft dient. Das Abholen von Speisen fällt dagegen nicht unter den Schutz.
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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2025 (Az. C-110/24) betrifft die Vergütung: Fahrten in arbeitgebergestellten Fahrzeugen zu wechselnden Einsatzorten sind Arbeitszeit – sofern der Chef den Treffpunkt vorgibt und keine freie Zeiteinteilung möglich ist. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro können das für Branchen wie Bau oder Pflege zusätzliche Ansprüche von bis zu 400 Euro monatlich bedeuten.
Reformpläne gegen hohen Krankenstand
Der Krankenstand in Deutschland lag 2025 bei durchschnittlich 18,6 Tagen – Daten der Techniker Krankenkasse. Die Bundesregierung plant ein Reformpaket, das unter anderem die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung vorsieht. Diskutiert wird zudem eine Vorlagepflicht der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag.
Um digitalen Stress und Konflikte bei der Urlaubsvertretung zu reduzieren, empfehlen Mediatoren klare schriftliche Übergaben und transparente Kommunikation der Erreichbarkeitserwartungen im Team. Die Verantwortung für faire Planung und den Schutz der Erholungsphasen liegt dabei vor allem bei den Führungskräften.
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