BGH zu internationalen Schiedsverfahren bei Energie-Themen
27.07.2023 - 05:19:45Bei Rechtsstreits mit Energieunternehmen können EU-Staaten eigentlich vorgesehene internationale Schiedsverfahren vor deutschen Gerichten fĂŒr unzulĂ€ssig erklĂ€ren lassen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag anhand von drei FĂ€llen, in denen auf der einen Seite Deutschland beziehungsweise die Niederlande stehen und auf der anderen Energieunternehmen aus jeweils anderen EU-LĂ€ndern, darunter RWE und Uniper.
Hintergrund ist der sogenannte Energiecharta-Vertrag, nach dem bei Streitigkeiten zwischen einem Land und Investoren aus einem anderen Land ein unabhĂ€ngiges Schiedsgericht schlichten soll. Dahinter steckt die Absicht, Unternehmen beim Investieren Sicherheit zuzusichern, indem eine unabhĂ€ngige Instanz Konflikte lösen soll. Das Urteil des BGH dĂŒrfte diese Verfahren nun zumindest dann hinfĂ€llig machen, wenn eine Seite Deutschland oder ein deutsches Unternehmen ist. Zumal der Energiecharta-Vertrag ohnehin umstritten und ein Ende in Sicht ist.
Als in den konkreten FĂ€llen Deutschland beziehungsweise die Niederlande angesichts der Klimakrise ihre Energiepolitik Ă€nderten, löste das Konflikte mit jeweils auslĂ€ndischen Investoren aus. Diese starteten dann jene Schiedsverfahren am Internationalen Zentrum fĂŒr die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID), eine unabhĂ€ngige Einrichtung innerhalb der Weltbankgruppe. Die Bundesrepublik Deutschland ist dort seit der GrĂŒndung 1966 Mitglied.
Die Firmen sehen sich um hohe Summen geschĂ€digt, in einem Fall gar um rund 1,4 Milliarden Euro. Bei RWE und Uniper geht es nach BGH-Angaben um Investitionen in niederlĂ€ndische Kohlekraftwerke. Das Königreich hat aber inzwischen beschlossen, bis 2030 aus der Kohleverstromung auszusteigen. In einem anderen Verfahren beklagen mehrere Firmen eines irischen Konzerns, dass Deutschland seine Gesetzgebung zur Windenergie speziell fĂŒr Offshore-Anlagen geĂ€ndert hat.
Vorgelagerter nationaler Rechtsschutz gewÀhrt
Die beiden Staaten wandten sich an deutsche Gerichte, um feststellen zu lassen, dass die Verfahren unzulĂ€ssig seien. Das Oberlandesgericht Köln und das Berliner Kammergericht kamen jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen darĂŒber, ob die AntrĂ€ge rechtmĂ€Ăig sind.
Der BGH gewĂ€hrte Staaten nun vorgelagerten nationalen Rechtsschutz. Eigentlich entscheide das ICSID selbst ĂŒber seine ZustĂ€ndigkeit, sagte der Vorsitzende des ersten Zivilsenats, Thomas Koch. Doch in der besonderen Konstellation - beide Seiten sind ein EU-Mitgliedstaat beziehungsweise kommen aus einem - ĂŒberwiege Unionsrecht.
Und nach der Rechtssprechung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs mĂŒssen bei solchen Konstellationen nationale Gerichte einen Schiedsspruch zwingend kontrollieren. Daher könnten die Parteien hierzulande auch schon zu Beginn die UnzulĂ€ssigkeit eines solchen Verfahrens feststellen lassen, sagte Koch. Dies sei eine Besonderheit des deutschen Rechts. Wegen der Unvereinbarkeit mit Unionsrecht fehle es zudem an einer wirksamen Einwilligung und damit an einem Angebot der antragstellenden EU-Staaten zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung.
Das Ende des Energiecharta-Vertrags, auf dem die Verfahren beruhen, ist absehbar: Die Bundesregierung beschloss den Austritt Deutschlands Ende vergangenen Jahres. Die Ausstiegsfrist betrĂ€gt allerdings 20 Jahre. Italien trat 2016 aus. Andere EU-LĂ€nder wie Frankreich, die Niederlande und Spanien haben den RĂŒckzug ebenfalls angekĂŒndigt. Anfang Juli legte die EuropĂ€ische Kommission einen Gesetzesvorschlag fĂŒr einen koordinierten Austritt der EU und der EU-LĂ€nder aus dem Energieabkommen vor. Der Vertrag sei nicht mehr kompatibel mit den Klimaambitionen der EU, hieĂ es. Ein gemeinsamer Ausstieg muss von den LĂ€ndern und mit Zustimmung des EU-Parlaments beschlossen werden.


