ESRS 2.0: Weniger Bürokratie für 5.000 Unternehmen ab 2027
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 19:43 Uhr, Redaktion boerse-global.de
0) verabschiedet. Der delegierte Rechtsakt senkt die Berichtspflichten drastisch – und bestätigt doch das zentrale Prinzip der doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
Deutlich weniger Bürokratie ab 2027
Die neuen Regeln sind eine Reaktion auf die massive Kritik an der Komplexität der ESG-Vorgaben. Die verpflichtenden Datenpunkte sinken um über 60 Prozent. Die Berichtsmenge insgesamt soll um mehr als 70 Prozent schrumpfen. Laut Kommission reduziert das die Kosten für betroffene Unternehmen um über 30 Prozent.
Ab dem Geschäftsjahr 2027 greifen die Erleichterungen für Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Umsatz. Rund 5.000 Unternehmen profitieren direkt davon.
Parallel dazu gibt es einen freiwilligen Standard für Firmen, die rechtlich nicht zur Berichterstattung verpflichtet sind. Etwa wenn Kreditgeber oder Geschäftspartner trotzdem Nachhaltigkeitsdaten verlangen.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt Pflicht
Trotz der Entlastungen: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt das Fundament jedes CSRD-Berichts. Unternehmen müssen Nachhaltigkeitsthemen aus zwei Blickwinkeln bewerten:
Auswirkungswesentlichkeit (Inside-out): Welche tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen hat die Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt – entlang der gesamten Wertschöpfungskette?
Finanzielle Wesentlichkeit (Outside-in): Wie schaffen Nachhaltigkeitsaspekte finanzielle Risiken oder Chancen für das Unternehmen? Etwa durch regulatorische Änderungen oder physische Klimarisiken.
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Das Omnibus-Paket aus dem Jahr 2025 bildet den rechtlichen Rahmen. Die Identifizierung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) entscheidet darüber, welche spezifischen ESRS-Angaben ein Unternehmen in seinem Lagebericht veröffentlichen muss.
Erste Berichte nach neuen Standards
Am heutigen Donnerstag legten mehrere Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte für 2025 vor – bereits orientiert an den neuen CSRD-Vorgaben.
Der Verpackungsspezialist Gerresheimer veröffentlichte erstmals einen freiwilligen, auditierten nichtfinanziellen Konzernbericht. Ergebnis: Die Scope-1- und Scope-2-Emissionen sanken um 31 Prozent im Vergleich zu 2019. Der Anteil an Strom aus erneuerbaren Quellen liegt bei 54 Prozent. Die Unfallhäufigkeit (LTIR) konnte um 63 Prozent gesenkt werden.
Auch die Oikos Group legte ihren vierten Nachhaltigkeitsbericht vor – basierend auf dem ersten ESRS-Set. Das Unternehmen weist für 2025 Emissionen von 652 Kilogramm CO2 pro Kundenhaus (Scope 1 und 2) aus. Den Strombedarf deckt es komplett aus erneuerbaren Quellen.
Deutsche Verbände fordern Nachbesserungen
In Deutschland drängen Fachverbände auf weitere Erleichterungen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) legte heute ein Positionspapier zur Bürokratieentlastung vor.
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Die Vorschläge: Die Schwellenwerte des Publizitätsgesetzes anpassen. Die Pflicht zur Angabe des Unterschiedsbetrags bei Pensionsrückstellungen im Handelsgesetzbuch streichen. Kleinere und mittlere Unternehmen von der Bilanzierung latenter Steuern befreien. Und die ESEF-Pflicht zur digitalen Kennzeichnung von Finanzberichten aufheben.
Ein weiterer Schwerpunkt: Überschneidungen zwischen klassischem Lagebericht und neuer CSRD-Berichterstattung vermeiden. Dopplungen in der Unternehmenspublizität – genau das wollen alle vermeiden.
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