EU-Wohnraumverordnung, Bundesrat

EU-Wohnraumverordnung: Bundesrat rĂŒgt am 16. Oktober fehlende ZustĂ€ndigkeit

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 10:43 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die LĂ€nderkammer sieht die Wohnungspolitik bei den Mitgliedstaaten und warnt vor zusĂ€tzlicher BĂŒrokratie durch den EU-Entwurf.
Rohbau eines modernen WohngebÀudes in einer europÀischen Stadt bei DÀmmerung. Illustration mit AI erstellt.

Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 eine SubsidiaritĂ€tsrĂŒge gegen den Verordnungsvorschlag der EuropĂ€ischen Kommission fĂŒr erschwinglichen Wohnraum ĂŒbermittelt.

Die LĂ€nderkammer stellt sich damit formell gegen die europĂ€ische Initiative und argumentiert, dass der EuropĂ€ischen Union in diesem Bereich keine Regelungskompetenz zustehe. Die Gestaltung der Wohnungspolitik falle nach Auffassung der BundeslĂ€nder vielmehr ausschließlich in die ZustĂ€ndigkeit der jeweiligen Mitgliedstaaten.

LĂ€nder sehen Verstoß gegen ZustĂ€ndigkeiten und drohende BĂŒrokratie

In seiner BegrĂŒndung der RĂŒge stellte der Bundesrat fest, dass der Entwurf der EuropĂ€ischen Kommission weder mit dem SubsidiaritĂ€tsprinzip noch mit dem Grundsatz der VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit in Einklang stehe. Über den formellen Einwand auf europĂ€ischer Ebene hinaus ĂŒbermittelte die LĂ€nderkammer am selben Tag eine Stellungnahme an die Bundesregierung, um die deutsche Position fĂŒr die anstehenden Verhandlungen auf Unionsebene festzulegen.

Darin verwiesen die LĂ€nder auf funktionierende und erprobte Instrumente innerhalb der Bundesrepublik, darunter insbesondere die landesrechtlichen Zweckentfremdungsgesetze.

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Die EinfĂŒhrung europĂ€ischer Vorgaben bringe aus Sicht des Bundesrates zusĂ€tzliche administrative HĂŒrden mit sich, ohne einen erkennbaren Mehrwert fĂŒr die Wohnraumversorgung zu stiften. Zudem bestehe das Risiko, dass der damit verbundene bĂŒrokratische Aufwand vor allem kleinere Kommunen organisatorisch und finanziell ĂŒberfordere.

PlĂ€ne der EuropĂ€ischen Kommission fĂŒr Gebiete mit Wohnungsdruck

Der von der EuropĂ€ischen Kommission vorgelegte Verordnungsrahmen zielt darauf ab, ein unionsweit einheitliches Verfahren zur Identifizierung von Regionen mit akutem Wohnungsdruck einzufĂŒhren. Auf dieser Grundlage soll den zustĂ€ndigen Behörden auf nationaler und lokaler Ebene ein regulatorisches Instrumentarium an die Hand gegeben werden, um Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt einzudĂ€mmen.

Vorgesehen ist nach dem Kommissionsentwurf, dass Verwaltungen gezielte Schritte gegen das Überhandnehmen von Kurzzeitvermietungen, die Ausbreitung von Zweitwohnsitzen sowie gegen langfristigen Immobilienleerstand ergreifen dĂŒrfen.

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Voraussetzung fĂŒr die Anwendung dieser Maßnahmen soll der Nachweis sein, dass in dem jeweiligen Gebiet eine anhaltende Anspannung des Wohnungsmarkts vorliegt. Durch den Vorstoß des Bundesrates muss sich die EuropĂ€ische Kommission nun im Rahmen des SubsidiaritĂ€tsverfahrens erneut mit den Kompetenzgrenzen ihres Vorhabens auseinandersetzen.

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