Finanzausgleichsgesetz: Bundestag verschiebt 500 Millionen Euro an die Länder
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 02:00 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Deutsche Bundestag hat das geänderte Finanzausgleichsgesetz 2026 verabschiedet. Mit der Gesetzesnovelle (Drucksache 21/8237 in der geänderten Fassung 21/8946) passt das Parlament nicht nur die Aufteilung der Umsatzsteuer zwischen Bund und Ländern an, sondern korrigiert zugleich ein gravierendes redaktionelles Versehen bei der Tabaksteuergesetzgebung.
Bei der namentlichen Abstimmung im Plenum stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD für das sogenannte FAG-Änderungsgesetz. Die Grünen votierten dagegen, während sich die Abgeordneten der Linken der Stimme enthielten. Einen gesonderten Antrag der Grünen zur Fehlerkorrektur und Rechtssicherheit überwies das Parlament an den Finanzausschuss.
Verschiebungen bei der Umsatzsteuerverteilung
Kern des Gesetzes sind neu austarierte Umsatzsteueranteile zwischen Bund und Bundesländern. Für das laufende Jahr 2026 führt die Neuregelung dazu, dass 500 Millionen Euro vom Bund zu den Ländern verlagert werden; dieser Betrag entspricht den Mindereinnahmen des Bundes für dieses Jahr. Im Rahmen der Vereinbarungen erhalten die Bundesländer zudem 750 Millionen Euro für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.
Ebenfalls im Gesetz geregelt ist die finanzielle Bereinigung bei den Kosten der Geflüchtetenaufnahme. Der Bund korrigiert eine für 2025 um 250 Millionen Euro zu hohe Abschlagszahlung an die Länder.
Das Finanzierungsmodell basiert auf einer Pauschale von 7.500 Euro pro Asylerstantrag. Da im Jahr 2025 insgesamt 113.236 Anträge verzeichnet wurden, die vereinbarte Mindestzahlung jedoch bei 1 Milliarde Euro lag, war es rechnerisch zu dieser Überzahlung gekommen.
Gesetzgeber repariert Versehen bei der Tabaksteuer
Über das Finanzausgleichsgesetz bereinigte der Gesetzgeber zudem eine Panne bei der Besteuerung von Rauch- und Dampfwaren. Das ursprüngliche Gesetz zur Tabaksteuer hatte der Bundestag am 15. Oktober 2026 beschlossen, tags darauf passierte es am 16. Oktober 2026 den Bundesrat.
Geplant war ein stufenweiser Anstieg der Abgaben ab Anfang 2027: Bis zum Jahr 2030 soll sich der Durchschnittspreis für eine Packung mit 20 Zigaretten um fast vier Euro auf knapp zwölf Euro verteuern, wobei der erste reguläre Erhöhungsschritt für den 1. Januar 2027 vorgesehen ist.
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Durch einen Fehler im Gesetzestext und die vorzeitige Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 20. Oktober 2026 trat die Reform jedoch unmittelbar in Kraft.
Bereits ab dem 21. Oktober 2026 galten unabsichtlich die erst für das Jahr 2030 vorgesehenen Spitzensteuersätze sowie die für 2027 geplanten höheren Sätze für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen-, Fein-, erhitzten und Wasserpfeifentabak. Bei Substituten für Tabakwaren wiederum fehlte bis zum Jahresende rechnerisch gänzlich ein gültiger Steuersatz.
Auf Grundlage einer vom Bundesfinanzministerium erarbeiteten Formulierungshilfe für die Fraktionen von Union und SPD wurde die Korrektur nun in das Finanzausgleichsgesetz integriert. Rückwirkend für den Zeitraum vom 21. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 gelten damit wieder die bisherigen Steuersätze.
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Für Tabakersatzprodukte legte der Gesetzgeber rückwirkend einen Satz von 0,32 Euro je Milliliter fest. Das Bundesfinanzministerium betonte, durch die rückwirkende Behebung entstünden keine tatsächlichen Auswirkungen auf die Steuerzahlungen der Bürger und Händler.
Kritik an rückwirkendem Steuerrecht
Das Vorgehen rief deutliche Kritik der Opposition hervor. FDP-Chef Kubicki erklärte, eine rückwirkende Steuererhebung stelle im Rechtsstaat generell ein No-Go dar, von dem nur unter streng eng begrenzten Ausnahmen abgewichen werden dürfe; die Begründung für den Schritt sei dünn und vieles spreche für eine Verfassungswidrigkeit.
AfD-Finanzsprecher Gottschalk stufte das Zustandekommen und die Behebung des Fehlers als finanzpolitisches Armutszeugnis ein und kündigte an, einen Antrag auf Entlassung von Vizekanzler Klingbeil stellen zu wollen.
Damit das FAG-Änderungsgesetz rechtskräftig werden kann, steht noch die Zustimmung der Länderkammer aus. Der Bundesrat muss der Vorlage noch zustimmen; die Befassung wird für die übernächste Woche erwartet.
