Fortführungsprognose: OLG verschärft Regeln für junge Unternehmen
18.06.2026 - 19:03:21 | boerse-global.de
Gleichzeitig verschärft die Rechtsprechung die Regeln für junge Unternehmen in der Krise.
Hessen greift nach den Sternen
Die hessische Landesregierung hat Mitte Juni 2026 ihre „Start-up-Strategie 2030“ präsentiert. Wirtschaftsminister Mansoori und Digitalministerin Sinemus wollen die Zahl der Neugründungen von 244 im Jahr 2025 auf jährlich 450 steigern. Das private Finanzierungsvolumen soll von 190 auf 500 Millionen Euro klettern.
Der Fokus liegt auf Finanzwesen, Luftfahrt, Life Science und Optik. Technologisch setzt Hessen auf Künstliche Intelligenz, Deep Tech und Green Tech. Bis 2030 peilt die Landesregierung drei Börsengänge hessischer Start-ups an. Die Zahl der Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern soll von 20 auf 35 steigen. Ein zentrales „Start-up-Board“ soll die Vorhaben steuern.
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Wenn die Rechnung nicht aufgeht
Doch das Wachstum hat rechtliche Tücken. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat klargestellt: Die üblichen BGH-Grundsätze zur Fortführungsprognose gelten für Start-ups nicht uneingeschränkt. Sie können trotz rechnerischer Überschuldung eine positive Prognose haben – wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Dazu gehören eine realistische Ertrags- und Finanzplanung und eine perspektivische Ertragsfähigkeit. Entscheidend: Dritte müssen eine Finanzierung für zwölf Monate zugesagt haben. Im konkreten Fall verneinte das OLG die positive Prognose – es fehlten monatliche Finanzpläne und die Abstimmung mit dem Investor.
Der Bundesfinanzhof ergänzte: Mangelnde Kenntnisse oder hohes Alter schützen nicht vor Haftung für Steuerschulden. Ein Geschäftsführer muss sein Amt niederlegen, wenn er Geschäftsvorfälle nicht mehr nachvollziehen kann. Überwachungsverschulden bei Delegation gilt als grob fahrlässige Pflichtverletzung.
Wenn die Finanzierung platzt
Die Praxis zeigt, wie schnell es schiefgehen kann. Bei der creditshelf Aktiengesellschaft führte der Ausfall zugesagter Zahlungen der Hauptgesellschafterin Anfang 2024 zum Wegfall der Fortführungsprognose. Das Unternehmen beantragte ein Schutzschirmverfahren.
Auch die Endor AG kämpft ums Überleben. Das Amtsgericht Landshut ermächtigte Aktionäre im Juli 2024 zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung. Der Vorstand warnte: Die Initiative gefährde ein laufendes StaRUG-Verfahren mit einem Investor. Selbst eine Kapitalerhöhung um bis zu 70 Millionen Euro reiche nicht aus, um eine positive Fortführungsprognose zu sichern.
Die BayWa AG konnte dagegen durch eine Einigung mit Energy Infrastructure Partners Anfang 2025 ihre Mehrheitsbeteiligung an der BayWa r.e. AG abgeben. Damit deckt sie den Kapitalbedarf bis 2028. Die positive Fortführungsprognose blieb bestehen – unter der Bedingung einer Aktualisierung des Sanierungsgutachtens.
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Gründer schlagen Alarm
Parallel zu den rechtlichen Entwicklungen fordern über 100 Gründer und Manager in einem offenen Brief einen wirtschaftspolitischen Kurswechsel. Zu den Unterzeichnern gehören Vertreter von Zalando, Flix und Ecosia. Sie mahnen Reformen vor dem nächsten Koalitionsausschuss am 1. Juli an.
Der Zehn-Punkte-Plan fordert unter anderem eine 24-Stunden-Gründung, ein Bürokratie-Moratorium und den Ausbau der KI-Infrastruktur. Auch ein flexiblerer Kündigungsschutz für Spitzenverdiener und die Mobilisierung von Wagniskapital über die Altersvorsorge stehen auf der Liste. Die Gründer warnen vor einem Verlust der Dynamik. Laut einem aktuellen Policy Brief des ZEW schöpfen europäische Start-ups ihr Wachstumspotenzial nicht voll aus – Deutschland verliert im Vergleich zu Frankreich an Boden.
Neue Regeln für die Bewertung
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung (FAUB) hat im Februar 2026 eine Neufassung des IDW Standards (IDW S 1) verabschiedet. Die Änderungen präzisieren die Plausibilitätsbeurteilung von Planungen und stärken die Eigenverantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers. Für Fortführungsprognosen und Bewertungen in Krisensituationen sind diese Anpassungen zentral – sie konkretisieren die Anforderungen an Dokumentation und sachverständige Beurteilung.
