Führerschein-Reform, Bundeskabinett

Führerschein-Reform: Eltern dürfen ab Januar 2027 ausbilden

29.05.2026 - 21:41:13 | boerse-global.de

Bundeskabinett beschließt umfassende Reform: Laienausbildung ab 2027 soll Führerscheinkosten senken und mehr Flexibilität bieten.

Führerschein-Reform: Eltern dürfen ab Januar 2027 ausbilden - Foto: über boerse-global.de
Führerschein-Reform: Eltern dürfen ab Januar 2027 ausbilden - Foto: über boerse-global.de

Kernstück ist die Einführung des begleitenden Fahrens mit Laienausbildern – ein Modell, das Kosten senken, aber auch Sicherheitsbedenken auslöst.

Laienausbildung auf dem Prüfstand

Ab dem 1. Januar 2027 startet eine fünfjährige Experimentierphase. Eltern oder nahe Verwandte dürfen dann als Fahrlehrer für Fahranfänger einspringen. Vorbild ist das österreichische L17-Modell, das seit 1997 existiert und dort die Unfallrate um 15 Prozent senkte. Der deutsche Plan unterscheidet sich jedoch deutlich: Während Österreich 3.000 Kilometer beaufsichtigte Fahrpraxis verlangt, sind es hier nur 1.000 Kilometer.

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Die Regeln sind klar: Lernfahrer müssen zuerst die Theorieprüfung bestehen und sechs professionelle Fahrstunden absolvieren. Die Laienausbildung gliedert sich in zwei Phasen. Phase I umfasst 500 bis 600 Kilometer Fahrt, gefolgt von einer professionellen Beobachtungsfahrt. Phase II deckt die restliche Strecke ab. Begleitpersonen müssen seit mindestens sieben Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen und dürfen maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister haben.

Der Bundesverband der Fahrlehrerverbände (BVF) übt scharfe Kritik. Sechs Profi-Stunden seien viel zu wenig Vorbereitung für die Laienausbildung, argumentieren die Vertreter. Zudem bestehe die Gefahr, dass Eltern veraltetes Verkehrswissen oder falsche Gewohnheiten an ihre Kinder weitergäben.

Kostenexplosion stoppen

Die Bundesregierung reagiert mit der Reform auf die drastisch gestiegenen Führerscheinkosten. 2026 kostet der Lappen im Schnitt rund 3.400 Euro – ein satter Anstieg gegenüber etwa 2.000 Euro im Jahr 2019. Um die Ausgaben zu senken, sieht die Reform mehrere Maßnahmen vor:

  • Pflichtfahrten reduziert: Die Zahl der Sonderfahrten – Autobahn, Überland und Nachtfahrt – sinkt auf jeweils eine Einheit.
  • Prüfungen gestrafft: Die praktische Fahrprüfung dauert künftig mindestens 25 Minuten. Der Theoriefragenkatalog schrumpft von 1.169 auf rund 840 Fragen. Alle Fragen erhalten künftig das gleiche Punktgewicht.
  • Digitalisierung: Theoriestunden müssen nicht mehr in Präsenz stattfinden, sondern sind online möglich.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder verteidigte die Pläne Ende Mai 2026. Die Reform sei eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Systems und biete Familien und Lernenden mehr Flexibilität.

Kampf gegen den Fahrermangel

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Parallel dazu verabschiedete das Kabinett am 27. Mai 2026 eine Novelle der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung. Ziel ist es, den akuten Mangel an Lkw- und Busfahrern zu bekämpfen. Die Änderungen sollen noch 2026 in Kraft treten.

Die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation wird künftig in acht Fremdsprachen angeboten: Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch. Zudem hat die Regierung die Ukraine und Montenegro in die Fahrerlaubnisverordnung aufgenommen. Führerscheine aus diesen Ländern können künftig ohne erneute Prüfung umgeschrieben werden. Die praktische Prüfung für Berufskraftfahrer wird zudem von 210 auf 120 Minuten verkürzt.

Minister Schnieder betonte, dass die Verwaltungsänderungen zwar den Berufseinstieg erleichterten, die Branche aber auch selbst attraktivere Arbeitsbedingungen schaffen müsse, um die Logistik langfristig stabil zu halten.

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