Gartenarbeit, Euro

Gartenarbeit: Bis zu 5.200 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen

12.06.2026 - 01:48:30 | boerse-global.de

Bis zu 5.200 Euro Steuerersparnis jÀhrlich durch Gartenarbeit. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Pflege und Handwerkerleistungen.

Gartenpflege von der Steuer absetzen: Bis zu 5.200 Euro sparen
Gartenarbeit - Nahaufnahme einer Hand, die einen Taschenrechner ĂŒber einer gepflegten Gartenlandschaft mit Hecken und Blumen hĂ€lt, symbolisiert Gartenkosten. 12.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

200 Euro pro Jahr sind drin. Entscheidend ist der Unterschied zwischen zwei Kategorien.

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Dienstleistung oder Handwerker? Der entscheidende Unterschied

Das Finanzamt unterscheidet strikt zwischen regelmĂ€ĂŸiger Pflege und aufwendigen Neuanlagen. Wer die falsche Kategorie wĂ€hlt, verschenkt bares Geld.

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen das tĂ€liche GĂ€rtnern: RasenmĂ€hen, Heckenschneiden, Laub entfernen. Hier sind 20 Prozent der Arbeitskosten absetzbar – maximal von 20.000 Euro. Macht bis zu 4.000 Euro SteuerermĂ€ĂŸigung pro Jahr.

Handwerkerleistungen decken grĂ¶ĂŸere Projekte ab: neue Beete anlegen, Wege bauen, ZĂ€une errichten. Auch hier 20 Prozent, aber gedeckelt auf 6.000 Euro Arbeitskosten. Maximal 1.200 Euro Ersparnis.

Wichtig: Nur bestehende GÀrten sind förderfÀhig. Neubauten fallen komplett raus.

Barzahlung tabu – das mĂŒssen Sie beachten

Das Finanzamt stellt strenge formale Anforderungen. Die Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten trennen – nur Lohn, Fahrtkosten und Maschinenkosten sind absetzbar. Pflanzen, DĂŒnger und Baumaterial? Fehlanzeige.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine entscheidende Neuerung: Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Zahlung muss nachweislich auf das Konto des Dienstleisters fließen – per Überweisung oder Kartenzahlung. Die Belege kommen in die SteuererklĂ€rung, und zwar in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen".

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Energetische Sanierung: Noch mehr Steuervorteile

Wer sein Haus umfassend saniert, profitiert von zusĂ€tzlichen Anreizen. § 35c EStG fördert die energetische Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum – vorausgesetzt, das GebĂ€ude ist Ă€lter als zehn Jahre.

Die Rechnung: 20 Prozent der Sanierungskosten, gedeckelt auf 40.000 Euro pro GebĂ€ude. Die Förderung verteilt sich ĂŒber drei Jahre. BegĂŒnstigt sind WĂ€rmedĂ€mmungen, neue Fenster und TĂŒren.

Aber Achtung: Wer öffentliche ZuschĂŒsse kassiert oder die Kosten als Werbungskosten abzieht, fliegt aus dieser Förderung raus.

Auch Rentner profitieren – und was sich Ă€ndern könnte

FĂŒr Rentner werden diese Steuervorteile immer wichtiger. Die SteuererklĂ€rung 2026 listet haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen als zentrale Posten – damit lassen sich Steuerzahlungen drĂŒcken oder RĂŒckerstattungen sichern.

Politisch brodelt es: Das Bundesfinanzministerium plant Entlastungen fĂŒr Einkommen bis 70.000 Euro, gegenfinanziert durch einen höheren Spitzensteuersatz. Die Reform ist aber noch nicht beschlossen.

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