GebĂ€udemodernisierung: Neue Zertifikatspflichten fĂŒr Handwerksbetriebe ab April
Veröffentlicht: 11.07.2026 um 23:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Der Bundestag hat das neue GebÀudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Parallel dazu verschÀrfen die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) und die F-Gase-Verordnung die Anforderungen an Installation und Wartung von Klimaanlagen.
Wer gegen die Vorschriften verstöĂt, riskiert BuĂgelder von bis zu 50.000 Euro. Betroffen sind nicht nur die ausfĂŒhrenden Betriebe, sondern auch die Auftraggeber â sie mĂŒssen bei der Auswahl ihrer Dienstleister besondere Sorgfalt walten lassen.
Neue Zertifikatspflichten ab April 2026
Seit dem 17. April 2026 gelten aktualisierte Bestimmungen der ChemKlimaschutzV. Handwerksbetriebe mĂŒssen ihre Sachkunde und Betriebszertifizierungen nachweisen können. Die Zertifikatskategorien A1 und A2 wurden erweitert: Sie erfassen jetzt explizit den Umgang mit alternativen KĂ€ltemitteln wie Propan, CO2 und Ammoniak.
Die rechtliche Grundlage fĂŒr KĂ€lteanlagen liefert die F-Gase-Verordnung 2024/573. Split-KlimagerĂ€te dĂŒrfen nur noch von zertifiziertem Fachpersonal in Betrieb genommen werden. Ziel ist es, den Austritt klimaschĂ€dlicher fluorierter Treibhausgase zu verhindern.
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Das GebÀudemodernisierungsgesetz im Detail
Am 10. Juli 2026 hat der Gesetzgeber den Weg fĂŒr die WĂ€rmewende weiter geebnet. Das GModG sieht eine GrĂŒngasquote ab 2028 vor. Ab 2029 kommt die sogenannte Biotreppe: Dann mĂŒssen mindestens zehn Prozent erneuerbare Energien erreicht werden.
BranchenverbĂ€nde wie der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sehen punktuelle Verbesserungen. Vertreter der GrĂŒnen Ă€uĂerten im Vorfeld verfassungsrechtliche Bedenken und legten entsprechende Gutachten vor. Kritik gibt es vor allem an groĂzĂŒgigen Ausnahmeregelungen fĂŒr Heizungssysteme, die bereits seit Anfang 2024 bestehen.
Wirtschaft fordert Verschiebung der Klimaziele
Parallel zum regulatorischen VerschĂ€rfungskurs wĂ€chst der Druck aus der Wirtschaft. FĂŒhrende Vertreter von RWE, der Gewerkschaft IGBCE und der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordern eine Verschiebung des deutschen KlimaneutralitĂ€tsziels von 2045 auf 2050.
Die BegrĂŒndung: Die Industrie mĂŒsse entlastet werden, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Hintergrund ist auch der europĂ€ische Emissionshandel. Ab 2039 sollen keine kostenlosen Zertifikate mehr ausgegeben werden. Die EU-Kommission bereitet fĂŒr Juli 2026 ReformvorschlĂ€ge vor.
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Die Bundesregierung hĂ€lt laut Koalitionsvertrag am Zieljahr 2045 fest. Der Modernisierungsdruck fĂŒr Unternehmen bleibt damit hoch. Energetische Sanierungen und der Einbau effizienter Klimasysteme werden mit Förderquoten von bis zu 70 Prozent unterstĂŒtzt â vorausgesetzt, alle neuen Fachregeln und Zertifizierungspflichten werden eingehalten.
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