GebÀudetyp E: Gesetzentwurf soll Bauwerkskosten um bis zu 15 Prozent senken
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deBundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz haben am 26. Oktober 2026 den Gesetzentwurf zum sogenannten GebĂ€udetyp E vorgelegt. Bauherren, Bauunternehmen und KĂ€ufer sollen damit kĂŒnftig ausdrĂŒcklich einen GebĂ€udetyp-E-Basisstandard vereinbaren können.
Die Neuregelung soll das Bauen vereinfachen und das Entstehen von bezahlbarem Wohnraum erleichtern. Bauministerin Hubertz betonte in diesem Zusammenhang, dass jeder Euro, der nicht in ĂŒberflĂŒssige Standards flieĂe, dem bezahlbaren Wohnraum zugutekomme. Aus der Branche wird allerdings bezweifelt, ob gesunkene Baukosten tatsĂ€chlich weitergegeben werden und die Mieten sinken.
Freiwillige Opt-in-Lösung und Verzicht auf Komfortstandards
Nach den PlĂ€nen der Bundesregierung ist der GebĂ€udetyp E als freiwillige Opt-in-Lösung ausgestaltet. Ohne eine ausdrĂŒckliche Vereinbarung in Textform gelten die bisherigen Regeln des Bauvertragsrechts fort. Vorgesehen ist die Möglichkeit, auf bisher ĂŒbliche Komfortstandards wie etwa den Trittschallschutz zu verzichten.
Zwingend unverĂ€ndert bleiben hingegen die Vorgaben fĂŒr Brandschutz, Statik, Belichtung und Energieeffizienz. Das Bundesjustizministerium rechnet auf Basis von Erfahrungen aus Pilotprojekten mit Senkungen der Bauwerkskosten um etwa 10 bis 15 Prozent je nach Projekt. Prototypen nach diesem einfachen Prinzip stehen unter anderem in Bad Aibling.
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Als rechtlicher Basisstandard dienen die Technischen Baubestimmungen der LĂ€nder. Damit ist der MaĂstab standortabhĂ€ngig und nicht bundeseinheitlich geregelt, wobei die LĂ€nder ergĂ€nzende Mindestanforderungen per Rechtsverordnung erlassen können.
Bei Abweichungen unterhalb des Ăblichen genĂŒgt kĂŒnftig ein deutlicher Hinweis in Textform vor Vertragsschluss. Bei VerbraucherbauvertrĂ€gen sind zudem konkrete Angaben zu den Abweichungen und den voraussichtlichen Kostenersparnissen vorgeschrieben.
Elektrobranche warnt vor hohen Folgekosten
Scharfe Kritik an den Einsparpotenzialen kommt vom ZVEI. Der Verband warnt davor, dass eine reduzierte Erstausstattung in der Elektroinstallation langfristig zu deutlich höheren NachrĂŒstkosten fĂŒhre. Eine zukunftsfĂ€hige Elektroinstallation mache lediglich 4 bis 5 Prozent der Gesamtkosten aus.
Durch eine stark reduzierte Ausstattung â etwa halbierte Steckdosenzahlen und den Verzicht auf Datenleitungen â lieĂen sich lediglich 0,5 bis 0,7 Prozent der Baukosten bei einem Einfamilienhaus und 0,8 bis 1,1 Prozent bei einem Mehrfamilienhaus einsparen. ZVEI-Bereichsleiter GebĂ€ude Sebastian Treptow warnte davor, heute zu sparen und morgen teuer nachrĂŒsten zu mĂŒssen.
Auch Bauunternehmerin Suzanne HuĂmann gab zu bedenken, dass sich die erwarteten Einsparungen lediglich auf die Bauwerkskosten und nicht auf die gesamten Projektkosten beziehen, weshalb die tatsĂ€chliche Entlastung deutlich geringer ausfallen könne.
Kritik an Haftungsrisiken und fehlender mietrechtlicher Absicherung
In Wirtschaft und Politik stöĂt der Entwurf auf geteilte Reaktionen. Die CDU hĂ€lt den Gesetzentwurf fĂŒr nicht praxistauglich, und auch Wirtschaftsvertreter sehen die Rechtsunsicherheit nicht behoben. Unions-Baupolitiker Luczak bezweifelte das Modell der Opt-in-VertrĂ€ge wegen AufklĂ€rungs-, Dokumentations- und Haftungsrisiken und schlug stattdessen einen gesetzlichen Basisstandard vor.
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Der Zentrale Immobilien Ausschuss bemĂ€ngelte, dass das bisherige Ăberniveau weiterhin der Standard bleibe, von dem nach unten abgewichen werden mĂŒsse. Seitens der Bauindustrie warnte MĂŒller vor dem Eindruck von Wohnungen zweiter Klasse.
Haus & Grund Deutschland kritisierte, dass der Entwurf auf halbem Weg stehen bleibe und keinen durchgĂ€ngig rechtssicheren Grundstandard schaffe. VerbandsprĂ€sident Kai Warnecke verwies insbesondere auf Risiken bei der Vermietung: Da im Entwurf keine Ănderungen im Miet- und Kaufrecht vorgesehen sind, könnten mangelfrei nach Bauvertrag errichtete GebĂ€ude dennoch MĂ€ngelrechte von Mietern auslösen.
Ein pauschaler Hinweis auf den GebĂ€udetyp E reiche im Mietvertrag nicht aus. Auch GdW-PrĂ€sident Gedaschko forderte, dass ein nach dem Basisstandard mangelfrei errichtetes GebĂ€ude ebenso im MietverhĂ€ltnis als mangelfrei gelten mĂŒsse.
Der Zentralverband SanitĂ€r Heizung Klima begrĂŒĂte die Initiative zwar grundsĂ€tzlich, forderte jedoch klare Verantwortlichkeiten und Schutz vor Haftungsrisiken fĂŒr Handwerksbetriebe. HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Daniel Föst mahnte, das Risiko dĂŒrfe nicht beim Handwerker landen.
Dagegen begrĂŒĂte das Deutsche Institut fĂŒr Normung am 27. Oktober 2026 den Entwurf, da er technische Normen und gesetzliche Vorgaben klarer trenne; Vorstand Daniel Schmidt betonte, einfaches Bauen dĂŒrfe nicht an Rechtsunsicherheit scheitern. Niedersachsens Bauminister Grant Hendrik Tonne sprach sich ebenfalls fĂŒr eine rasche Umsetzung aus.
LĂ€nder und VerbĂ€nde können noch bis zum 9. November 2026 zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Ein Inkrafttreten der Neuregelung ist frĂŒhestens fĂŒr Mitte 2027 geplant.
