GeldwÀscheprÀvention, Mio

GeldwĂ€scheprĂ€vention: Bis zu 5 Mio. Euro Bußgeld fĂŒr VerstĂ¶ĂŸe

23.06.2026 - 06:16:05 | boerse-global.de

Aktuelle Vorgaben zu GeldwÀscheprÀvention und Gefahrgutrecht erhöhen die Anforderungen an rechtssichere Unterweisungen und Dokumentationen.

GefĂ€hrdungsbeurteilung: Neue Pflichten fĂŒr Arbeitssicherheit und Compliance
GeldwĂ€scheprĂ€vention - Abstrakte Darstellung von ZahnrĂ€dern oder einem Flussdiagramm, die die Verbindung von GefĂ€hrdungsbeurteilung und Unterweisung symbolisieren. 23.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Ein aktueller Branchenratgeber zeigt: Ohne GefÀhrdungsbeurteilung gibt es keine rechtssichere Unterweisung. Und neue Vorgaben in der GeldwÀscheprÀvention und im Gefahrgutrecht verschÀrfen die Anforderungen zusÀtzlich.

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Rechtliche Basis: Ohne Beurteilung keine Schulung

Die GefĂ€hrdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist die zwingende Grundlage fĂŒr jede Mitarbeiterunterweisung. Das betont der Informationsdienst fĂŒr Arbeitsschutz und Umweltschutz (IFDAU) in seinen aktuellen ErlĂ€uterungen. Aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen leiten sich die relevanten Themen, die betroffenen Zielgruppen und die zeitlichen Intervalle fĂŒr Schulungen ab.

Der Prozess folgt einem klaren FĂŒnf-Stufen-Modell: Zuerst kommt die GefĂ€hrdungsbeurteilung, daraus entwickeln sich konkrete Schutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen bilden den Kern der anschließenden Unterweisung. Nach der DurchfĂŒhrung folgen WirksamkeitsprĂŒfung und regelmĂ€ĂŸige Aktualisierung. Die Gesamtverantwortung trĂ€gt der Arbeitgeber – unterstĂŒtzt von der Sicherheitsfachkraft.

GeldwĂ€scheprĂ€vention: JĂ€hrliche Pflicht und hohe Bußgelder

Parallel zum allgemeinen Arbeitsschutz steigen die Anforderungen an spezialisierte Unterweisungen. Im Bereich der GeldwĂ€scheprĂ€vention verweisen Experten auf die seit Februar 2025 geltenden Auslegungshinweise der BaFin (AuA 3.0) sowie das EU-GeldwĂ€schepaket vom Juni 2024. Die Regelungen fordern eine jĂ€hrliche Unterweisung der Mitarbeiter und lĂŒckenlose Dokumentation.

Die Bußgelder können bis zu fĂŒnf Millionen Euro oder zehn Prozent des Gesamtumsatzes betragen. Kein Wunder also, dass Unternehmen zunehmend auf digitale Firmenlizenzen mit integrierter Erfolgskontrolle setzen. Bis Juli 2027 mĂŒssen zudem die Anpassungen an die neue GeldwĂ€schebehörde AMLA in Frankfurt umgesetzt sein.

Gefahrgutrecht: Digitale Schulungen nur unter Auflagen

Auch im Gefahrgutrecht zeichnen sich Änderungen ab. Die IHK Duisburg konkretisierte die Bedingungen fĂŒr digitale Fahrerschulungen nach dem ADR 2027, das ab Januar 2027 gilt. Ein hybrides Modell aus PrĂ€senz- und Onlineanteilen wird demnach nicht zulĂ€ssig sein. FĂŒr rein digitale Schulungen ist eine IdentitĂ€tsprĂŒfung per Kamera zu Beginn der Einheit sowie eine zusĂ€tzliche Anerkennung durch die zustĂ€ndige IHK erforderlich.

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Beim Pflanzenschutz wurde die Frist fĂŒr den Sachkundenachweis bei Rodentiziden durch den Bundesrat bis zum 28. Juli 2030 verlĂ€ngert. Experten raten dennoch zu einem frĂŒhzeitigen Erwerb der Qualifikation. Der Grund: Die geplante neue Technische Regel fĂŒr Gefahrstoffe (TRGS 541) dĂŒrfte die Anforderungen verschĂ€rfen. Ein entsprechender Lehrgang umfasst in der Regel zwei Tage und gilt sechs Jahre.

Arbeitszeit und Hitzeschutz: Zwei aktuelle Brennpunkte

Die Relevanz korrekter Unterweisungen zeigt sich auch in der aktuellen Rechtsprechung zur Arbeitszeit. Der EuropĂ€ische Gerichtshof (C-110/24) stellte am 9. Oktober 2025 klar: Vom Arbeitgeber organisierte Sammelfahrten vom StĂŒtzpunkt zum Einsatzort sind vollwertige Arbeitszeit. Seit dem 1. Januar 2026 gilt zudem ein Mindestlohn von 13,90 Euro. Wird dieser durch unbezahlte Fahrtzeiten unterschritten, drohen NachzahlungsansprĂŒche mit einer dreijĂ€hrigen VerjĂ€hrungsfrist.

Und noch ein Thema gewinnt an Bedeutung: Hitzeschutz wird zunehmend zur Aufgabe des Facility Managements. Gefordert sind spezifische Hitzeschutzkonzepte, Temperaturmonitoring und klare LĂŒftungsregeln – besonders zum Schutz vulnerabler Personengruppen. Auch hier dient die GefĂ€hrdungsbeurteilung als Grundlage, um technische und organisatorische Anpassungen rechtssicher festzulegen.

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