Gesundheits-Sparpaket: Grüne klagen vor Verfassungsgericht gegen Abstimmung
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 12:12 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ziel: Die für Freitag geplante Verabschiedung des Gesundheits-Sparpakets im Bundestag verhindern. Grund sind kurzfristige Änderungsanträge auf 278 Seiten – zu viel für ein ordentliches Verfahren, so die Kritiker.
„Das erinnert an das Heizungsgesetz“
Parteichef Felix Banaszak kritisierte das Vorgehen scharf. Die umfangreichen Änderungen seien erst in der Nacht zum 6. Juli eingereicht worden. Der Gesetzentwurf sei mangelhaft. Der Gesundheitsexperte Janosch Dahmen kündigte an, prüfen zu lassen, ob das Verfahren verfassungskonform sei.
Die Fraktion orientiert sich an einem Urteil aus 2023. Damals stoppte das Bundesverfassungsgericht das Gebäudeenergiegesetz im Eilverfahren – weil ein Abgeordneter nicht genug Zeit zur Beratung hatte.
Britta Dröge schlug vor, die Abstimmung abzusetzen und im September weiterzuberaten. Ein entsprechender Antrag sollte am Mittwochnachmittag in einer Geschäftsordnungsdebatte behandelt werden. Manuela Schwesig (SPD) lehnte eine Fristverkürzung ab.
Krankenkassen droht Milliardendefizit
Die Reform – offiziell Beitragsstabilisierungsgesetz – soll die finanzielle Schieflage der gesetzlichen Krankenversicherungen abfedern. Ohne Gegenmaßnahmen droht 2027 ein Defizit von über 15 Milliarden Euro. Bis 2030 könnte die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen.
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Kritiker warnen: Das Gesetz verfehle seinen eigenen Anspruch. Die Beitragssätze würden nicht dauerhaft stabilisiert, während Kliniken und Arztpraxen unter massivem Druck stünden. Branchenschätzungen zufolge könnten bis zu 140.000 Arbeitsplätze in Krankenhäusern gefährdet sein. Auch längere Wartezeiten für Patienten werden befürchtet.
Höhere Zuzahlungen, weniger Leistungen
Das Sparpaket sieht mehrere Einschnitte vor:
- Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Familienmitgliedern
- Höhere Zuzahlungen für Versicherte
- Begrenzung von Vergütungsanstiegen für Leistungserbringer
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Janosch Dahmen merkte an, dass die Pharmaindustrie weitgehend geschont werde. Der Entwurf von Warken (CDU) sieht dagegen vor allem Einschnitte bei direkten Gesundheitsdienstleistungen vor.
Die Koalition will das Gesetz am 10. Juli durch Bundestag und Bundesrat bringen – sofern keine juristische Intervention dazwischenkommt.
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