GKV-Reform: Defizit von 19 Milliarden Euro soll bis 2027 ausgeglichen werden
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 20:41 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für die Abstimmung über das Sparpaket der gesetzlichen Krankenversicherung freigemacht. Nach der Ablehnung mehrerer Eilanträge kann das Parlament am Freitag über die Reform entscheiden. Sie soll das erwartete Defizit von rund 19 Milliarden Euro im Jahr 2027 ausgleichen.
Höhere Belastungen für Gutverdiener und Familien
Ein Kernpunkt der Reform ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Sie soll 2027 um 300 Euro steigen – für Gutverdiener bedeuten das monatliche Mehrkosten von bis zu 122 Euro. Zudem ändert sich die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern. Wer keine Kinder unter 12 Jahren hat, zahlt künftig einen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent.
Auch die direkten Zuzahlungen steigen. Bei Medikamenten liegt die Spanne künftig zwischen 7,50 und 15 Euro. Für Physiotherapie wird eine pauschale Zuzahlung von 15 Euro fällig. Beim Zahnersatz senken die Kassen den Festzuschuss um 10 Prozent. Das Krankengeld bleibt dagegen unverändert bei 70 Prozent des Einkommens.
Einschnitte im Leistungskatalog
Die Reform streicht bestimmte Leistungen, um die Ausgabendynamik zu bremsen. Homöopathie und Cannabisblüten verschwinden aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen. Vor planbaren Eingriffen an Knie oder Hüfte ist künftig eine verpflichtende zweite ärztliche Meinung nötig.
Ein politisch stark umstrittenes Detail betrifft die Informationspflicht der Krankenkassen. Sie sollen Mitglieder künftig nicht mehr schriftlich über Zusatzbeitragserhöhungen informieren müssen. Das spart schätzungsweise 100 Millionen Euro Porto jährlich. Kritiker sehen darin einen Transparenzverlust und eine Aushöhlung des Sonderkündigungsrechts.
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Pharmaindustrie und Pflege im Fokus
Auch auf der Ausgabenseite greift die Reform ein. Der Herstellerabschlag für Pharmaunternehmen wird auf 15,5 Prozent festgeschrieben. Die Krankenkassen sollen die Pflegekosten vollständig finanzieren, der Bundeszuschuss an die GKV steigt. Zur Gegenfinanzierung plant die Regierung eine Zuckersteuer – sie soll jährlich rund 500 Millionen Euro einbringen.
Juristisches Tauziehen vor der Verabschiedung
Der Abstimmung ging eine juristische Auseinandersetzung voraus. Grüne und Linke hatten versucht, das Verfahren per Eilantrag zu stoppen. Ihre Kritik: Die rund 300 Seiten umfassenden Änderungsanträge seien den Abgeordneten zu kurzfristig vorgelegt worden. Eine parlamentarische Prüfung sei unmöglich gewesen.
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Karlsruhe lehnte die Eilanträge ab und ermöglichte die Abstimmung für Freitag. Doch die politischen Spannungen halten an. Die Opposition bezeichnet das Verfahren als mangelhaft und behält sich weitere rechtliche Schritte vor. Auch Pflegeverbände prüfen Verfassungsklagen – sie befürchten eine Ungleichbehandlung von Anbietern und Versorgungslücken durch geplante Tarifdeckel.
Sollte sich die Reform verzögern, drohen nach Warnungen der Krankenkassen unmittelbare Beitragserhöhungen. Das Sparpaket soll nun die Finanzlücke für das kommende Geschäftsjahr schließen.
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