GKV-Reform, Kabinett

GKV-Reform: Kabinett beschließt größten Gesundheitsumbau seit zwei Jahrzehnten

01.05.2026 - 05:08:45 | boerse-global.de

Das Kabinett beschließt ein milliardenschweres Gesundheitspaket mit neuem Teilkrankengeld und höheren Zuzahlungen für Patienten.

GKV-Reform: Kabinett beschließt größten Gesundheitsumbau seit zwei Jahrzehnten - Foto: über boerse-global.de
GKV-Reform: Kabinett beschließt größten Gesundheitsumbau seit zwei Jahrzehnten - Foto: über boerse-global.de

Am 29. April 2026 gab das Kabinett grünes Licht für das „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“. Die schwarz-rote Koalition führt mit dem Konzept der Teilarbeitsunfähigkeit und einem gestaffelten Teilkrankengeld ein völlig neues Modell für die schrittweise Rückkehr von Langzeitkranken ein. Gesundheitsministerin Nina Warken stellt das Paket als unverzichtbares Instrument für die finanzielle Sanierung der Krankenkassen und die bessere Wiedereingliederung von Arbeitnehmern dar. Doch das Gesetzespaket enthält auch ein ganzes Bündel an Sparmaßnahmen und Gebührenerhöhungen – nötig, um eine prognostizierte Milliardenscharte im System zu stopfen.

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Drei Stufen für die Rückkehr an den Arbeitsplatz

Das Herzstück der Reform ist die Teilarbeitsunfähigkeit, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Wer länger als vier Wochen krankgeschrieben ist, kann künftig schrittweise an den Arbeitsplatz zurückkehren – und bleibt dabei offiziell teilweise arbeitsunfähig. Das Gesetz sieht drei klare Stufen vor: 25, 50 oder 75 Prozent der regulären Arbeitszeit.

Das Modell richtet sich gezielt an Menschen mit chronischen Erkrankungen wie psychischen Leiden, Rückenproblemen oder Krebserkrankungen. Voraussetzung ist eine dreiseitige Vereinbarung zwischen Arzt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Um bürokratische Hürden klein zu halten, gilt eine Sieben-Tage-Frist: Reagiert der Chef nicht innerhalb einer Woche auf den Antrag, gilt die Zustimmung als erteilt.

Finanziell bleibt die sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber unangetastet. Danach erhält der Beschäftigte eine Mischung aus anteiligem Gehalt für die gearbeiteten Stunden und einem Teilkrankengeld von der Krankenkasse. Ursprünglich war eine Senkung des Krankengeldes von 70 auf 65 Prozent des Bruttogehalts im Gespräch. Doch das Kabinett setzte nun auf den strukturellen Neuanfang: Die Einführung des Teilkrankengeldes soll vor allem die Gesamtdauer der Arbeitsunfähigkeit verkürzen.

Milliardendefizit zwingt zum Handeln

Die Reform kommt nicht von ungefähr. Die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stehen massiv unter Druck. Für 2024 weisen die Kassen ein Defizit von knapp zehn Milliarden Euro aus. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich bereits von 1,4 Prozent (2022) auf 2,9 Prozent (2025) mehr als verdoppelt. Ohne Gegenmaßnahmen droht laut Experten eine Finanzierungslücke von 15 Milliarden Euro bis 2027 – und bis 2030 sogar von 40 Milliarden.

Gesundheitsministerin Warken will gegensteuern: Allein für 2027 sind Einsparungen von 16,3 Milliarden Euro geplant. Ein Großteil davon kommt durch die Begrenzung der Arzt- und Krankenhausvergütung auf das Niveau der Grundlohnsteigerung. Zusätzlich wird zwischen 2027 und 2029 jährlich ein Prozentpunkt von diesen Steigerungsraten abgezogen. Weitere Maßnahmen: Die Werbebudgets der Krankenkassen werden halbiert, Verwaltungskosten gedeckelt und die Vergütung der Kassen-Vorstände begrenzt.

Auch die Patienten müssen tiefer in die Tasche greifen. Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente steigt von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden um zehn Prozent gekürzt – zurück auf das Niveau vor 2020. Homöopathische Behandlungen und bestimmte Vorsorgeleistungen wie spezielle Hautkrebsscreenings fallen komplett aus dem Leistungskatalog.

Familien und Gutverdiener zur Kasse gebeten

Die Reform greift auch kräftig auf der Einnahmenseite ein. Ab 2027 wird die Beitragsbemessungsgrenze um monatlich 300 Euro angehoben – auf dann rund 6.112,50 Euro. Das bedeutet höhere Beiträge für alle mit überdurchschnittlichem Einkommen.

Besonders umstritten ist die Einschränkung der kostenlosen Familienversicherung für nicht berufstätige Ehepartner. Ab 2028 wird ein Aufschlag von 2,5 Prozent auf das Einkommen des Hauptverdieners fällig, wenn der Partner mitversichert ist. Die Regierung hat allerdings Ausnahmen definiert: Familien mit Kindern unter sieben Jahren, Pflegende zu Hause, Menschen mit Behinderung und Rentner sind von der Regelung ausgenommen.

Um die Finanzierung zu verbreitern, greift die Koalition auch zu Lebensmittel- und Genusssteuern. Die Tabaksteuer steigt ab September 2026 um 14,8 Prozent. Und für 2028 ist eine neue Zuckersteuer geplant, die jährlich rund 450 Millionen Euro in die Gesundheitskasse spülen soll.

Kritik von allen Seiten

Das Reformpaket stößt auf breiten Widerstand. Die Gewerkschaften DGB und der Sozialverband SoVD warnen vor einem neuen „Presenteeismus“ – also dem Druck auf Arbeitnehmer, krank zur Arbeit zu kommen. Sie befürchten, dass die Zustimmungspflicht des Arbeitgebers als Druckmittel gegen schwächere Beschäftigte missbraucht werden könnte.

Auch die Ärzteschaft ist alarmiert. Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), kritisiert den zu erwartenden Bürokratieaufwand. Das mehrstufige Verfahren zur Bescheinigung der Teilarbeitsunfähigkeit bedeute immense Zusatzarbeit in den Praxen. Die Pflegeverbände wiederum schlagen Alarm: Die Deckelung der Pflegesätze auf das Grundlohnniveau könnte eine Welle von Insolvenzen bei ambulanten Pflegediensten auslösen.

Die Gesundheitsdebatte überschneidet sich zudem mit der Diskussion um flexiblere Arbeitszeiten. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf betonte Ende April, dass jede Lockerung der Wochenarbeitszeit – eine Forderung von CDU und CSU – zwingend an die Einführung der digitalen Zeiterfassung gekoppelt sein müsse. Diese sei ohnehin EU-Vorgabe und in vielen mittelständischen Unternehmen bereits 2026 Realität. Nur so ließen sich unbezahlte Überstunden und übermäßige Belastung verhindern.

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Zeitplan: Bis Jahresende durchs Parlament

Nach dem Kabinettsbeschluss vom 29. April geht das Gesetz nun in die parlamentarische Beratung. Die Regierung will das Verfahren bis Ende 2026 abschließen, damit die neuen Beitragsgrenzen und die Teilkrankschreibung pünktlich zum 1. Januar 2027 in Kraft treten können.

Der Erfolg der Reform wird sich daran messen lassen, ob sie den durchschnittlichen Beitragssatz stabilisieren kann. Ohne Eingreifen droht dieser bis 2030 auf 19,3 Prozent zu steigen. In der Zwischenzeit bereiten sich andere Bereiche auf ihre eigenen finanziellen Anpassungen vor: Mehr als 2,5 Millionen Beschäftigte von Bund und Kommunen erhalten im Mai 2026 eine Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent – die Grundlohnrate, die Ministerin Warken künftig als Obergrenze für das Wachstum der Gesundheitsausgaben nutzen will.

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