Heizungsgesetz neu: Bio-Treppe statt Erneuerbaren-Pflicht ab 2029
Veröffentlicht: 11.07.2026 um 00:05 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben am heutigen Freitag das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Die Neuregelung hebt wesentliche Bestimmungen des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes der Ampel-Koalition auf. Die strenge 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei Heizungen entfällt, der Einbau von Gas- und Ölheizungen bleibt unter bestimmten Bedingungen dauerhaft zulässig.
Rücknahme der 65-Prozent-Vorgabe
Das Gesetz passierte den Bundestag mit 322 Ja-Stimmen gegen 272 Nein-Stimmen. Statt der bisherigen Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, setzt die Neuregelung auf eine sogenannte Bio-Treppe. Demnach müssen fossile Heizungssysteme ab 2029 einen schrittweise steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan oder Bioöl nutzen.
Der Zeitplan sieht konkret vor: Ab 2029 müssen zehn Prozent der Brennstoffe klimaneutral sein. Bis 2030 steigt der Anteil auf 15 Prozent, gefolgt von 30 Prozent im Jahr 2035 und 60 Prozent bis 2040. Die für 2045 geplante vollständige Umstellung oder ein Verbot fossiler Brennstoffe wird in dieser Form nicht weitergeführt. Stattdessen ist bis Dezember 2026 ein Folgegesetz geplant. Zusätzlich soll ab 2028 eine Grüngasquote für den Gebäudebestand eingeführt werden.
Kostenverteilung und wirtschaftliche Auswirkungen
Ein zentraler Punkt der Neuregelung betrifft die Betriebskosten zwischen Vermietern und Mietern. Vermieter müssen sich künftig hälftig an den CO2-Kosten, den Netzentgelten und den Mehrkosten für den geforderten Bio-Brennstoffanteil beteiligen.
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Die Bauwirtschaft und Fachverbände reagierten gespalten. Vertreter der Bauindustrie begrüßten die wiedergewonnene Planungssicherheit. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe kritisierte hingegen fehlende Quartiersansätze und wies auf potenzielle Kostenrisiken durch die Biotreppe hin. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) bemängelte Kürzungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – das könnte das bezahlbare Wohnen belasten. Zudem warnte der GdW vor hohem bürokratischem Aufwand durch die pauschale Kostenaufteilung.
Kritik und rechtliche Vorhaben
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Opposition und Umweltverbände lehnen das Gesetz scharf ab. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte bereits eine Verfassungsbeschwerde an. Vertreter von Agora Energiewende bezeichneten die Entscheidung als energiepolitischen Rückschritt. Ein Eilantrag der Linksfraktion gegen die Abstimmung war zuvor vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Müller, verteidigte die Neuregelung: „Das Gesetz ersetzt staatliche Bevormundung durch Wahlfreiheit." Umweltverbände warnen Verbraucher dagegen vor einer Kostenfalle – die Preise für fossile Brennstoffe und deren biologische Alternativen dürften in den kommenden Jahren deutlich steigen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert unterdessen eine engere Verzahnung der neuen Vorgaben mit der kommunalen Wärmeplanung.
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