Heizungsgesetz: Verfassungsgericht kippt Blockade fĂŒr Bundestag
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 19:43 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Karlsruhe gibt grĂŒnes Licht: Der Bundestag kann am Freitag ĂŒber das neue GebĂ€udemodernisierungsgesetz und die Gesundheitsreform abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag eine Organklage der Linksfraktion als unzulĂ€ssig zurĂŒck und lehnte zudem EilantrĂ€ge gegen die geplante GKV-Reform ab.
Gericht kippt Blockade
Die Karlsruher Richter begrĂŒndeten die Abweisung der Klage gegen das Heizungsgesetz mit einem fehlenden RechtsschutzbedĂŒrfnis. Anders als 2023, als ein Ă€hnlicher Eilantrag das damalige Heizungsgesetz der Ampel-Koalition vorĂŒbergehend stoppte, bleibt der Weg diesmal frei.
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD können die Abstimmung nun noch vor der Sommerpause durchziehen. Auch die EilantrĂ€ge von GrĂŒnen und Linken gegen die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lehnten die Richter ab.
Das Àndert sich beim Heizen
Das neue Gesetz markiert eine deutliche Abkehr von frĂŒheren Regelungen. Die bisherige Verpflichtung, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, entfĂ€llt. Stattdessen dĂŒrfen Gas- und Ălheizungen auch ĂŒber 2029 hinaus betrieben werden â allerdings nur mit CO2-neutralen Brennstoffen.
Ab 2028 ist fĂŒr Bestandsheizungen eine sogenannte GrĂŒngasquote vorgesehen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche begrĂŒĂte die Entscheidung. Die GrĂŒnen kritisieren das Gesetz dagegen als âKostenfalle fĂŒr Verbraucherâ. Die Linke kĂŒndigte weiteren Widerstand an â ein Hauptverfahren zu einer weiteren Klage ist fĂŒr den 23. Juli angesetzt.
Das neue Heizungsgesetz bringt ab Juli 2024 grundlegende Ănderungen â und bis zum 20. Juli können keine FörderantrĂ€ge gestellt werden. Nutzen Sie die Zeit, um sich mit den neuen Regeln vertraut zu machen und Ihre maximale Förderung zu sichern. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt fĂŒr Schritt, was jetzt zu tun ist. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Förderung wird umgestellt
Parallel zur gesetzlichen Neuregelung lÀuft eine massive Umstellung der Förderkulisse. Die alte Heizungsförderung endete am Mittwoch. Bis zum 20. Juli können keine neuen AntrÀge gestellt werden.
Ab dem 21. Juli gelten neue Bedingungen:
- Die ZuschĂŒsse fĂŒr WĂ€rmepumpen sinken schrittweise bis 2030.
- Ziel der Regierung: rund 2,1 Milliarden Euro einsparen.
- Geringverdiener erhalten kĂŒnftig höhere UnterstĂŒtzung.
- Bisherige Förderzusagen von bis zu 70 Prozent der Kosten (maximal 21.000 Euro) bleiben geschĂŒtzt.
Ab 2028 droht eine Kostenfalle durch die GrĂŒngasquote â wer jetzt nicht umstellt, zahlt drauf. Unser Leitfaden erklĂ€rt, wie Sie Ihre Heizung zukunftssicher machen und von der neuen Förderung profitieren. GrĂŒngas-Umstellung jetzt planen
Energy-Sharing: Netzagentur plant Entlastung
Neben den groĂen Reformen wurde am Donnerstag auch ein Plan der Bundesnetzagentur bekannt. Die Behörde will Netzbetreiber kĂŒnftig von bestimmten Pflichten beim Energy-Sharing entlasten. Das deutet auf eine regulatorische Anpassung bei der gemeinschaftlichen Nutzung von lokal erzeugtem Strom hin â ein weiterer Mosaikstein in der deutschen Energiewende.
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