Heizungsgesetz, Verfassungsgericht

Heizungsgesetz: Verfassungsgericht kippt Blockade fĂŒr Bundestag

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 19:43 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das Bundesverfassungsgericht weist EilantrĂ€ge gegen Heizungsgesetz und Gesundheitsreform zurĂŒck. Die Abstimmung im Bundestag kann wie geplant stattfinden.

Heizungsgesetz und GKV-Reform: Karlsruhe gibt grĂŒnes Licht
Heizungsgesetz - Eine moderne WohngebĂ€ude-Fassade mit Solarpaneelen und intelligenten ZĂ€hlern, die Energie-Sharing und nachhaltige Heizlösungen symbolisiert. 09.07.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Karlsruhe gibt grĂŒnes Licht: Der Bundestag kann am Freitag ĂŒber das neue GebĂ€udemodernisierungsgesetz und die Gesundheitsreform abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag eine Organklage der Linksfraktion als unzulĂ€ssig zurĂŒck und lehnte zudem EilantrĂ€ge gegen die geplante GKV-Reform ab.

Gericht kippt Blockade

Die Karlsruher Richter begrĂŒndeten die Abweisung der Klage gegen das Heizungsgesetz mit einem fehlenden RechtsschutzbedĂŒrfnis. Anders als 2023, als ein Ă€hnlicher Eilantrag das damalige Heizungsgesetz der Ampel-Koalition vorĂŒbergehend stoppte, bleibt der Weg diesmal frei.

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD können die Abstimmung nun noch vor der Sommerpause durchziehen. Auch die EilantrĂ€ge von GrĂŒnen und Linken gegen die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lehnten die Richter ab.

Das Àndert sich beim Heizen

Das neue Gesetz markiert eine deutliche Abkehr von frĂŒheren Regelungen. Die bisherige Verpflichtung, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, entfĂ€llt. Stattdessen dĂŒrfen Gas- und Ölheizungen auch ĂŒber 2029 hinaus betrieben werden – allerdings nur mit CO2-neutralen Brennstoffen.

Ab 2028 ist fĂŒr Bestandsheizungen eine sogenannte GrĂŒngasquote vorgesehen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche begrĂŒĂŸte die Entscheidung. Die GrĂŒnen kritisieren das Gesetz dagegen als „Kostenfalle fĂŒr Verbraucher“. Die Linke kĂŒndigte weiteren Widerstand an – ein Hauptverfahren zu einer weiteren Klage ist fĂŒr den 23. Juli angesetzt.

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Förderung wird umgestellt

Parallel zur gesetzlichen Neuregelung lÀuft eine massive Umstellung der Förderkulisse. Die alte Heizungsförderung endete am Mittwoch. Bis zum 20. Juli können keine neuen AntrÀge gestellt werden.

Ab dem 21. Juli gelten neue Bedingungen:

  • Die ZuschĂŒsse fĂŒr WĂ€rmepumpen sinken schrittweise bis 2030.
  • Ziel der Regierung: rund 2,1 Milliarden Euro einsparen.
  • Geringverdiener erhalten kĂŒnftig höhere UnterstĂŒtzung.
  • Bisherige Förderzusagen von bis zu 70 Prozent der Kosten (maximal 21.000 Euro) bleiben geschĂŒtzt.
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Energy-Sharing: Netzagentur plant Entlastung

Neben den großen Reformen wurde am Donnerstag auch ein Plan der Bundesnetzagentur bekannt. Die Behörde will Netzbetreiber kĂŒnftig von bestimmten Pflichten beim Energy-Sharing entlasten. Das deutet auf eine regulatorische Anpassung bei der gemeinschaftlichen Nutzung von lokal erzeugtem Strom hin – ein weiterer Mosaikstein in der deutschen Energiewende.

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