Hitze am Arbeitsplatz: Ab 30 Grad müssen Chefs handeln
26.06.2026 - 22:48:39 | boerse-global.de
Doch die Befugnis hat enge rechtliche Grenzen.
Was das Gesetz erlaubt
Kleidungsvorschriften sind immer dann zulässig, wenn berechtigte betriebliche Interessen vorliegen. Dazu zählen Hygienegründe, Sicherheitsvorschriften oder eine einheitliche Corporate Identity. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigte etwa eine Kündigung, nachdem ein Mitarbeiter wiederholt eine schwarze statt der vorgeschriebenen roten Hose als Schutzkleidung trug.
Doch das Direktionsrecht hat Grenzen. Vorgaben dürfen nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Das Bundesarbeitsgericht entschied bereits 2014: Eine Regelung, die nur männlichen Beschäftigten das Tragen einer Kapitänsmütze vorschrieb, war unzulässig. Experten raten Unternehmen daher zu Betriebsvereinbarungen – sie schaffen klare und rechtssichere Rahmenbedingungen.
Hitzewelle: Wenn Anzug zur Qual wird
Bei Temperaturen bis zu 36 Grad, wie im Juni 2026 in Zürich gemessen, wird die Kleiderordnung zum Problem. In Branchen mit viel Kundenkontakt – etwa im Finanzsektor – halten viele Unternehmen am Anzug fest. Rechtlich bleibt das Weisungsrecht auch bei Hitze bestehen.
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Aber: Wenn eine konkrete Gesundheitsgefahr droht, müssen Anpassungen möglich sein. Viele Unternehmen lockern die Regeln bereits, führen etwa einen „Casual Friday“ ein. Leichtere Stoffe, helle Farben und der Verzicht auf schweres Innenfutter gelten als praktische Lösung.
Fan-Trikots und Arbeitsschutz
Zur Fußball-WM 2026 stellt sich eine spezielle Frage: Darf ich im Fan-Trikot zur Arbeit kommen? Nur wenn die Kleiderordnung es explizit erlaubt. Wer die internen Regeln ignoriert, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Über das Aussehen hinaus fordern Gewerkschaften mehr Schutz bei Hitze. Der Europäische Gewerkschaftsbund verlangte im Juni 2026 ein EU-weites Gesetz zu Höchstarbeitstemperaturen. Es soll bezahlte Pausen und Zugang zu Wasser sicherstellen. Laut WHO sind weltweit 2,4 Milliarden Beschäftigte übermäßiger Hitze ausgesetzt – mit Millionen von Unfällen pro Jahr. In Deutschland mahnt der DGB: Ab 30 Grad Innentemperatur müssen Arbeitgeber aktiv für Abkühlung sorgen, etwa durch Jalousien oder Getränke.
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Was für Chefs gilt
Während für Angestellte oft strikte Regeln gelten, bleibt das Aussehen von Führungskräften meist deren Privatsache – solange es die Arbeit nicht beeinträchtigt. Unpassende Kleidung von Vorgesetzten kann intern für Diskussionen sorgen, rechtlich haben Untergebene jedoch keine Handhabe.
Fazit: Bei der äußeren Form am Arbeitsplatz sitzt der Arbeitgeber durch sein Weisungsrecht meist am längeren Hebel – solange er die Grenzen von Diskriminierung und Gesundheitsvorsorge wahrt.
