Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Arbeitgeber müssen ab 26 Grad handeln
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 09:32 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) legen ein klares Stufenmodell fest, das Mitte Juli 2026 wieder verstärkt in den Fokus rückt.
Drei Stufen der Hitze
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) definiert konkrete Schwellenwerte. Bei 26 Grad sollen Arbeitgeber erste Maßnahmen ergreifen. Ab 30 Grad werden Schutzmaßnahmen verpflichtend. Überschreitet die Temperatur 35 Grad, ist der Raum ohne zusätzliche Vorkehrungen nicht mehr für die Arbeit geeignet.
Doch nicht jeder Arbeitsplatz fällt unter die gleiche Regelung. Für fest eingerichtete Telearbeitsplätze bleibt der Arbeitgeber verantwortlich. Im mobilen Homeoffice liegt die Klimagestaltung dagegen in der Hand der Beschäftigten.
Das TOP-Prinzip: Technik, Organisation, Personen
Zur Umsetzung des Hitzeschutzes empfiehlt sich das TOP-Prinzip. Technische Lösungen umfassen Sonnenschutz, Nachtauskühlung oder bessere Gebäudedämmung. Allerdings haben Klimaanlagen einen Haken: Sie können die Außenluft in Städten um bis zu 2,5 Grad erwärmen. Für Innenräume gilt: Die Differenz zur Außentemperatur sollte maximal 6 Grad betragen.
Organisatorische Maßnahmen bedeuten Arbeitszeitverlagerung in kühlere Morgenstunden oder zusätzliche Pausen. Ab 30 Grad müssen Arbeitgeber zudem Getränke bereitstellen.
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Hitzekosten: Milliardenverluste für die Wirtschaft
Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind enorm. Studien zufolge sinkt die stündliche Produktivität ab 30 Grad um etwa drei Prozent pro zusätzlichem Grad. Schätzungen gehen davon aus, dass wiederkehrende Hitzewellen die Wirtschaft bis 2030 rund 112 Milliarden Euro kosten könnten.
Investitionen in bauliche Maßnahmen wie begrünte Dächer oder helle Fassaden gelten daher als wirtschaftlich sinnvoller als temporäre Lösungen wie eine allgemeine Mittagsruhe.
Was für Außenberufe und Betriebsräte gilt
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Für Bauarbeiter und andere Außenberufe mahnt die IG BAU die strikte Einhaltung der WSS-Regel an: Wasser, Sonnencreme und Schatten. Empfohlen werden Lichtschutzfaktor 50, langärmlige Kleidung und Helme mit Nackenschutz. Bei schwerer körperlicher Arbeit sollten Beschäftigte drei bis fünf Liter Flüssigkeit pro Tag trinken.
Betriebsräte sollten frühzeitig einen betrieblichen Hitzeschutzplan entwickeln. Ein aktualisiertes Handbuch der BAuA weist darauf hin, dass Gefährdungsbeurteilungen auch psychische Faktoren wie Arbeitsmenge und soziale Unterstützung berücksichtigen müssen. Denn Hitze belastet nicht nur den Körper.
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