Homeoffice-VerstöĂe: Jeder zehnte arbeitet hĂ€ufiger von zu Hause
30.06.2026 - 16:56:48 | boerse-global.de
Laut einer neuen Umfrage des Jobportals Indeed arbeitet jeder zehnte BeschÀftigte hÀufiger von zu Hause, als es die Vorgaben erlauben. Besonders verbreitet: inoffizielle Absprachen mit Vorgesetzten.
Wenn Chefs die Regeln verbiegen
27 Prozent der 1000 Befragten geben an, PrĂ€senzquoten durch informelle Vereinbarungen mit ihren direkten FĂŒhrungskrĂ€ften zu umgehen. Das birgt Risiken â fĂŒr beide Seiten. Arbeitsrechtsexperte Pascal Croset warnt vor Pflichtverletzungen, die Abmahnungen oder sogar KĂŒndigungen nach sich ziehen können.
Entscheidend ist die vertragliche Grundlage. WĂ€hrend individuelle ArbeitsvertrĂ€ge den Rahmen setzen, haben Betriebsvereinbarungen rechtsverbindliche Wirkung fĂŒr die gesamte Belegschaft. Gestatten FĂŒhrungskrĂ€fte eigenmĂ€chtig Homeoffice-Regelungen gegen die Unternehmenspolitik, verletzen sie selbst ihre Pflichten. Das Recht der Arbeitgeber, die Anwesenheit ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren, bleibt davon unberĂŒhrt.
Arbeitszeitbetrug und Fahrten-Regeln
Neben der PrĂ€senz ist die korrekte Arbeitszeiterfassung ein Dauerbrenner. Eine weitere Erhebung zeigt: 13 Prozent von 1000 BeschĂ€ftigten dokumentieren ihre Arbeitszeit regelmĂ€Ăig falsch. Drei Viertel rĂ€umen ein, private Dinge wĂ€hrend der Arbeitszeit erledigt zu haben. Das Institut fĂŒr angewandte Arbeitswissenschaft (IFAA) warnt vor den volkswirtschaftlichen Folgen.
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Die Rechtsprechung prĂ€zisiert parallel, was als Arbeitszeit gilt. Der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) entschied bereits am 9. Oktober 2025: Fahrten mit einem Firmenfahrzeug vom StĂŒtzpunkt zum ersten Einsatzort sind Arbeitszeit â ebenso die RĂŒckfahrt. Voraussetzung: Der Arbeitgeber organisiert die Fahrt, und die BeschĂ€ftigten können nicht frei ĂŒber ihre Zeit verfĂŒgen. Betroffen sind vor allem AuĂendienstler, Bauarbeiter und PflegekrĂ€fte. Der normale Arbeitsweg bleibt Privatsache.
Krankheit: Pandemie-Bonus lÀuft aus
Auch hĂ€ufige Krankmeldungen beschĂ€ftigen die Gerichte. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hannover (Az. 17 SLa 330/25) erklĂ€rte die KĂŒndigung eines Mitarbeiters mit 95, 93 und 61 Fehltagen in Folge fĂŒr unwirksam â teilweise wegen Corona-Infektionen. Das Gericht betonte die soziale SchutzwĂŒrdigkeit.
Doch die Richter machten klar: Nach dem Ende der Pandemie-Sonderlage werden hohe Fehlzeiten wieder strenger bewertet.
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Massenentlassungen: Formfehler tödlich
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verschĂ€rfte Anfang April 2026 die HĂŒrden fĂŒr Massenentlassungen. Die korrekte Anzeige ist zwingende Voraussetzung fĂŒr jede einzelne KĂŒndigung. Eine fehlerhafte oder zu frĂŒh eingereichte Anzeige â vor Abschluss der Betriebsrats-Konsultationen â macht die KĂŒndigung unwirksam. Das BAG unterstreicht damit die strikte Reihenfolge: Konsultation, Anzeige, dann KĂŒndigung.
