Homeoffice-VerstĂ¶ĂŸe, Hause

Homeoffice-VerstĂ¶ĂŸe: Jeder zehnte arbeitet hĂ€ufiger von zu Hause

30.06.2026 - 16:56:48 | boerse-global.de

Neue Umfrage zeigt: Viele BeschÀftigte umgehen offiziell PrÀsenzquoten. Arbeitsrechtliche Risiken durch informelle Absprachen mit Vorgesetzten nehmen zu.

Homeoffice-VerstĂ¶ĂŸe: Jeder zehnte Mitarbeiter missachtet PrĂ€senzpflicht
Homeoffice-VerstĂ¶ĂŸe - Eine Person schleicht sich aus einem BĂŒrogebĂ€ude, wĂ€hrend eine andere Person im Hintergrund sie beobachtet, was auf heimliche VerstĂ¶ĂŸe gegen Anwesenheitspflichten hindeutet. 30.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Laut einer neuen Umfrage des Jobportals Indeed arbeitet jeder zehnte BeschÀftigte hÀufiger von zu Hause, als es die Vorgaben erlauben. Besonders verbreitet: inoffizielle Absprachen mit Vorgesetzten.

Wenn Chefs die Regeln verbiegen

27 Prozent der 1000 Befragten geben an, PrĂ€senzquoten durch informelle Vereinbarungen mit ihren direkten FĂŒhrungskrĂ€ften zu umgehen. Das birgt Risiken – fĂŒr beide Seiten. Arbeitsrechtsexperte Pascal Croset warnt vor Pflichtverletzungen, die Abmahnungen oder sogar KĂŒndigungen nach sich ziehen können.

Entscheidend ist die vertragliche Grundlage. WĂ€hrend individuelle ArbeitsvertrĂ€ge den Rahmen setzen, haben Betriebsvereinbarungen rechtsverbindliche Wirkung fĂŒr die gesamte Belegschaft. Gestatten FĂŒhrungskrĂ€fte eigenmĂ€chtig Homeoffice-Regelungen gegen die Unternehmenspolitik, verletzen sie selbst ihre Pflichten. Das Recht der Arbeitgeber, die Anwesenheit ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren, bleibt davon unberĂŒhrt.

Arbeitszeitbetrug und Fahrten-Regeln

Neben der PrĂ€senz ist die korrekte Arbeitszeiterfassung ein Dauerbrenner. Eine weitere Erhebung zeigt: 13 Prozent von 1000 BeschĂ€ftigten dokumentieren ihre Arbeitszeit regelmĂ€ĂŸig falsch. Drei Viertel rĂ€umen ein, private Dinge wĂ€hrend der Arbeitszeit erledigt zu haben. Das Institut fĂŒr angewandte Arbeitswissenschaft (IFAA) warnt vor den volkswirtschaftlichen Folgen.

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Die Rechtsprechung prĂ€zisiert parallel, was als Arbeitszeit gilt. Der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) entschied bereits am 9. Oktober 2025: Fahrten mit einem Firmenfahrzeug vom StĂŒtzpunkt zum ersten Einsatzort sind Arbeitszeit – ebenso die RĂŒckfahrt. Voraussetzung: Der Arbeitgeber organisiert die Fahrt, und die BeschĂ€ftigten können nicht frei ĂŒber ihre Zeit verfĂŒgen. Betroffen sind vor allem Außendienstler, Bauarbeiter und PflegekrĂ€fte. Der normale Arbeitsweg bleibt Privatsache.

Krankheit: Pandemie-Bonus lÀuft aus

Auch hĂ€ufige Krankmeldungen beschĂ€ftigen die Gerichte. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hannover (Az. 17 SLa 330/25) erklĂ€rte die KĂŒndigung eines Mitarbeiters mit 95, 93 und 61 Fehltagen in Folge fĂŒr unwirksam – teilweise wegen Corona-Infektionen. Das Gericht betonte die soziale SchutzwĂŒrdigkeit.

Doch die Richter machten klar: Nach dem Ende der Pandemie-Sonderlage werden hohe Fehlzeiten wieder strenger bewertet.

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Massenentlassungen: Formfehler tödlich

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verschĂ€rfte Anfang April 2026 die HĂŒrden fĂŒr Massenentlassungen. Die korrekte Anzeige ist zwingende Voraussetzung fĂŒr jede einzelne KĂŒndigung. Eine fehlerhafte oder zu frĂŒh eingereichte Anzeige – vor Abschluss der Betriebsrats-Konsultationen – macht die KĂŒndigung unwirksam. Das BAG unterstreicht damit die strikte Reihenfolge: Konsultation, Anzeige, dann KĂŒndigung.

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