HonorarlehrkrÀfte: Sozialversicherungspflicht ab Januar 2027
19.06.2026 - 00:30:54 | boerse-global.de
Ab dem 1. Januar 2027 greift fĂŒr viele LehrkrĂ€fte auf Honorarbasis die volle Sozialversicherungspflicht. Grundlage ist das sogenannte âHerrenberg-Urteilâ des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022.
Das Herrenberg-Urteil und seine Folgen
Das BSG stufte eine Musikschullehrerin auf Honorarbasis als abhÀngig beschÀftigt und damit sozialversicherungspflichtig ein (Az. B 12 R 3/20 R). Ein weiteres Urteil vom 5. November 2024 bestÀtigte diese Rechtsprechung (Az. B 12 BA 3/23 R).
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Die Konsequenz: HonorarkrĂ€fte, die in die Betriebsorganisation eingegliedert sind, lassen sich kaum noch als SelbststĂ€ndige fĂŒhren. Um den TrĂ€gern Zeit fĂŒr die Umstellung zu geben, verabschiedeten Bundestag und Bundesrat Anfang 2025 eine Ăbergangsregelung (§ 127 SGB IV). Bis zum 31. Dezember 2026 besteht keine Versicherungspflicht â vorausgesetzt, beide Seiten gehen ĂŒbereinstimmend von einer SelbststĂ€ndigkeit aus und die Lehrkraft stimmt zu.
Doch diese Frist lĂ€uft ab. Zum Jahreswechsel mĂŒssen die BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisse rechtssicher ausgestaltet sein.
Druck auf den Bildungssektor wÀchst
Die Umstellung trifft auf einen Sektor, der bereits massiv unter Druck steht. Mitte Juni wurde der nationale Bildungsbericht âBildung in Deutschland 2026â vorgestellt. Der Deutsche Musikrat Ă€uĂerte deutliche Kritik. GeneralsekretĂ€rin Antje Valentin bemĂ€ngelte, dass der schulische Musikunterricht als Ort kultureller Teilhabe nicht ausreichend berĂŒcksichtigt werde. Neben dem FachkrĂ€ftemangel belasteten BĂŒrokratie und eine prekĂ€re Haushaltslage die Einrichtungen.
Auch die Kommunen schlagen Alarm. In der Sitzung des Landesausschusses fĂŒr Weiterbildung in Bremen am 23. Januar 2026 wurde auf eine strukturelle Unterfinanzierung hingewiesen. Förderprogramme fĂŒr 2026, die sozial benachteiligte Personen unterstĂŒtzen sollen, stehen teilweise unter Haushaltsvorbehalt. Die Gremien forderten zudem verstĂ€rkte Investitionen in einen Digitalpakt fĂŒr die Weiterbildung.
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Bildungsziele und RealitÀt klaffen auseinander
Der neue Bildungsbericht des LIfBi zeigt eine deutliche Diskrepanz zwischen Bildungszielen und ArbeitsmarktrealitĂ€t. Rund 34 Prozent der Jugendlichen mit mittlerem Schulabschluss streben Berufe auf Expertenniveau an â ein erhöhtes Abbruchrisiko inklusive. Bei Jugendlichen ohne Schulabschluss gelingt es 66 Prozent, in Ausbildung oder BeschĂ€ftigung zu finden, wĂ€hrend 34 Prozent den Weg vorzeitig abbrechen.
Finanzielle Ungleichheiten bleiben ein Dauerbrenner. Daten aus dem Jahr 2024 zeigen: Mechatronikerinnen verdienten durchschnittlich 19 Euro pro Stunde, ihre mĂ€nnlichen Kollegen ĂŒber 4 Euro mehr. Die ArmutsgefĂ€hrdung unter Studierenden lag 2024 bei 35 Prozent â das erhöht den Druck auf Reformen wie das BAföG. Ein BĂŒndnis aus VerbĂ€nden und Gewerkschaften startete am 9. Juni 2026 eine Petition fĂŒr höhere BedarfssĂ€tze und automatische Anpassungsmechanismen.
Lichtblicke fĂŒr Studierende und Praktikanten
WĂ€hrend die Sozialversicherungspflicht fĂŒr LehrkrĂ€fte verschĂ€rft wird, bestĂ€tigte die Rechtsprechung Ausnahmen in anderen Bereichen. Das Bundesarbeitsgericht urteilte bereits am 19. Januar 2022, dass fĂŒr Pflichtpraktika kein Mindestlohnanspruch besteht (Az. 5 AZR 217/21). Das gilt auch fĂŒr Vorpraktika, die in Studienordnungen als zwingende Aufnahmevoraussetzung vorgeschrieben sind.
FĂŒr Studierende gibt es zudem eine neue Möglichkeit: Nach einem Beschluss des Bundesrates im Juni 2026 wird die studentische Steuerberatung in sogenannten âTax Law Clinicsâ legalisiert. Die Ănderung des Steuerberatungsgesetzes soll zum 1. September 2026 in Kraft treten und erlaubt Studierenden unter Anleitung erste praktische Erfahrungen in der Steuerberatung.
