Luftfahrt, Justiz

Urteil gegen Fluggesellschaft wegen HandgepĂ€ck-GebĂŒhren

22.03.2026 - 01:00:00 | dts-nachrichtenagentur.de

Im Rechtsstreit gegen Fluggesellschaften wegen hoher HandgepĂ€ck-GebĂŒhren haben Deutschlands VerbraucherschĂŒtzer einen ersten Erfolg erzielt.

Vueling (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Vueling (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Das Oberlandesgericht Hamm gab der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen die spanische Billig-Airline Vueling statt.

Das Gericht untersagte dem Unternehmen, nur ein kostenloses GepĂ€ckstĂŒck mit den Maßen 20 x 30 x 40 Zentimetern zuzulassen und fĂŒr jedes weitere StĂŒck Geld zu verlangen. Die "Neue OsnabrĂŒcker Zeitung" schreibt in ihrer Montagsausgabe darĂŒber.

Der VZBV sieht sich durch das Urteil just vor dem Auftakt neuer EU-Verhandlungen ĂŒber Änderungen der Passagierrechte gestĂ€rkt. "Nach EU-Recht sind Fluggesellschaften verpflichtet, angemessenes HandgepĂ€ck ohne Extrakosten zu befördern", sagte VorstĂ€ndin Ramona Popp der "NOZ". "Dagegen verstoßen viele Fluggesellschaften, indem sie nur Taschen und RucksĂ€cke im Miniformat ohne Preisaufschlag zulassen." Schon, wenn Passagiere zusĂ€tzlich noch eine kleine Handtasche in die Kabine mitnehmen wollten, zahlten sie oft drauf.

Der VZBV hat auch gegen Easyjet, Eurowings und WizzAir geklagt. Diese Urteile stehen noch aus. In der BegrĂŒndung des Urteils gegen Vueling Airlines wird darauf verwiesen, dass HandgepĂ€ck "unverzichtbarer Bestandteil" der Beförderung sei, fĂŒr den "kein Zuschlag verlangt werden darf, sofern Gewicht und Abmessungen vernĂŒnftigen Anforderungen entsprechen". Die BeschrĂ€nkung auf nur ein kleines HandgepĂ€ckstĂŒck halten die Richter daher fĂŒr unzulĂ€ssig.

An diesem Montag beginnen in BrĂŒssel neue Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und Mitgliedstaaten ĂŒber eine Revision der Fluggastrechte. Die Regierungen haben einen ersten Vorschlag des Parlaments abgelehnt. Billig-Airlines sehen ihr GeschĂ€ftsmodell in Gefahr, gĂŒnstige Tickets anzubieten, dann aber an der GepĂ€ckbeförderung zu verdienen.

"Das Recht muss praxistauglich werden. Die aktuellen Vorgaben sind zu schwammig, fĂŒhren zu Chaos, Kostenfallen und zahlreichen Gerichtsverfahren", sagte VZBV-Chefin Pop der "NOZ". "Im Ticketpreis sollte ein kleines persönliches GepĂ€ckstĂŒck plus ein standardisiertes HandgepĂ€ck von mindestens 115 Zentimetern Kantenmaß und zehn Kilogramm Gewicht enthalten sein."

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