Niedersachsen, Deutschland

Gasbohrung bei Borkum: Gericht bestÀtigt Sofortvollzug

30.01.2026 - 14:19:34 | dpa.de

Im Streit um Erdgasbohrungen in der Nordsee hat ein Gericht einen Sofortvollzug bestĂ€tigt. Trotz Klage dĂŒrfen die Arbeiten beginnen. FĂŒr die Förderung fehlt noch eine letzte Genehmigung.

Auf niederlÀndischer Seite hat die Förderung bereits begonnen. (Archivbild) - Foto: Lars Penning/dpa

Das Oberverwaltungsgericht in LĂŒneburg hat den Sofortvollzug fĂŒr ein umstrittenes Gasförderprojekt vor Borkum bestĂ€tigt. Ein Eilantrag der Stadt Borkum und der Inselgemeinde Juist gegen den Planfeststellungsbeschluss blieb erfolglos, wie das niedersĂ€chsische Landesamt fĂŒr Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mitteilte. Die Entscheidung sei nicht anfechtbar. Damit habe eine noch offene Klage gegen das Projekt keine aufschiebende Wirkung. Das Gericht bestĂ€tigte dies.

Das niederlÀndische Unternehmen One-Dyas will von einer Plattform im niederlÀndischen Teil der Nordsee aus auch in deutsches Hoheitsgebiet bohren und dort Erdgas fördern. Der Planfeststellungsbeschluss war im August 2024 erlassen worden, spÀter ordnete das LBEG den Sofortvollzug an, der nun vor Gericht bestÀtigt wurde.

Gericht sieht keine Probleme fĂŒrs Grundwasser

Nach Angaben des Gerichts wurden keine GrĂŒnde dargelegt, die auf eine voraussichtliche Rechtswidrigkeit der Genehmigung hindeuten. Risiken wie mögliche Erdbeben oder Bodenabsenkungen seien im Verfahren untersucht worden. Auswirkungen auf Borkum und Grundwasservorkommen seien demnach nicht zu erwarten.

Dem LBEG zufolge sind inzwischen auch der Hauptbetriebsplan sowie ein Sonderbetriebsplan fĂŒr eine erste Bohrung genehmigt. FĂŒr eine Förderung von Erdgas auf deutscher Seite ist jedoch noch ein weiterer Sonderbetriebsplan nötig.

Das Gasfeld liegt teils im niederlÀndischen, teils im deutschen Seegebiet. Auf niederlÀndischer Seite hat die Förderung bereits begonnen. Ein Staatsvertrag zur Aufteilung der Fördermengen ist unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

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