Informationsfreiheit, Bundesregierung

Informationsfreiheit: Bundesregierung plant Rückkehr zum Amtsgeheimnis

Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 01:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Brandenburgs Datenschutzbeauftragte kritisiert geplante IFG-Verschärfung als Angriff auf Transparenz und demokratische Kontrolle.

IFG-Reform: Datenschutzbeauftragte warnt vor Aushöhlung der Informationsfreiheit
Ein minimalistischer Flur in einem modernen Behördengebäude mit unkenntlichen Aktenstapeln und einer Glaswand. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die brandenburgische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dagmar Hartge, hat am 10. August 2026 deutliche Kritik an den Bestrebungen der Bundesregierung zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) geäußert. Sie bezeichnete die geplanten Änderungen als einen massiven Angriff auf die bestehende Informationsfreiheit und warnte vor einer strukturellen Schwächung demokratischer Kontrollmechanismen durch eine Rückkehr zu behördlicher Intransparenz.

Geplante Neuregelung sieht Nachweis eines berechtigten Interesses vor

Nach aktuellen Plänen der Bundesregierung soll der Zugang zu amtlichen Informationen künftig einer wesentlichen rechtlichen Verschärfung unterliegen. Während das geltende Informationsfreiheitsgesetz bislang einen weitgehend voraussetzungslosen Anspruch auf Akteneinsicht und Auskunft gegenüber Bundesbehörden gewährt, sieht der neue Entwurf eine entscheidende Hürde vor. Der Zugang zu Regierungs- und Verwaltungsunterlagen solle demnach künftig nur noch dann ermöglicht werden, wenn die anfragende Person oder Organisation ein berechtigtes Interesse an den Informationen nachweisen könne.

Diese geplante Umkehr der Beweislast stellt eine fundamentale Abkehr vom bisherigen Prinzip der Jedermann-Auskunft dar. In der bisherigen Praxis mussten Bürger keine Gründe für ihr Informationsbegehren nennen; die Behörden waren grundsätzlich zur Offenlegung verpflichtet, sofern keine spezifischen Ausschlussgründe wie etwa der Schutz personenbezogener Daten oder die nationale Sicherheit entgegenstanden. Die Einführung der Bedingung eines berechtigten Interesses würde es der Verwaltung ermöglichen, Anfragen bereits im Vorfeld mit Verweis auf eine unzureichende persönliche Betroffenheit oder eine fehlende Relevanz des Anliegens abzuweisen.

Datenschutzbeauftragte sieht Rückfall in Zeiten des Amtsgeheimnisses

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Dagmar Hartge kritisierte diese Entwicklung am 10. August 2026 scharf. Sie warnte davor, dass die geplante Neuregelung faktisch einer Rückkehr zum Amtsgeheimnis gleichkomme. Durch die Verknüpfung der Informationserteilung an ein nachzuweisendes Interesse werde das Grundrecht auf Information erheblich beschnitten. Die Datenschutzbeauftragte sieht in dem Vorhaben einen Generalangriff auf die Informationsfreiheit, der die Transparenz staatlichen Handelns gefährde.

Die Warnung bezieht sich insbesondere darauf, dass eine solche Hürde die Arbeit von Journalisten, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Bürgerinitiativen massiv erschweren könnte. Diese Gruppen nutzen das IFG regelmäßig, um politische Entscheidungsprozesse, die Verwendung von Steuergeldern oder die Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsstandards zu kontrollieren. Müssten sie künftig für jede Anfrage ein spezifisches rechtliches oder persönliches Interesse darlegen, könnte dies dazu führen, dass kritische Rechercheprojekte bereits an formalen Hürden scheitern.

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Auswirkungen auf Transparenz und staatliche Rechenschaftspflicht

Die Debatte um das IFG berührt den Kern der staatlichen Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit. Kritiker der geplanten Reform befürchten, dass die Verwaltung durch die neuen Vorgaben wieder stärker unter Ausschluss der Öffentlichkeit agieren könnte. Das bisherige Leitbild der „gläsernen Verwaltung“, bei dem die Transparenz die Regel und das Geheimnis die begründungspflichtige Ausnahme darstellt, würde durch die Einführung eines erforderlichen berechtigten Interesses ins Gegenteil verkehrt.

Branchenexperten und Juristen weisen zudem darauf hin, dass eine solche Gesetzesänderung zu einer erheblichen Zunahme von Rechtsstreitigkeiten führen könnte. Die Definition dessen, was als berechtigtes Interesse gilt, müsste vermutlich über Jahre hinweg durch die Verwaltungsgerichte geklärt werden. Während dieses Zeitraums bliebe die Praxis der Informationserteilung unsicher, was die effektive Nutzung der Informationsfreiheitsrechte weiter einschränken dürfte. Die Stellungnahme von Dagmar Hartge unterstreicht die Sorge, dass die mühsam erkämpften Transparenzstandards der letzten Jahrzezehnte zugunsten einer behördlichen Abschottung aufgegeben werden könnten.

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