Informationsfreiheit: Kabinett beschließt massive Hürden für Auskunftsanträge
02.07.2026 - 23:29:11 | boerse-global.de
Das beschloss der Koalitionsausschuss am heutigen Donnerstag.
Neue Hürden für Antragsteller
Kern der Reform: Künftig sollen nur noch natürliche Personen Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verlangen können. Sie müssen zudem ein berechtigtes Interesse nachweisen. Umwelt- und Bürgerrechtsorganisationen sowie NGOs wären damit vom Auskunftsanspruch ausgeschlossen.
Parallel dazu fällt die Gebührenobergrenze von 500 Euro weg. Die Verwaltung kann künftig kostendeckende Gebühren ohne feste Höchstgrenze verlangen. Zudem prüft die Regierung, das Antragsrecht auf in Deutschland lebende deutsche und EU-Bürger zu begrenzen.
Mehr Schwärzungen, weniger Transparenz
Die Reform sieht auch eine Ausweitung der Schwärzungspraktiken vor. Namen von Mitarbeitern in Behördendokumenten sollen grundsätzlich unkenntlich gemacht werden. Zur Begründung verweist die Regierung auf Spionageabwehr und den Schutz kritischer Infrastrukturen.
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Branchenbeobachter sprechen von einer faktischen Aushöhlung des Transparenzanspruchs. Arne Semsrott, Leiter des Portals FragDenStaat, bezeichnete die Pläne als „schwersten Angriff auf die Transparenz in der Geschichte des Gesetzes“. Das Portal netzpolitik.org spricht von einem „Frontalangriff auf den Journalismus“.
Scharfe Kritik aus Opposition und Medienverbänden
Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Hendrik Zörner, befürchtet eine massive Beschädigung der Informationsfreiheit. Die Informationsbeschaffung für Medienvertreter werde erheblich erschwert.
Clara Bünger, Fraktionsvize der Linken, stufte die Pläne als „Angriff auf die Pressefreiheit und das parlamentarische Kontrollrecht“ ein. Die Regierung mache sich durch die Einschränkungen unangreifbar. Grünen-Vize Konstantin von Notz sprach von einem „krassen Rückschritt für die Informationsrechte“.
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Personeller Wechsel an der Spitze
Die geplanten Änderungen fallen in eine Phase personellen Wechsels beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Die Neuregelungen wurden noch mit der scheidenden Amtsinhaberin Specht-Riemenschneider abgestimmt. Ihr Nachfolger Hennemann tritt sein Amt am 1. Oktober an. Zu den laufenden Gesetzgebungsplänen hat er sich bislang nicht geäußert.
