Jahressteuergesetz, Kabinett

Jahressteuergesetz 2026: Kabinett beschließt Digitaloffensive ab Januar 2027

Veröffentlicht am: 15.08.2026 um 19:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Bundeskabinett verabschiedet das Jahressteuergesetz 2026 mit niedrigeren Verzugszinsen, digitaler Bekanntgabe und höheren Freigrenzen für Großaktionäre.

JStG 2026: Kabinett beschließt Zinssenkung und Digitalisierung der Steuerverwaltung
Moderner Büroarbeitsplatz mit Laptop, auf dem abstrakte Finanzdaten zu sehen sind, in einer professionellen Arbeitsumgebung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) verabschiedet. Mit dem Gesetzesbeschluss bringt die Bundesregierung eine Vielzahl steuerlicher Anpassungen auf den Weg, die weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, die Forschungsförderung sowie die steuerliche Verwaltungspraxis haben werden.

Bereits im Mai hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt, zu dem bis Mitte Juni Stellungnahmen abgegeben werden konnten.

Anpassungen bei Zinsen und digitalen Verfahren

Ein zentraler Bestandteil des verabschiedeten Gesetzespakets ist die Neuregelung der Verzinsung in der Abgabenordnung (AO). Ab dem Jahr 2027 soll der Zinssatz auf 0,3 % pro Monat gesenkt werden, was einem jährlichen Zinssatz von 3,6 % entspricht. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Zinsniveau an die marktüblichen Gegebenheiten anzupassen.

Zudem treibt das JStG 2026 die Digitalisierung der Steuerverwaltung voran. Ab dem 1. Januar 2027 sieht das Gesetz die verpflichtende elektronische Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten über das ELSTER-Portal vor. Damit soll die Kommunikation zwischen Finanzbehörden und Steuerpflichtigen effizienter gestaltet werden.

Änderungen für Großaktionäre und Lizenzgebühren

Für Großaktionäre ergeben sich durch das neue Gesetz signifikante Änderungen bei der Entlastung von der Kapitalertragsteuer. Das bisherige Verfahren der Freistellungsbescheinigungen soll abgeschafft und durch ein Erstattungsverfahren ersetzt werden. Dies bedeutet, dass betroffene Anteilseigner die Entlastung künftig über einen entsprechenden Erstattungsantrag geltend machen müssen.

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Erleichterungen sieht das Gesetz hingegen bei grenzüberschreitenden Zahlungen vor. Die Freigrenze für Lizenzzahlungen wird deutlich angehoben: von bisher 10.000 Euro auf künftig 100.000 Euro.

Auch im Bereich des § 50a EStG ist eine Anpassung geplant, wonach die Freigrenze ab dem Jahr 2027 auf 500 Euro festgesetzt wird. Parallel dazu wird die Freistellungsgrenze im Rahmen des § 50c EStG ebenfalls von 10.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.

Impulse für Forschung und Immobilienbewertung

Um den Innovationsstandort zu stärken, enthält das JStG 2026 Anpassungen bei der Forschungszulage. Diese soll künftig bis zu einem Betrag von 25 Millionen Euro gewährt werden. Damit werden die steuerlichen Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung für Unternehmen erweitert.

Im Bereich der Immobilienbesteuerung greift das Gesetz Regelungen zur Kaufpreisaufteilung bebauter Grundstücke auf (§ 6f EStG). Des Weiteren gibt es Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Tätigkeitsstätten im Inland. Die bisherige Frist von 48 Monaten wird ab 2027 auf 24 Monate verkürzt.

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Weitere fachspezifische Neuregelungen

Das Gesetzespaket umfasst darüber hinaus technische Anpassungen im Unternehmenssteuerrecht. Dazu gehört eine neue Regelung zur umsatzsteuerlichen Organschaft sowie eine Erweiterung des § 8b KStG. Für internationale Konzerne ist zudem die Einführung eines sogenannten Side-by-Side-Safe-Harbour (§ 81a MinStG-E) von Bedeutung.

Auch im Lohnsteuerrecht sind Änderungen vorgesehen, die teilweise auf den Referentenentwurf vom Mai zurückgehen. So sollen die Regelungen für den Grundlohn bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen (§ 3b EStG) mit Wirkung zum 1. Januar 2027 angepasst werden. Mit dem Kabinettsbeschluss ist nun die nächste Hürde im Gesetzgebungsprozess genommen, bevor das JStG 2026 im weiteren Verlauf die parlamentarischen Instanzen durchläuft.

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