Kabinett, Entlastungspaket

Kabinett beschließt Entlastungspaket: 10,4 Milliarden Euro für KMU

Veröffentlicht: 17.07.2026 um 05:50 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das Entlastungspaket senkt die jährliche Bürokratielast für KMU um 10,4 Milliarden Euro und bringt neue digitale Hilfen.

Bürokratieabbau: Bundesregierung entlastet Mittelstand um Milliarden
Ein sauberer, moderner Arbeitsbereich mit digitaler Anzeige für Arbeitssicherheit und einem unscharfen Arbeiter im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Paket senkt die jährliche Bürokratielast um 10,4 Milliarden Euro.

Beschlossen wurde das Maßnahmenbündel am 15. Juli im sogenannten Entlastungskabinett. Seit November 2025 sind bereits 43 Maßnahmen umgesetzt. Nun kommen weitere Schritte wie das geplante Berichtsentlastungsgesetz hinzu.

Weniger Prüfpflichten in Büros

Eine zentrale Änderung betrifft die Prüfung elektrischer Betriebsmittel. In trockenen Niedrigrisiko-Bereichen wie Büros soll künftig auf die gesonderte Prüfung von Kleinstgeräten wie Wasserkochern oder Ladekabeln verzichtet werden können.

Die Maßnahme bringt eine jährliche Entlastung von rund 720 Millionen Euro. In feuchten oder sensiblen Umgebungen wie Großküchen bleiben die bestehenden Prüfintervalle dagegen unverändert.

Zudem steigen die Schwellenwerte für Sicherheitsbeauftragte. In KMU mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt künftig die Pflicht zur Benennung. Schätzungen zufolge betrifft das bis zu 123.000 Stellen.

Digitale Helfer für Kleinstbetriebe

Die gesetzliche Unfallversicherung VBG hat am 16. Juli neue Unterstützungsangebote gestartet. Zielgruppe sind Kleinunternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.

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Das Angebot umfasst eine App-basierte Gefährdungsbeurteilung sowie ein zentrales Portal für Unterweisungen und Kommunikation. Die digitalen Werkzeuge sollen Arbeitsschutz ohne hohen Verwaltungsaufwand ermöglichen.

Ein VBG-Fachmann betonte, die kostenfreien Angebote seien speziell auf Start-ups und Kleinstbetriebe zugeschnitten. Sie erhöhten die Rechtssicherheit und minimierten gleichzeitig den Zeitaufwand für Dokumentation.

Job-to-Job-Erprobung kommt

Teil des Beschlusspakets ist auch das Gesetz zur Modernisierung der Arbeitsförderung. Es führt eine „Job-to-Job-Erprobung“ ein.

Arbeitnehmer können künftig vier bis sechs Wochen bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber probeearbeiten – ohne Kündigung des bestehenden Vertrags. Der ursprüngliche Vertrag ruht, die Vergütung läuft weiter über den ersten Arbeitgeber.

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Ziel ist es, Branchenwechsel besonders in Krisenzeiten zu erleichtern. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis November 2026 abgeschlossen sein.

Betriebsärzte erhalten ePA-Zugriff

Auch im Gesundheitswesen fallen bürokratische Hürden. Das Gesetz zur digitalen Gesundheitsversorgung (GeDIG) gibt Betriebsärzten künftig umfassenden Zugriff auf die elektronische Patientenakte.

Das verspricht eine Entlastung von rund 445 Millionen Euro. Die bisher nötige explizite Einwilligung für jeden Zugriff entfällt in diesem Kontext.

Weitere Reformen bis Jahresende geplant

Die Bundesregierung will den Bürokratieabbau bis Ende 2026 weiter vorantreiben. Geplant sind unter anderem die Überarbeitung der Bonpflicht mit einer Bagatellgrenze von 30 Euro und digitalen QR-Code-Alternativen.

Auch eine EU-weite Entlastungsrichtlinie soll umgesetzt werden.

Kritik kommt unterdessen aus dem Agrarsektor. Der Generalsekretär des Zentralverbands Gartenbau äußerte Besorgnis über geplante Kürzungen bei den Bundeszuschüssen zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Diese könnten die Betriebe trotz der Entlastungen wirtschaftlich belasten.

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