Kabinett beschließt Gesundheitsreform und Sparen bei Krankenkassen
29.04.2026 - 13:13:05 | boerse-global.deDas Paket soll die gesetzliche Krankenversicherung um 16,3 Milliarden Euro entlasten – und bringt vor allem für Ehepaare eine finanzielle Belastung.
Neue Abgabe für Ehepartner: 2,5 Prozent Zuschlag ab 2028
Herzstück der Reform ist eine umstrittene Neuerung: Ab dem 1. Januar 2028 müssen berufstätige GKV-Mitglieder einen Zuschlag von 2,5 Prozent zahlen, wenn ihr Ehepartner über sie mitversichert ist, ohne selbst Beiträge zu leisten. Für einen Angestellten mit 3.800 Euro Bruttogehalt bedeutet das rund 133 Euro mehr im Monat. Gedeckelt ist die Zusatzbelastung bei etwa 215 Euro.
Ausnahmen gibt es für Eltern mit Kindern unter sieben Jahren, für pflegende Angehörige sowie für Menschen mit behinderten Kindern oder im Rentenalter. Die Regierung hatte ursprünglich ein Entlastungsvolumen von 19,6 Milliarden Euro angestrebt – nach internen Koalitionsverhandlungen liegt der Wert nun bei 16,3 Milliarden Euro. Die geplante Kürzung des Krankengeldes ist vom Tisch. Stattdessen kommt eine „Teil-Krankschreibung“, die eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz ermöglicht.
Weitere Maßnahmen im Überblick:
- Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 um 300 Euro monatlich
- Zuzahlungen für Medikamente und Leistungen: 7,50 bis 15 Euro
- Homöopathie wird nicht mehr von den Kassen bezahlt
- Eine Zuckersteuer auf Süßgetränke soll ab 2028 rund 450 Millionen Euro jährlich bringen
- Der Bundeszuschuss sinkt von 2027 bis 2030 um jährlich zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro
Parallel dazu beschloss das Kabinett eine Rentenerhöhung um 4,24 Prozent zum 1. Juli 2026.
Betriebsratswahlen: IG Metall dominiert – Tesla bleibt Ausnahme
Während die Regierung die Sozialkassen umbaut, läuft in der deutschen Industrie der turnusmäßige Urnengang. Die IG Metall hat in Berlin, Brandenburg und Sachsen ihre Vormachtstellung gefestigt. In 120 befragten Unternehmen mit rund 50.000 Beschäftigten sicherte sich die Gewerkschaft 760 von 877 Mandaten – das sind knapp 80 Prozent.
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Bezirksleiter Jan Otto betonte, dass sich trotz wirtschaftlicher Unsicherheit kein Rechtsruck in den Belegschaften abzeichne. Im VW-Werk Zwickau holte die IG Metall 29 von 35 Sitzen. Eine prominente Ausnahme bleibt das Tesla-Werk in Grünheide, wo die Liste „Giga United“ die Nase vorn hatte. Die Wahlbeteiligung lag bei 66 Prozent, der Frauenanteil in den Gremien stieg auf 25 Prozent – bei einem Frauenanteil von 18 Prozent in der Belegschaft.
Nicht überall liefen die Wahlen reibungslos. In Iserlohn wirft die IG Metall dem Dentaltechnik-Hersteller Scheu Dental Behinderung vor. Der 25-jährige Betriebsrat Olaf Loock sei wenige Tage vor der Wahl zum Wahlvorstand suspendiert worden – ein Einschüchterungsversuch, so Gewerkschafter Fabian Ferber. Das Unternehmen äußerte sich bislang nicht.
In Düsseldorf erlebte die Rheinbahn eine Machtverschiebung: Die Gewerkschaft „NahVG“ gewann die Betriebsratswahl und verdrängte die bisherige Koalition aus „Rheinbahn Family“ und „Verdi“.
Elternrechte: Was Arbeitnehmer wissen sollten
Zum aktuellen Rechtsrahmen für berufstätige Eltern gehört das Recht auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind, wobei 24 Monate auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden können. Weitere wichtige Regelungen:
- Kinderkrankengeld: 15 Tage pro Jahr und Kind (maximal 35 Tage), Alleinerziehende 30 Tage (maximal 70 Tage). Der Anspruch gilt für Kinder bis 12 Jahre und deckt etwa 90 Prozent des Nettoeinkommens.
- Teilzeitanspruch: In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten und nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit besteht ein Rechtsanspruch – es sei denn, dringende betriebliche Gründe sprechen dagegen.
- Homeoffice: Einen generellen Rechtsanspruch auf Arbeit von zu Hause gibt es in Deutschland nicht.
EU-Transparenzrichtlinie: Keine Gehaltsfragen mehr im Vorstellungsgespräch
Ab dem 7. Juni 2026 greift ein neues EU-Gesetz: Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt fragen. Das soll den sogenannten Ankereffekt verhindern, der oft zu Lohnungleichheit führt. Stattdessen müssen Unternehmen eine Gehaltsspanne oder ein Einstiegsgehalt für die ausgeschriebene Stelle nennen. Der bereinigte Gender-Pay-Gap liegt in Deutschland bei rund sechs Prozent.
Arbeitsgerichtliche Klarstellungen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden (Az. 3 TaBV 39/25): Ein neu gewählter Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei einem Sozialplan, wenn die unternehmerische Entscheidung zur Schließung bereits vor seiner Wahl gefallen war. Im konkreten Fall einer Bankfiliale war die Schließung Ende 2023 beschlossen worden – der später gewählte Betriebsrat hatte keinen Anspruch auf einen Sozialplan.
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Das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 118/23) stellte zudem klar: Tarifverträge, die Überstundenzuschläge erst ab 40 Wochenstunden vorsehen, diskriminieren Teilzeitkräfte. Nach dem „Pro-rata-temporis“-Prinzip haben Teilzeitbeschäftigte nun Anspruch auf Zuschläge proportional zu ihrer individuellen Arbeitszeit.
Ein weiterer Fall beschäftigt das BAG in Erfurt: Am 13. Mai 2026 verhandelt der 7. Senat (Az. 7 ABR 7/25), ob eine ausländische Fluggesellschaft für ihre Mitarbeiter am Flughafen Berlin Brandenburg einen Betriebsrat einrichten muss. Die maltesische Airline mit rund 320 Beschäftigten in Deutschland argumentiert, sie habe keine betriebsratsfähige Organisationseinheit im Land – alle Entscheidungen fielen in Malta oder Irland. Das Landesarbeitsgericht hatte 2024 noch für die Einrichtung einer Arbeitnehmervertretung votiert.
Ausblick: Sparen bis 2030
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz legt den finanziellen Kurs der Sozialversicherungen bis 2030 fest. Der Ehegattenzuschlag ab 2028 dürfte politisch umstritten bleiben. Der Bundeshaushalt 2027 sieht Ausgaben von 543,3 Milliarden Euro und eine Neuverschuldung von 110,8 Milliarden Euro vor. Die Betriebsratswahlen enden im Mai 2026 – dann zeigt sich, wie stark die Gewerkschaften in einer sich wandelnden Industrielandschaft wirklich dastehen.
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