KapitalertrÀge, Bundesverfassungsgericht

KapitalertrĂ€ge: Bundesverfassungsgericht prĂŒft Ungleichbehandlung von Anlegern

12.06.2026 - 04:16:49 | boerse-global.de

AnlegerschĂŒtzer fordern vor dem Bundesverfassungsgericht eine gleichberechtigte Verrechnung aller Kapitalverluste.

DSW attackiert Aktienverlust-Regelung als verfassungswidrig
KapitalertrĂ€ge - Ein Nahaufnahme eines juristischen Dokuments oder einer Finanzaufstellung mit unscharfem Text im Vordergrund und angedeuteten Börsencharts im Hintergrund. 12.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Der Anlegerschutzverband hat eine Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht geschickt – und attackiert darin die bestehende Regelung zur Verrechnung von Aktienverlusten als verfassungswidrig.

Im Kern geht es um Paragraf 20 Absatz 6 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes. Die Regelung stammt aus der Unternehmensteuerreform 2008 und schreibt vor: Verluste aus AktienverkĂ€ufen lassen sich nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnen. Mit Zinsen, Dividenden oder anderen KapitalertrĂ€gen – Fehlanzeige.

Ungleiche Behandlung von Anlegern

Anzeige: Das Bundesverfassungsgericht prĂŒft, ob die BeschrĂ€nkung der Aktienverlustverrechnung verfassungswidrig ist. Bis zur Entscheidung können Sie mit den richtigen Schritten Ihre Verluste sichern. Jetzt Report mit 3 Schritten anfordern

Die DSW sieht darin einen klaren Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Ihre Argumentation: Privatanleger werden systematisch benachteiligt. WĂ€hrend Verluste aus anderen Wertpapieren flexibler verrechnet werden dĂŒrfen, bleiben Aktienbesitzer auf ihren Verlusten sitzen – oder mĂŒssen erst wieder Aktiengewinne einfahren.

Die Stellungnahme ging Ende MĂ€rz 2026 in Karlsruhe ein. Der Verband fordert eine einheitliche Behandlung aller Kapitalverluste.

BFH hĂ€lt Regelung fĂŒr verfassungswidrig

Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kommt nicht von ungefÀhr. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte bereits im November 2020 Zweifel angemeldet und die Sache nach Karlsruhe gegeben. Die Veröffentlichung folgte im Juni 2021.

Die Finanzrichter sehen eine „verfassungswidrige Ungleichbehandlung“. FĂŒr die strenge Trennung zwischen Aktienverlusten und anderen Verlusten fehle ein sachlicher Grund. Zudem verstoße die Regelung gegen das Prinzip der Besteuerung nach finanzieller LeistungsfĂ€higkeit. Das Depot eines Anlegers könne wirtschaftlich im Minus sein – steuerlich aber nichts davon sehen.

Anzeige: Aktienverluste lassen sich derzeit nur mit Aktiengewinnen verrechnen – Zinsen und Dividenden bleiben außen vor. Mit unserer Checkliste dokumentieren Sie Ihre Verluste korrekt und legen den Grundstein fĂŒr eine mögliche RĂŒckerstattung. Checkliste jetzt kostenlos sichern

Was das fĂŒr Anleger bedeutet

Die Entscheidung aus Karlsruhe könnte weitreichende Folgen haben. Falls die Richter der Argumentation folgen, mĂŒsste der Gesetzgeber nachbessern. Eine breitere Verrechnung von Aktienverlusten mit anderen KapitalertrĂ€gen wĂ€re dann möglich.

Das wĂŒrde die Steuerlast vieler Privatanleger senken. Und die Depotstrategie grundlegend verĂ€ndern – weg von der Angst, Verluste nicht mehr nutzen zu können.

de | wirtschaft | 69523824 |